Liebeslilie am 25.02.2009 um 11:00 Uhr
... wenn ich ein Auto kaufe und das etwas teurer weiterverkaufe? Wenn ich so etwa jede Woche ein Auto kaufe, etwas damit fahre und das dann wieder verkaufe? Muss ich dann ein Gewerbe anmelden oder darf ich das einfach so machen? Nur mal so allgemein, es geht um einen Bekannten von mir
Eigentlich ein Gewerbeanmelden, da es ja regelmäßig in kurzen abständen passiert und mit dem Gedanken das du es vorsätzlich verkaufen willst

Wenn das ein einmalig vorkommt ist das privat und steuerfrei. Ist das aber mehrfach, das finanzamt sagt dazu zur "Erzielung von Gewinn", dann ist das als Gewerbe anzusehen, da muß Du ein Gewerbe anmelden.

Ein Gewerbe ist jede erlaubte, auf Gewinnerzielungsabsicht gerichtete, selbständige Tätigkeit, die fortgesetzt und nicht nur gelegentlich ausgeübt wird;
(Definition lt. BVerwG)

Das ist ein Kfz-Handel mit Gewinnabsicht und somit Anmeldepflichtig. Kann sich für ihn aber trotzdem lohnen. Er hat ja auch Kosten die seinen Gewinn schmälern.
Sind das Neu- oder Gebrauchtwagen ? Das interessiert mich jetzt nur mal persönlich.
Liebeslilie am 27. Februar 2009 09:06 sind Gebrauchtwagen, die aber noch nicht so alt sind. Auch höhere Klassen wie Audi A4, letztens hat er was von nem Ferrari erzählt...
jbinfo am 27. Februar 2009 15:53 Meldet er die dann auch jeweils auf sich an ? Oder fährt er mit dem Vorbesitzerkennzeichen weiter ?

Ja, das wird als Gewerbe ausgelegt und muss angemeldet werden.
Das kann richtig Ärger geben. Mit dem FA ist nicht zu spaßen.
Liebeslilie am 25. Februar 2009 11:03 auch wenn man keine Mitarbeiter hat und auch immer nur ein Auto und auch kein Grundstück dafür hat?
regideur am 25. Februar 2009 11:04 Auch dann!
mecanoqueen am 25. Februar 2009 11:13 Auch dann. Wer regelmäßig handelt, mit dem Ziel, Gewinne zu erwirtschaften, muss ein Gewerbe anmelden.
Wenn er es regelmäßtg so macht, kann es ihm wohl auch zu recht so ausgelegt werden das er gewerblichen Handel betreibt. Da bist mit einem Gewerbeschein auf der sicheren Seite
sind die Wagen vor dem Verkauf alle auf Deinem Namen angemeldet?
Liebeslilie am 25. Februar 2009 11:14 Der Bekannte kauft ja immer nur ein Auto für sich, fäht damit und dann verkauft er es wieder. Aber halt jede Woche. Also ja, die sind alle auf seinen Namen. Aber eben immer nur eins
dann würde ich aber mal schnell handeln, denn die an- und abmeldung läuft ja nunmal auch über das finanzamt, so dass die bei häufigen an- und abmeldungen sichlerlich schnell darüber informiert sind und einen gewerblichen handel unterstellen können.... gewerblich ist jede regelmäßige Handlung mit Gewinnerzielungsabsicht und das ist ja wohl zweifelsfrei gegeben
Privat-verkauf ist Privat-verkauf, egal wieviele Autos du besitzt oder wie lange du sie besitzt.
regideur am 25. Februar 2009 11:03 Dann würde es nach Deiner Überlegung also gar kein Gewerbe geben???
richtig, wenn eine Gewinnabsicht besteht, ist es ein Gewerbe und Steuerpflichtig
akademikus am 25. Februar 2009 11:06 die aussage ist nicht unbedingt verkehrt....
jbinfo am 28. Februar 2009 13:45 @Auswanderer, das stimmt so leider nicht. Er verkauft immerhin ca. 52 Autos im Jahr. Das sind 100%tig keine Privatverkäufe. Das glaubt kein Finanzamt. Somit ist es u.a. auch Steuerhinterziehung.

du kannst ohne weiteres erst mal weiter verkaufen von privat. die gewinne gibts du bei deiner nächsten einkommensteuererklärung mit an. wenn du das ganze gewerblich machst, also deinen lebensunterhalt davon bestreitest, dann solltest du das gewerbe anmelden. gruss akademikus

Ich habs ihm ja schon gesagt, aber er wollte nicht auf mich hören. Jetzt kann ich ihm das wenigstens vorlegen...
Vielen Dank an alle!! ;-)
dann gibt es bald keine privaten ebayer mehr. sehe das nicht ganz so krass wie du.
ebay ist in dieser beziehung eine grauzone, ursprünglich gedacht als plattform für private gelegenheitsverkäufer (ähnlich flohmarkt), eigentlich sollten die "gewerblichen" verkäufer sich als power-seller registrieren
Bei einem Autokauf und -verkauf jede Woche (so war ja die Frage, das sind immerhin 50 Autos im Jahr) wird das aber jeder Finanzbeamte als Handel mit Gewinnerzielungsabsicht auslegen.