Ich habe einen Minijob seit 23.03.08, bei dem ich 1mal die Woche arbeite. Für dieses Jahr standen mir 4 Urlaubstage zu. Müssen diese von Arbeitgeber bezahlt werden?
Arbeitgeber haben gegenüber ihren Arbeitnehmern eine Reihe von arbeitsrechtlichen Pflichten zu erfüllen. Dies gilt auch für Minijobs.
Der Arbeitgeber muss beispielsweise
bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit bis zu sechs Wochen lang Entgeltfortzahlung an den Arbeitnehmer in Höhe des ihm zustehenden regelmäßigen Arbeitsentgelts leisten,
bei Schwangerschaft im Rahmen der Regelungen des Mutterschutzgesetzes der Minijobberin während der Zeit von Beschäftigungsverboten sowie der Zeit der Mutterschutzfristen Entgelt fortzahlen
dem Arbeitnehmer bezahlten Erholungsurlaub gewähren und zwar mindestens für die Dauer des gesetzlich vorgeschriebenen Urlaubsanspruchs (in der Regel vier Wochen),
für die Arbeitszeit, die wegen eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, das Arbeitsentgelt fortzahlen und Kündigungsfristen beachten.
Soweit im Arbeitsvertrag keine anderen Regelungen getroffen wurden, kann das Arbeitsverhältnis von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum 15. des Monats oder zum Monatsende gekündigt werden.

Du hast leider vergessen zu erwähnen, dass Du nur noch bis zum Ende des Monats dort arbeitest. Das heisst auch, dass Dir vermutlich keine 4 Tage mehr zustehen.
Durch die Kündigung nur 3 Tage, aber auch die müssen somit bezahlt werden, wurden sie leider nicht :-)