Ist Beweisfotos machen wirklich strafbar?
Ich war gezwungen, einen Brief persönlich bei ehemaligem Mieter abzugeben, da sonst Frist versäumt wäre. An dem neuen Wohnsitz waren weder Hausnummer, Namensschild, Klingel noch Briefkasten! Ich habe mich bei Nachbarn durchgefragt. Habe geklopft, mir wurde geöffnet und ich konnte den Brief übergeben. Als Beweis habe ich die Übergabe fotografiert. An dem betreffenden Tag konnte ich keinen Zeugen finden. Diese ehemalige Mieterin ist wutentbrannt auf mich los, ich bin geflüchtet und konnte gerade noch ein Foto machen, wie sie hinter mir stand mit erhobener Hand. Sie hat mich angezeigt, weil ich ihren persönlichen Lebensbereich mit Fotoaufnahmen verletzt hätte. Der Richter hat mich gestern SCHULDIG gesprochen. Angeblich gibt es keine "Beweisfoto". Wer hat guten Rat?
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Deine Schilderung ist sehr lückenhaft und kann so auch nicht stimmen. Die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen kommt nur innerhalb einer Privatwohnung oder auf einem gegen Einblicke geschützten Privatgrundstück in Betracht. Und zu was wurdest du verurteilt?
Du hast immer die Möglichkeit, gegen ein Urteil Rechtsmittel einzulegen. Dann wird es von einer höheren Instanz überprüft.
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Du hast in ein Persönlichkeitsrecht eingegriffen und wurdest dafür zurecht belangt. Was möchtest du denn für einen Rat?
Kommentar von WilliPahlWilliPahl 26.10.2010Es ging um "Beweisfotos" für meine Versicherung!!
Kommentar von fraufringsfraufrings 26.10.2010Siehe oben :-)
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An deinem Bericht stimmt irgend etwas nicht. Weshalb hat dich der Richter verurteilt? Was du Verletzung des persönlichen Lebensbereichs mit Fotoaufnahmen nennst, ist keine Straftat. Und das zitierte Recht am eigenen Bild betrifft nicht die Aufnahme sondern das Veröffentlichen des Bildes.
Hast du das Bild in Ihrer Wohnung gemacht? Oder auf öffentlichem Boden? Was ist auf dem Bild wirklich zu sehen? Und was hast du mit dem Bild nachher gemacht?
Viele offene Fragen. Ich will das Ganze nicht recht glauben.
Kommentar von Hannibal1970Hannibal1970 26.10.2010Dh
Kommentar von skyfly71skyfly71 26.10.2010Da irrst Du leider: http://dejure.org/gesetze/StGB/201a.html
Kommentar von PapaPapillonPapaPapillon 26.10.2010Lies dieses Gesetz genau: Es geht darum, wo die Aufnahmen gemacht wurden. Auf öffentlichem Boden = befugte Aufnahme. In der Wohnung = unbefugt.
Kommentar von WilliPahlWilliPahl 26.10.2010Scheint aber doch, denn ich habe einen Strafbefehl bekommen. Ich habe am Hauseingang fotografiert die reine Übergabe des Briefes. Ein 2. Foto auf der Straße, wie ich verfolgt wurde, übrigens mit Hund! Die Fotos kennt seit gestern nur der Richter!
Kommentar von DabbelDabbel 26.10.2010ein Strafbefehl kommt nicht so aus heiterem Himmel. Bist du vorher zur polizeilichen Vernehmung gegangen und auch über die dir zur Last gelegte Tat belehrt worden?
Kommentar von WilliPahlWilliPahl 26.10.2010ja, das bin ich. Der Beamte hat mir vorgelesen, was ich alles gemacht hätte. z.B. Die Frau hätte nichts angehabt und Ich hätte 50! Blitzlichte. Allein Blitzlichte gin rein Technisch nicht mit meiner Kamera und die Sonne stand um 10° mir im Rücken. Ein Bild bewies vor dem Richter, sie hatte ein knielanges T-sshirt an. Gestern waren es nur 20 Blitze..
Kommentar von skyfly71skyfly71 26.10.2010Wobei der Richter sich ja keine Vorstellung davon machen kann, wo genau die Bilder entstanden sind. Legste halt Einspruch gegen den Strafbefehl ein und versuchst, das in der Verhandlung zu klären. Gut möglich, daß die Sache am Ende noch eingestellt wird.
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Könntest du bitte erläutern, wegen welcher Tat du "schuldig" gesprochen wurdest? Bisher sehe ich keine Straftat. Allerdings frage ich mich, wie du jemanden fotografierst, während du flüchtest und das Motiv hinter dir steht.
