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Ist Autohandel unangemeldet verboten?

gefragt von LiebeslilieLiebeslilie am 25.02.2009 um 11:00 Uhr

... wenn ich ein Auto kaufe und das etwas teurer weiterverkaufe? Wenn ich so etwa jede Woche ein Auto kaufe, etwas damit fahre und das dann wieder verkaufe? Muss ich dann ein Gewerbe anmelden oder darf ich das einfach so machen? Nur mal so allgemein, es geht um einen Bekannten von mir


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regideur
beantwortet von regideur am 25. Februar 2009 11:02
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Ja, er hat ja eine Gewinnerzielungsabsicht.

Kommentar von 115165cd23a7cd847211dd7a58ebaa36smallakademikus am 25. Februar 2009 11:07

dann gibt es bald keine privaten ebayer mehr. sehe das nicht ganz so krass wie du.

Kommentar von rawi47 am 25. Februar 2009 11:11

ebay ist in dieser beziehung eine grauzone, ursprünglich gedacht als plattform für private gelegenheitsverkäufer (ähnlich flohmarkt), eigentlich sollten die "gewerblichen" verkäufer sich als power-seller registrieren

Kommentar von F79c52e15eb298f215910f9923435dbbsmallneomatt am 25. Februar 2009 11:12

Bei einem Autokauf und -verkauf jede Woche (so war ja die Frage, das sind immerhin 50 Autos im Jahr) wird das aber jeder Finanzbeamte als Handel mit Gewinnerzielungsabsicht auslegen.


anonym
beantwortet von chmoti88 am 25. Februar 2009 11:01
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Eigentlich ein Gewerbeanmelden, da es ja regelmäßig in kurzen abständen passiert und mit dem Gedanken das du es vorsätzlich verkaufen willst


JoScho
beantwortet von JoScho am 25. Februar 2009 11:01
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Wenn das ein einmalig vorkommt ist das privat und steuerfrei. Ist das aber mehrfach, das finanzamt sagt dazu zur "Erzielung von Gewinn", dann ist das als Gewerbe anzusehen, da muß Du ein Gewerbe anmelden.


buebue
beantwortet von buebue am 25. Februar 2009 11:02
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nimm gewerbeschein kostet nicht viel


Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 25. Februar 2009 11:07
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Ein Gewerbe ist jede erlaubte, auf Gewinnerzielungsabsicht gerichtete, selbständige Tätigkeit, die fortgesetzt und nicht nur gelegentlich ausgeübt wird;
(Definition lt. BVerwG)


jbinfo
beantwortet von jbinfo am 26. Februar 2009 17:23
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Das ist ein Kfz-Handel mit Gewinnabsicht und somit Anmeldepflichtig. Kann sich für ihn aber trotzdem lohnen. Er hat ja auch Kosten die seinen Gewinn schmälern.

Sind das Neu- oder Gebrauchtwagen ? Das interessiert mich jetzt nur mal persönlich.

Kommentar von 6d87155e265d8a7c4f112713eeaee3b5smallLiebeslilie am 27. Februar 2009 09:06

sind Gebrauchtwagen, die aber noch nicht so alt sind. Auch höhere Klassen wie Audi A4, letztens hat er was von nem Ferrari erzählt...

Kommentar von B0b558cfb4c037c650ca31f3617b4413smalljbinfo am 27. Februar 2009 15:53

Meldet er die dann auch jeweils auf sich an ? Oder fährt er mit dem Vorbesitzerkennzeichen weiter ?


anonym
beantwortet von stylermom am 25. Februar 2009 11:01
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ich denke ja


mecanoqueen
beantwortet von mecanoqueen am 25. Februar 2009 11:02
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Ja, das wird als Gewerbe ausgelegt und muss angemeldet werden.

Das kann richtig Ärger geben. Mit dem FA ist nicht zu spaßen.

Kommentar von 6d87155e265d8a7c4f112713eeaee3b5smallLiebeslilie am 25. Februar 2009 11:03

auch wenn man keine Mitarbeiter hat und auch immer nur ein Auto und auch kein Grundstück dafür hat?

Kommentar von 002b90f5d0a42ed1cc16e36d4de98626smallregideur am 25. Februar 2009 11:04

Auch dann!

Kommentar von B13dda234bf3a9af7323744f9c29515fsmallmecanoqueen am 25. Februar 2009 11:13

Auch dann. Wer regelmäßig handelt, mit dem Ziel, Gewinne zu erwirtschaften, muss ein Gewerbe anmelden.


anonym
beantwortet von Janni1979 am 25. Februar 2009 11:02
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Wenn er es regelmäßtg so macht, kann es ihm wohl auch zu recht so ausgelegt werden das er gewerblichen Handel betreibt. Da bist mit einem Gewerbeschein auf der sicheren Seite


anonym
beantwortet von Chili999 am 25. Februar 2009 11:10
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sind die Wagen vor dem Verkauf alle auf Deinem Namen angemeldet?

Kommentar von 6d87155e265d8a7c4f112713eeaee3b5smallLiebeslilie am 25. Februar 2009 11:14

Der Bekannte kauft ja immer nur ein Auto für sich, fäht damit und dann verkauft er es wieder. Aber halt jede Woche. Also ja, die sind alle auf seinen Namen. Aber eben immer nur eins

Kommentar von Chili999 am 25. Februar 2009 11:17

dann würde ich aber mal schnell handeln, denn die an- und abmeldung läuft ja nunmal auch über das finanzamt, so dass die bei häufigen an- und abmeldungen sichlerlich schnell darüber informiert sind und einen gewerblichen handel unterstellen können.... gewerblich ist jede regelmäßige Handlung mit Gewinnerzielungsabsicht und das ist ja wohl zweifelsfrei gegeben


Auswanderer
beantwortet von Auswanderer am 25. Februar 2009 11:01
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Privat-verkauf ist Privat-verkauf, egal wieviele Autos du besitzt oder wie lange du sie besitzt.

Kommentar von 002b90f5d0a42ed1cc16e36d4de98626smallregideur am 25. Februar 2009 11:03

Dann würde es nach Deiner Überlegung also gar kein Gewerbe geben???

Kommentar von rawi47 am 25. Februar 2009 11:06

richtig, wenn eine Gewinnabsicht besteht, ist es ein Gewerbe und Steuerpflichtig

Kommentar von 115165cd23a7cd847211dd7a58ebaa36smallakademikus am 25. Februar 2009 11:06

die aussage ist nicht unbedingt verkehrt....

Kommentar von B0b558cfb4c037c650ca31f3617b4413smalljbinfo am 28. Februar 2009 13:45

@Auswanderer, das stimmt so leider nicht. Er verkauft immerhin ca. 52 Autos im Jahr. Das sind 100%tig keine Privatverkäufe. Das glaubt kein Finanzamt. Somit ist es u.a. auch Steuerhinterziehung.


akademikus
beantwortet von akademikus am 25. Februar 2009 11:06
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du kannst ohne weiteres erst mal weiter verkaufen von privat. die gewinne gibts du bei deiner nächsten einkommensteuererklärung mit an. wenn du das ganze gewerblich machst, also deinen lebensunterhalt davon bestreitest, dann solltest du das gewerbe anmelden. gruss akademikus


Schinderhannes
beantwortet von Schinderhannes am 25. Februar 2009 11:06
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Ja uns Steuern zahlen.


Liebeslilie
beantwortet von Liebeslilie am 25. Februar 2009 11:18
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Ich habs ihm ja schon gesagt, aber er wollte nicht auf mich hören. Jetzt kann ich ihm das wenigstens vorlegen...
Vielen Dank an alle!! ;-)


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