bei meinem auto ist der beifahrerairbag zum zweiten mal defekt . ersatz kostet etwa 160 euro. muß ich ihn reparieren lassen wegen sicherheit und tüv. kann ich bei einem unfall meinen schutz verlieren.

Ein Airbag ist eher keine "Pflicht", sondern ein zusätzliches Sicherheitselement, und die Funktion wird beim TÜV auch normalerweise nicht überprüft.
Wenn Du meist allein fährst oder allenfalls mal sehr ungeliebte Beifahrer hast - warum solltest Du ihn dann reparieren lassen?
Wenn bei einem Unfall der Beifahrer einen Schaden erlitte, der durch den Airbag hätte verhindert werden können und wenn Dir dann nachgewiesen werden könnte, dass Du von dem "Fehler" gewusst hattest, dann könntest Du allerdings Ärger bekommen und vielleicht in Regress genommen werden.

Genauso gut könntest du jetzt fragen, ist es Pflicht, daß die Beleuchtung geht - da musst du auch das Lämpchen ab und zu auswechseln.
Sicher muß der funktionstüchtig sein, wenn du schon einen hast. Hast wahrscheinlich ein sog. Montagsauto?

Seit einiger Zeit wird auch der Airbag geprüft, wenn einer eingebaut ist, ebenso wie ESP und ABS.
Denn nun ist die "Einbeziehung elektronisch geregelter Fahrzeugsysteme" Pflicht. Allerdings gilt das nur für Autos, die nach dem 1. April 2006 erstmals zugelassen wurden.
-> http://www.tuev-hessen.de/e35/e92/e1395/e2254/index_ger.html
Seit wann prüft der TÜV die Funktion des Airbags? Einmal mit Karacho gegen die Wand, um zu sehen, ob sich die Säcke aufblasen. Oder wie soll ich das verstehen.
Natürlich kann dich niemand zwingen mit ein oder zwei funktionstüchtigen Luftkissen zu fahren. Deine Gesundheit, oder die des Beifahrers sollte es dir aber wert sein.
Questor am 3. Januar 2008 21:05 Sicher prüft der TÜV sowas, auf welchem Dorf bekommst Du denn deine Plakette? Und sicher kann man gezwungen werden, es ist nämlich Vorschrift. Außerdem wurde vor einiger Zeit auch das sogenannte "austragen" eines Airbaglenkrades verboten, also nix mehr mit Sportlenkrad ohne Luftsack.
pooky am 4. Januar 2008 12:31 @Regenmacher: Für neuere Autos ist die Elektronikprüfung jetzt Pflicht.
@Regenm.: Das, was Du erzählst, hatte vielleicht vor 20 Jahren Gültigkeit, Du bist da nicht mehr auf dem laufenden. Anscheinend machst Du Deine TÜV-Besuche auch im Internet, sonst würdest Du nicht so einen Quatsch verzapfen. Wenn Du einen oder mehrere Airbags im Auto hast, müssen sie funktionieren, das ist Vorschrift, an die Du Dich auch halten solltest.

davon abgesehen das er funktionieren muß...könnte das auch bei einem unfall ganz schön ins auge gehen...wenn der dann noch falsch zündet haste ein echtes problem (der beifahrer) auch versicherungs mäßig...wenn die beweisen können das der nicht ging wird es teuer...also bitte machen lassen...leben ist mehr wert als 160 euro

Wie hast du denn feststellen können, dass der Airbag defekt ist?
Hat die Werkstatt da einen Fehler gemacht?
Das ist deine eigene Entscheidung. Es ist nachgewiesen, dass ein Airbag die Chance auf ein Überleben des Menschen bei einem Unfall erhöht.Wenn er kaputt ist hilft er nun mal nicht.Die Funktion des Airbag wird auch nicht vom TÜV geprüft---- Ich könnte mit den Gewissensbissen nach einem Unfall nicht mehr leben wenn mein Beifahrer tot ist nur weil ich den Airbag nicht habe reparieren lassen

Ich erinnere dunkel, dass der Beifahrerairbag keinen sooo großen Sicherheitsgewinn darstellt, weil der Platz, den der Beifahrer vor sich hat, normalerweise recht groß ist und er nicht auf das Lenkrad prallen kann, wie der Fahrer.
Andererseits würde ich ihn dennoch tauschen lassen. (Warum ist das Ding nur schon wieder defekt? - Gibt es noch Garantie auf das Austauschteil?)
Jedes Fahrzeug das mit Airbag ausgerüstet ist hat eine Kontrolleuchte die dem Fahrer nach einschalten der Zündung und der Nachfolgenden System Überprüfung Anzeigt ob die Funktion Gewährleistet ist, bei Fehlermeldung ist Umgehend eine Vertragswerkstatt aufzusuchen, die Funktion des Airbags ist Bestandteil der Bertriebserlaubnis