Hallo,
ich möchte gern wissen, ob Brandstiftung höhere Gewalt ist.
Danke:-)

Da du das mit Versicherungs-Tag gefragt hast: Rein versicherungstechnisch fällt Brandstiftung nicht unter den Aspekt der höheren Gewalt, sondern unter den Aspekt des Vandalismus.
Nein. Das ist eine Straftat.
Das muss ich wohl nochmal klarstellen. Ich habe auf einer Baustelle gearbeitet und auch dort mein Werkzeug gelagert. Da hat dann nachts ein Jugendlicher die Baustelle angezündet, ist auch von der Polizei geschnappt worden, hat aber natürlich nichts zum bezahlen und natürlich ist auch mein Werkzeug verbrannt. Und mit der Versicherung gehts nun darum, ob das höhere Gewalt war oder nicht.

Brandstiftung ist keine höhere Gewalt. Brandentstehung durch Blitzeinschlag ist eine. Es gibt fahrlässige Brandstiftung, wo z.B. ein Brand entsteht, weil du zu Bett gehst und die Kerze auf dem Pappteller nicht ausmachst. Dann gibt es die vorsätzliche Brandstiftung, wo du z.B. zu Bett gehst und vorher in der guten Stube die Möbel anzündest, weil sie dir nicht mehr gefallen.

Wenn es der boese Blitz macht ja, sonst nicht
domchef am 25. März 2009 16:47 verklag mal den blitz wegen brandstiftung, lol...erinnert mich an den film "der mann der gott verklagte"
nein. höhrer gewalt sind sachen, die nicht beeinflussbar sind. wetter und so.

höhere Gewalt sind nur naturbedingt. also ein orkan der dein haus abdeckt, aber brandstiftung ist eindeutig nicht damit inbegriffen
ist ein vorsätzlicher Strafbestand und wird verfolgt.wenn der Täter erwischt wird, muß er für den Schaden aufkommen(sofern er das finanziell kann)