Kommentar von WilliPahlWilliPahl 26.10.2010... kurz umgedreht, als ich sie hinter mir jähzornig hab schreien hören mit erhobener Hand. Ich Kamera wieder an und klick. Ich dachte, das glaubt mir keiner, war auch kein anderer Mensch als Zeuge zu sehen. Sie hat gestern zugegeben, daß sie ihren Ledergürtel in der Hand hatte.
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Schuldig bzgl. was?
Hoffe, diese Frage ist kein fake.. Klingt ja wie ausm kintop!
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ja, das ist strafbar. du kannst nicht einfach fotos von explizit EINER person machen, wenn diese nicht zustimmt.
Kommentar von WilliPahlWilliPahl 26.10.2010Beweisfotos! Und wie ist es z.B. wenn ich einen Bankräuber fotografiere?? Soll ich den auch vorher fragen??
Kommentar von semransemran 26.10.2010du kannst den fotos noch so schoene spitznamen geben, das funktioniert nicht. einen bankraeuber zu fotografieren (jemand, der ganz offensichtlich gerade eine straftat begeht) ist etwas vollkommen anderes, als jemanden zu fotografieren, weil man als privatperson der meinung ist, er koennte ja was schlimmes vorhaben. faellt dir da auch was auf? klingt ganz schoen nach stasi-/ politpolizei-verhalten. dein verhalten mag ja nachvollziehbar und ehrenwert sein, aber es gibt nunmal gesetze. und so mancher sagt "beweisfotos" und wollte einfach nur die nachbarin oben ohne ablichten. verstehste? ich gehe keinesfalls mit dem gesamten spektrum der bundesdeutschen gesetze konform, aber solche dinge sind schon besser: lieber die privatsphaere des einzelnen geschuetzt, als solches menkenke und verhaeltnisse, wie in den usa, wo man teilweise schon beim gefuehl, verfolgt zu werden, von der schusswaffe gebrauch machen darf.
Kommentar von WilliPahlWilliPahl 26.10.2010Irgendwie kapierst Du wohl immernoch nicht, das man in D ein Recht auf sein Recht einklagen kann. Vergiß mal endlich Deine Stasi und pass auf, wa Du hier schreibst! Ich suche nach "Ausnahmen" die Beweisfotos. Die Ves. schreiben vor: Beweise (daß die Schadenveursacher noch fristgerecht erhalten) andererseits sind (selbstveständlich) Fotos ohne Einwilligung verboten. Das ist mir klar!
Kommentar von heinmueckheinmueck 26.10.2010@semran: Es ist nicht verboten einfach Fotos von Personen in der Öffentlichkeit zu machen. Das ist - ohne Erlaubnis des Fotografierten - allenfalls unhöflich, aber nicht strafbar.
Kommentar von semransemran 26.10.2010wenn du einfach mal so fotografierst, ist es nicht verboten. auf dem bild (kein witz) muessen aber mindestens 5 leute sein oder so... gab da ne regelung. ansonsten darf man ohne genehmigung der person keine fotos speziell von dieser person machen. anders ist es bei personen des oeffentlichen lebens(schaetzungsweise so eine art promi-geschichte). aber die frau schien da wohl nicht dazuzugehoeren... .
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Hier steht immer noch nix, was im Strafbefeht und Urteil steht, weshalb der Fragesteller angeklagt und verteilt wurde.
So ein Beweisfoto ist kein Beweis, wenn ein Richter diesen Beweis ablehnt, unrechtmäßiges Fotografieren, Verletzung Persönlichkeitsrecht, etc ...
Aber darum geht es nicht. Der Fragesteller macht keine Angaben zur Straftat!
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So wie ich das verstanden habe hast du ganz eindeutig eine Straftat begangen.
Nach §201a StGB ist es verboten den höchstpersönlichen Lebensbereich von Menschen onhe deren Einwilligung zu fotografieren. Dazu gehört auch die Wohnung und damit ist eine verurteilung völlig richtig.
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Vermutlich hast du in ihre Wohnung fotografiert. Das ist ohne Einverständnis des Wohnungsbewohners verboten.
Kommentar von WilliPahlWilliPahl 26.10.2010n e i n
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Wie fotografiert man den eine Briefübergabe? Bin als Hobbyfotograf immer auf der suche nach guten Motiven. Deine Frage klingt mir sehr konstruiert.
Kommentar von WilliPahlWilliPahl 26.10.2010Ist aber wahr und mit Hobbyfotografieren hat das ja nun gar nicht zu tun!
