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Ist Brandstiftung höhere Gewalt

gefragt von nightmare am 25.03.2009 um 16:43 Uhr

Hallo,

ich möchte gern wissen, ob Brandstiftung höhere Gewalt ist.

Danke:-)


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PatrickSaar
beantwortet von PatrickSaar am 25. März 2009 16:49
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Da du das mit Versicherungs-Tag gefragt hast: Rein versicherungstechnisch fällt Brandstiftung nicht unter den Aspekt der höheren Gewalt, sondern unter den Aspekt des Vandalismus.


anonym
beantwortet von FridaGT am 25. März 2009 16:44
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Nein. Das ist eine Straftat.

Kommentar von nightmare am 25. März 2009 16:50

Das muss ich wohl nochmal klarstellen. Ich habe auf einer Baustelle gearbeitet und auch dort mein Werkzeug gelagert. Da hat dann nachts ein Jugendlicher die Baustelle angezündet, ist auch von der Polizei geschnappt worden, hat aber natürlich nichts zum bezahlen und natürlich ist auch mein Werkzeug verbrannt. Und mit der Versicherung gehts nun darum, ob das höhere Gewalt war oder nicht.


KBB0815
beantwortet von KBB0815 am 25. März 2009 16:44
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Wenns ein B>litz war ja, wenns deine Exfrau war nein


harryohnetoto
beantwortet von harryohnetoto am 25. März 2009 16:47
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Brandstiftung ist keine höhere Gewalt. Brandentstehung durch Blitzeinschlag ist eine. Es gibt fahrlässige Brandstiftung, wo z.B. ein Brand entsteht, weil du zu Bett gehst und die Kerze auf dem Pappteller nicht ausmachst. Dann gibt es die vorsätzliche Brandstiftung, wo du z.B. zu Bett gehst und vorher in der guten Stube die Möbel anzündest, weil sie dir nicht mehr gefallen.


kiramarie
beantwortet von kiramarie am 25. März 2009 16:44
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Nein.Sehe ich auf jeden Fall nicht so.


Volker13
beantwortet von Volker13 am 25. März 2009 16:44
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nö. Das ist ein Verbrechen


Arwen45
beantwortet von Arwen45 am 25. März 2009 16:44
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Nee, eine Straftat.


IsegrimWisobir
beantwortet von IsegrimWisobir am 25. März 2009 16:44
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Nein.Fahrlässig


domchef
beantwortet von domchef am 25. März 2009 16:44
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nein, es ist ein vorsätzlicher straftatbestand


Bernd2001
beantwortet von Bernd2001 am 25. März 2009 16:44
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Wenn es der boese Blitz macht ja, sonst nicht

Kommentar von 364ebba86f99dbbcb01a4f28fa997d4dsmalldomchef am 25. März 2009 16:47

verklag mal den blitz wegen brandstiftung, lol...erinnert mich an den film "der mann der gott verklagte"


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 25. März 2009 16:44
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nein, das ist kriminell


WEISTDUS
beantwortet von WEISTDUS am 25. März 2009 16:44
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Das erfährst im Gericht.


anonym
beantwortet von Gezill am 25. März 2009 16:45
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nein. höhrer gewalt sind sachen, die nicht beeinflussbar sind. wetter und so.


anonym
beantwortet von blubberbacke811 am 25. März 2009 16:45
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CharlotteChuck
beantwortet von CharlotteChuck am 25. März 2009 16:45
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höhere Gewalt sind nur naturbedingt. also ein orkan der dein haus abdeckt, aber brandstiftung ist eindeutig nicht damit inbegriffen


Berserker
beantwortet von Berserker am 25. März 2009 16:45
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Nein, das ist kriminell.


anonym
beantwortet von heidekraut am 25. März 2009 16:48
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ist ein vorsätzlicher Strafbestand und wird verfolgt.wenn der Täter erwischt wird, muß er für den Schaden aufkommen(sofern er das finanziell kann)


malli
beantwortet von malli am 26. März 2009 15:14
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nein das zählt zu vandalismus


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