Riebo am 26.04.2009 um 10:26 Uhr
Habe einen Vertrag mit einem Gaststättenbesitzer, dieser hat sein Geschäft an einen neuen Betreiber verkauft. Läuft mein Vertrag nun mit diesem Betreiber weiter oder muss er neu geschrieben werden.

Nein, der Vertrag läuft weiter und ist praktisch mit verkauft worden. Soll er geändert werden muss er gekündigt werden!
Soll ich die alte Rechnungsadresse verwenden oder die Neue?
??? Warum und wo willst Du eine Adresse ändern??? Für Dich ändert sich doch gar nichts!
Der Firmennahme des Gaststättenbetreibers hat sich doch geändert, soll ich nun den neuen Besitzer eintragen oder den alten Namen lassen.
Du änderst am eigentlichen Vertrag gar nichts sondern machst eine Ergänzung zum Vertrag in dem Du die neue Anschrift/Namen verankerst.
Danke, hast mir geholfen!