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Man macht nun einmal keine Bilder von Leuten, die nicht damit einverstanden sind. Beauftrage nächstes Mal den Gerichtsvollzieher mit der Übergabe des Briefes.
Kommentar von WilliPahlWilliPahl 26.10.2010Lies mal genauer! Es war bei uns ein hoher Feiertag!!
Kommentar von TrilobitTrilobit 26.10.2010Davon stand da nichts. Ändert aber auch nichts, dann hättest du eben rechtzeitig vorher daran denken müssen.
Versäumte Fristen sind keine Entschuldigung dafür, mit der Fotokamera auf jemanden loszugehen. Punkt.
Kommentar von WilliPahlWilliPahl 26.10.2010Bei den "versäumten Fristen" handelt es sich ie von den Mietern, die auf und davon ohne Kündiung und riesen Wasserschaden hinterlassen haben. Dadurch, daß sie sich bis heute nicht rühren, zahlt die Gebäudeversicherung auch keinen Mietausfall!!! verstehst Du es jetzt. Jeder Monat zählt im Mietrecht!.
Kommentar von outfreynoutfreyn 27.10.2010Dann geht man nicht mit Kamera hin, sondern schickt einen kräftigen Bekannten mit einem Baseballschläger...
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Du hast das Recht am eigenen Bild verletzt. http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtameigenen_Bild
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Ähm, es gab ein Verfahren, du bist verurteilt worden, das Kind liegt im Brunnen. Was genau möchtest du denn jetzt wissen?
Kommentar von WilliPahlWilliPahl 26.10.2010Die Versicherungen verlangen bei Schäden BEWEISFOTOS!
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wie Rat? du bist verurteilt worden, reicht das nicht? Kopfschüttel
Kommentar von WilliPahlWilliPahl 26.10.2010Weiß Du, wieviel Fehlurteile es jährlich gibt?? Oder bist Du obrigkeitsgläubig? Bei jedem Unfall z.B. müssen Fotos gemacht werden...
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Du wurdest verurteilt.
Was gibt es da noch zu diskutieren ?
Kommentar von WilliPahlWilliPahl 26.10.2010diskutieren? Ich suche Argumente für meinen Widerspruch! 1 Woche Zeit.
Kommentar von WelfensammlerWelfensammler 26.10.2010Viel Erfolg.
30 Tagessätze, kommt nun noch hinzu zu den Mietschulden und 2 Wasserschäden und sonstigen hinterlassenen Schäden, wie Wasserhähn abgerissen, Kabel für Wandlampen abgeschnitten Toilettenspüldrucktaste rausgerissen, keine Wohnungsschlüssel zurück. und und
Ein Unrecht ist aber keine Legitimation für ein anderes Unrecht. Wie ich schon schrieb: Einspruch und es auf eine Verhandlung ankommen lassen. Schlimmer als 30 TS wirds wohl kaum werden.
Naja, die Verfahrenskosten...
Wenn er das so gemacht hat wie er sagt finde ich das Urteil aber schon rechtens.
Zu Deiner Info.: Hab gerade im inet ein Urteil gefunden, daß Beweisfotos nicht strafbar, SOLANGE NUR ALS BEWEIS FÜR GERICHT GELTEN! Strafbar also nur, wenn ich die verbreite. Hab Vers. angeschrieben, brauche von denen Bestätigung, damit ich Widerspruch einlegen kann. Würdest Du das auch so sehen?
Ja, FAST. Hier geht es ja nicht um das Beweisfoto, sondern um die Umstände, wie es entstanden ist. Und da kannst Du Dich sehr wohl strafbar machen, auch wenn Du damit hinterher trotzdem den Beweis hast, daß der Brief übergeben wurde.
Um es noch mal deutlich zu sagen: Die "Verletzung es höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen" bedarf keiner Veröffentlichung, damit es strafbar wird. Da reicht das Drücken auf den Auslöser der Kamera.
Um es noch mal deutlich zu sagen: Die "Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen" bedarf keiner Veröffentlichung, damit es strafbar wird. Da reicht das Drücken auf den Auslöser der Kamera.
Na Willi, hast du dich schon wieder mit anderen Leuten in den Haaren? Ehrlich, merkst du noch was? Lies mal deine ganzen Themen durch, da geht es nur um Klage, Rechtstreit, Bedrohung, Beweis, Richter und so weiter und so fort. Kann es sein, daß du langsam den Bezug zur Realität verlierst mit den ganzen Streitereien?