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Ist bei einer Eigentumswohnung die Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer zur Hundehaltung nötig?

gefragt von Boldtbregu am 31.03.2008 um 8:48 Uhr

Dass ein Mieter die Zustimmung des Vermieters je nach Größe des Hundes einholen sollte bzw. muss, ist ja bekannt. Aber wie sieht es bei einer selbstgenutzten Eigentumswohnung aus? Muss da die Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer in der Anlage eingeholt werden? Es geht hier nicht um Hunde, für die besondere Bestimmungen gelten (Stichwort "Kampfhunde" o.ä.) oder um ein ganzes Rudel, sondern prinzipiell um die Haltung eines einzelnen, "normalen" Hundes.

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Recht x 35.025 Tiere x 14.270 wohnen x 7.281 Haustiere x 3.333 Eigentumswohnung x 215

HelmutRn
beantwortet von HelmutRn am 31. März 2008 11:19
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Schaut mal die Eigentümerbeschlüsse der letzten Jahre an, ob da etwas von Hunden steht. Wenn da nichts zu finden ist, muß man eine Eigentümerversammlung einberufen um die Zustimmung zur Hundehaltung zu erhalten!

Kommentar von Boldtbregu am 1. April 2008 08:27

Also, in den 10 Jahren seit wir hier wohnen, waren Hunde auf den Eigentümerversammlungen nie ein Thema. Allerdings steht in der Hausordnung (aus dem Anhang der Teilungserklärung), dass zur Hundehaltung vorab die Genehmigung der Hausverwaltung einzuholen ist...Ich wüsste auch nicht, dass derzeit auf Dauer ein Hund in unserer Anlage lebt, allerdings hat es früher wohl schon welche gegeben, und der eine oder andere Pflegehund ist auch des öfteren da, d.h. es herrscht keine grundsätzlich tierfeindliche Stimmung.


anonym
beantwortet von anjanni am 31. März 2008 09:35
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Das hängt davon ab, ob es bereits Beschlüsse zur Hundehaltung gibt oder nicht. Du solltest jedenfalls vorsorglich die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten Jahre nachlesen - bevor Du einen Hund anschaffst.


bengi912
beantwortet von bengi912 am 31. März 2008 08:51
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guck mal hier:

ansonsten google mal unter "hundehaltung - eigentumswohnung

Kommentar von 397840f4cc856441c361afa386eb7117smallbengi912 am 31. März 2008 08:54

hallo, wo ist mein link hin??????

Kommentar von 397840f4cc856441c361afa386eb7117smallbengi912 am 31. März 2008 09:17

http://kuerzer.de/wkEVapF2r

da ist er endlich!!!


curator
beantwortet von curator am 16. April 2008 13:47
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in der regel kann die gemeinschaft beschliessen keine tierhaltung zuzulassen, falls nicht wird diese generell zugelassen sind, jedenfalls für hunde und katzen.


anonym
beantwortet von vip19 am 31. März 2008 10:52
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Schau mal in der Hausordnung nach, aber des lieben Friedens willen würde ich trozdem fragen


cyberoma
beantwortet von cyberoma am 31. März 2008 09:01
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Ja, aber nur mehrheitlich, nicht einstimmig.
Es sei denn, es gibt bereits eine Hausordnung, in der das erlaubt wird.


sheela2011
beantwortet von sheela2011 am 31. März 2008 08:55
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Meine Tochter hat eine Eigentumswohnung, die hat die anderen Eigentümer auch nicht gefragt vor der Anschaffung, Probleme bekam sie wegen ihres Hundes keine.

Sieh hier mal nach:

http://www.linnenkamp39.de/rsth.htm

Kommentar von 90d403d723aa221c992a7c09d16139aasmallsheela2011 am 31. März 2008 09:14

Vergiss diesen Link, die Urteile sind schon uralt, das habe ich gefunden:

Die Hundehaltung in einer Wohnungseigentumsanlage kann durch Mehrheitsbeschluss grundsätzlich auf einen Hund pro Wohnung beschränkt werden.

Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig im Fall einer Wohnungseigentümergemeinschaft, die über einen entsprechenden Beschluss in der Eigentümerversammlung in Streit geraten war. Das OLG begründete seine Entscheidung mit einem „Erst-Recht-Argument“. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs könne die Hundehaltung in einer Wohnungseigentumsanlage wirksam gänzlich verboten werden. Dann könnten erst recht keine Bedenken gegen einen Beschluss bestehen, der die Hundehaltung auf nur einen Hund beschränke (OLG Schleswig, 2 W 165/03).

Quelle: http://www.ferner-alsdorf.de/article25.html

Kommentar von 90d403d723aa221c992a7c09d16139aasmallsheela2011 am 31. März 2008 09:18

ier ist noch was interessantes:

http://www.rechtpraktisch.de/artikel.html?id=1640


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