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Ist bei einem Besitzerwechsel der Vertrag noch gültig?

gefragt von RieboRiebo am 26.04.2009 um 10:26 Uhr

Habe einen Vertrag mit einem Gaststättenbesitzer, dieser hat sein Geschäft an einen neuen Betreiber verkauft. Läuft mein Vertrag nun mit diesem Betreiber weiter oder muss er neu geschrieben werden.

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Recht x 35.248 Miete x 3.309

regideur
beantwortet von regideur am 26. April 2009 10:28
1x
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Nein, der Vertrag läuft weiter und ist praktisch mit verkauft worden. Soll er geändert werden muss er gekündigt werden!

Kommentar von 27af98293ae79e44bcd7be21fac67b1esmallRiebo am 26. April 2009 10:30

Soll ich die alte Rechnungsadresse verwenden oder die Neue?

Kommentar von 002b90f5d0a42ed1cc16e36d4de98626smallregideur am 26. April 2009 10:53

??? Warum und wo willst Du eine Adresse ändern??? Für Dich ändert sich doch gar nichts!

Kommentar von 27af98293ae79e44bcd7be21fac67b1esmallRiebo am 26. April 2009 10:56

Der Firmennahme des Gaststättenbetreibers hat sich doch geändert, soll ich nun den neuen Besitzer eintragen oder den alten Namen lassen.

Kommentar von 002b90f5d0a42ed1cc16e36d4de98626smallregideur am 26. April 2009 11:14

Du änderst am eigentlichen Vertrag gar nichts sondern machst eine Ergänzung zum Vertrag in dem Du die neue Anschrift/Namen verankerst.

Kommentar von 27af98293ae79e44bcd7be21fac67b1esmallRiebo am 26. April 2009 18:35

Danke, hast mir geholfen!


leviskr
beantwortet von leviskr am 26. April 2009 10:27
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Was für einen Vertrag? Arbeits-, Miet oder Pachvertrag?

Kommentar von 27af98293ae79e44bcd7be21fac67b1esmallRiebo am 26. April 2009 10:28

Er hat etwas angemietet bei mir und hat nicht gekündigt.



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