Dass ein Mieter die Zustimmung des Vermieters je nach Größe des Hundes einholen sollte bzw. muss, ist ja bekannt. Aber wie sieht es bei einer selbstgenutzten Eigentumswohnung aus? Muss da die Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer in der Anlage eingeholt werden? Es geht hier nicht um Hunde, für die besondere Bestimmungen gelten (Stichwort "Kampfhunde" o.ä.) oder um ein ganzes Rudel, sondern prinzipiell um die Haltung eines einzelnen, "normalen" Hundes.

Schaut mal die Eigentümerbeschlüsse der letzten Jahre an, ob da etwas von Hunden steht. Wenn da nichts zu finden ist, muß man eine Eigentümerversammlung einberufen um die Zustimmung zur Hundehaltung zu erhalten!
Das hängt davon ab, ob es bereits Beschlüsse zur Hundehaltung gibt oder nicht. Du solltest jedenfalls vorsorglich die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten Jahre nachlesen - bevor Du einen Hund anschaffst.

guck mal hier:
ansonsten google mal unter "hundehaltung - eigentumswohnung

in der regel kann die gemeinschaft beschliessen keine tierhaltung zuzulassen, falls nicht wird diese generell zugelassen sind, jedenfalls für hunde und katzen.
Schau mal in der Hausordnung nach, aber des lieben Friedens willen würde ich trozdem fragen

Ja, aber nur mehrheitlich, nicht einstimmig.
Es sei denn, es gibt bereits eine Hausordnung, in der das erlaubt wird.

Meine Tochter hat eine Eigentumswohnung, die hat die anderen Eigentümer auch nicht gefragt vor der Anschaffung, Probleme bekam sie wegen ihres Hundes keine.
Sieh hier mal nach:
sheela2011 am 31. März 2008 09:14 Vergiss diesen Link, die Urteile sind schon uralt, das habe ich gefunden:
Die Hundehaltung in einer Wohnungseigentumsanlage kann durch Mehrheitsbeschluss grundsätzlich auf einen Hund pro Wohnung beschränkt werden.
Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig im Fall einer Wohnungseigentümergemeinschaft, die über einen entsprechenden Beschluss in der Eigentümerversammlung in Streit geraten war. Das OLG begründete seine Entscheidung mit einem „Erst-Recht-Argument“. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs könne die Hundehaltung in einer Wohnungseigentumsanlage wirksam gänzlich verboten werden. Dann könnten erst recht keine Bedenken gegen einen Beschluss bestehen, der die Hundehaltung auf nur einen Hund beschränke (OLG Schleswig, 2 W 165/03).
sheela2011 am 31. März 2008 09:18 ier ist noch was interessantes:
Also, in den 10 Jahren seit wir hier wohnen, waren Hunde auf den Eigentümerversammlungen nie ein Thema. Allerdings steht in der Hausordnung (aus dem Anhang der Teilungserklärung), dass zur Hundehaltung vorab die Genehmigung der Hausverwaltung einzuholen ist...Ich wüsste auch nicht, dass derzeit auf Dauer ein Hund in unserer Anlage lebt, allerdings hat es früher wohl schon welche gegeben, und der eine oder andere Pflegehund ist auch des öfteren da, d.h. es herrscht keine grundsätzlich tierfeindliche Stimmung.