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Ist bei einem Minijob die Lohnfortzahlung im Urlaub geregelt?

gefragt von Quasselstrippe am 08.08.2008 um 19:27 Uhr

Ich habe einen Minijob seit 23.03.08, bei dem ich 1mal die Woche arbeite. Für dieses Jahr standen mir 4 Urlaubstage zu. Müssen diese von Arbeitgeber bezahlt werden?


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Lissa
beantwortet von Lissa am 8. August 2008 19:30
1x
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Arbeitgeber haben gegenüber ihren Arbeitnehmern eine Reihe von arbeitsrechtlichen Pflichten zu erfüllen. Dies gilt auch für Minijobs.

Der Arbeitgeber muss beispielsweise

  • bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit bis zu sechs Wochen lang Entgeltfortzahlung an den Arbeitnehmer in Höhe des ihm zustehenden regelmäßigen Arbeitsentgelts leisten,

  • bei Schwangerschaft im Rahmen der Regelungen des Mutterschutzgesetzes der Minijobberin während der Zeit von Beschäftigungsverboten sowie der Zeit der Mutterschutzfristen Entgelt fortzahlen

  • dem Arbeitnehmer bezahlten Erholungsurlaub gewähren und zwar mindestens für die Dauer des gesetzlich vorgeschriebenen Urlaubsanspruchs (in der Regel vier Wochen),

  • für die Arbeitszeit, die wegen eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, das Arbeitsentgelt fortzahlen und Kündigungsfristen beachten.

    Soweit im Arbeitsvertrag keine anderen Regelungen getroffen wurden, kann das Arbeitsverhältnis von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum 15. des Monats oder zum Monatsende gekündigt werden.

    http://kuerzer.de/Fcjxkagtm


claudia2566
beantwortet von claudia2566 am 8. August 2008 19:28
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also bei mir war das so gewesen ,,LG


LittleDammi
beantwortet von LittleDammi am 8. August 2008 19:29
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ja, entsprechend deiner arbeitsstundenanzahl


monja1995
beantwortet von monja1995 am 8. August 2008 19:30
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Ja, der Arbeitgeber muss Deine Urlaubstage zahlen


koira1975
beantwortet von koira1975 am 8. August 2008 19:32
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Du hast leider vergessen zu erwähnen, dass Du nur noch bis zum Ende des Monats dort arbeitest. Das heisst auch, dass Dir vermutlich keine 4 Tage mehr zustehen.




Kommentar von Quasselstrippe am 8. August 2008 19:50

Durch die Kündigung nur 3 Tage, aber auch die müssen somit bezahlt werden, wurden sie leider nicht :-)



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