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Ist Auto fahren mit latschen erlaubt?

gefragt von Pflaumen am 02.08.2008 um 17:11 Uhr

Jetzt wo der sommer heis ist trage ich offt Flipflops? darf ich damit auch Auto fahern?


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teardrop1109
beantwortet von teardrop1109 am 2. August 2008 17:12
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Schon, es ist zumindest nicht verboten. Baust du aber einen Unfall und hast Latschen an, dann kann es schon zu Problemen kommen.

Kommentar von C7c9dab8f458606bbf23e9f4b4aba726smallteardrop1109 am 2. August 2008 17:14

http://www.barfusspark.info/fussgesund/auto.htm

Hier steht es nochmal genau drin


Hinni
beantwortet von Hinni am 2. August 2008 17:12
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Nein, das ist nicht erlaubt. Du musste einen festen Schuh anhaben. Es sind auch keine sonstigen Schlapper gestattet

Kommentar von opderberg am 2. August 2008 17:23

Für Berufskraftfahrer ist das verboten. Bei privater PKW Nutzung ist das nicht verboten, auch wenn das in einer Polizeikontrolle bemängelt wird. Kein Bußgeld oder eine Geldstrafe. Solange es nicht zu einem Unfall kommt hat man Glück gehabt. Bei einem Unfall sieht es dann aber schlecht aus. Also besser gleich festes Schuhwerk.


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 2. August 2008 17:14
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verboten ist es nicht..., aber du kannst bei begegnung mit einem grünen schon mit erhobenen zeigefinger rechnen.

denn zur eigenen sicherheit sollte man doch festes schuhwerk tragen.


mia68
beantwortet von mia68 am 2. August 2008 17:18
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Auch in diesem Sommer hält sich das Gerücht: Wer mit Flip-Flops an den Füßen hinter dem Steuer seines Autos sitzt und einen Unfall verursacht, bekommt nichts von seiner Kfz-Versicherung. Das ist falsch. Im Gegensatz zu Berufskraftfahrern gibt es für Privatfahrer keine Vorschrift, im Wagen feste Schuhe zu tragen. Im Klartext: Die Leistung der Kfz-Versicherung ist vom getragenen Schuhwerk unabhängig. Zwar sind Autofahrer nach der Straßenverkehrsordnung (§ 23 Absatz 1) dafür verantwortlich, dass ihr Fahrzeug sowie die Ladung und Besetzung vorschriftsmäßig sind und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. Aber die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zahlt bei einem Unfall für Personen- und Sachschäden von Dritten auf jeden Fall. Übrigens: Der Versicherer erfährt zudem nur selten davon, mit welchem Schuhwerk der Fahrer unterwegs war. Bisher gibt es nach unseren Kenntnissen auch keinen Fall von Leistungsverweigerung wegen „falschen Schuhwerks“. Wir kennen auch kein Gerichtsurteil, in dem das Flip-Flop-Tragen als grob fahrlässig bewertet worden ist.

(Quelle: http://debatte.welt.de/leserfragen/117/motor/31026/mit+flipflops+auto+fahren )

Kommentar von 650364416670f7f50d9e7b106cc3bc75smallschwesternicola am 2. August 2008 17:27

DAS stand da aber auch noch: "In der Vollkaskoversicherung dagegen kann der Versicherer unter Umständen die Leistung verweigern. Denn hier geht es um Schäden am eigenen Fahrzeug. Sind diese möglicherweise durch grobe Fahrlässigkeit verursacht, geht der Fahrer möglicherweise leer aus."

Kommentar von E92a3f433138e79150c7f6e629b47520smallmia68 am 2. August 2008 17:31

...stehen tut da noch so einiges mehr. Auch dafür ja der Link, unter anderem...


Knuddlmaus
beantwortet von Knuddlmaus am 2. August 2008 17:14
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es ist nicht verboten doch ich würde es trotz hitze nicht tun, weil so leichter was passíeren kann. zB. hängen bleiben am GAs.



WISSEN
beantwortet von WISSEN am 2. August 2008 17:17
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So lange nichts pasiert ist ja gut. Aber weh du hast einen Unfall./Hoffen wir es nicht!!/ Dan wid es brenzlig, seitenns Polizei und seitens deine Versicherung. Darum lieber im Auto Geeignete Schuhe parat haben die man schnell anzihen kann zum Auto fahren. Das sollte dir deine sicherheit wert sein und auch sicherheit für andere Verkehrsteilnehmer.


Joshua492
beantwortet von Joshua492 am 2. August 2008 17:17
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Grundsätzlich - JA! Allerdings haftet dann KEINE Versicherung. Sind s Flip-Flops mit Blümchen? Vielleicht kannst du über den politischen Weg noch was reißen..... :)


Berserker
beantwortet von Berserker am 2. August 2008 17:12
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Nö, festes Schuhwerk.


eltenjohn
beantwortet von eltenjohn am 2. August 2008 17:18
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Es kommt ganz drauf an : Wenn diese Füsse vorher mit Latschenkiefernöl behandelt worden sind, macht die Justiz eine Ausnahme, und bei ungewaschenen Füssen kann es zu einer erheblichen Geldbusse kommen.


Mismid
beantwortet von Mismid am 2. August 2008 17:22
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Du wirst keine Strafe zahlen müssen wenn du erwischt wirst. Aber wenn du andere mit deiner Fahrweise behinderst oder einen Unfall verursachst, wirst du mit nicht geeignetem Schuhwerk und das sind nun mal auch solche FlipFlops zur Rechenschaft gezogen und auch bestraft. Das gleiche gilt auch für das Barfußfahren


pabedeckl
beantwortet von pabedeckl am 2. August 2008 17:23
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Man dürfte es, jedoch zahlt bzw haftet die Versicherung nicht.


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 2. August 2008 17:28
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Verboten ist es nicht. Aus Gründen der Verkehrssicherheit rate ich jedoch ab.


Suncolor
beantwortet von Suncolor am 2. August 2008 17:40
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es ist richtig lustig, es ist erlaubt!!! Aber solltest du einen Unfall dadurch verursachen bist du drann wegen den latschen!^^


chinzzy
beantwortet von chinzzy am 2. August 2008 17:13
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es ist verboten !!!!

Kommentar von 057e14557e7371cbaa5a044a9f0dab27smallkinghuang98 am 2. August 2008 17:14

sieht doch keiner :)

Kommentar von 809e94bf7e0bd08abd8cbac1b7a067b0smallchinzzy am 2. August 2008 17:15

ja aber wenn man einen unfall damit baut kommt es zu ernstlichen problemen (z.b. mit der versicherung)


schlossgeist
beantwortet von schlossgeist am 2. August 2008 18:22
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Nein, es ist nicht erlaubt. Wenn Du erwischt wirst, gibt es ziemlichen Ärger.



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