sorry, weiß es wirklich net, hatte noch nie mit denen zu tun!

nein, die einen haben mit dem ALG2 zu tun und das die Agentur für Arbeit (Arbeitsamt) mit dem ALG 1

Nein. Nicht ganz.
Das Arbeitsamt heißt jetzt Agentur für Arbeit. Die Arge ist eine Arbeitsgemeinschaft zwischen Arbeitsamt und Sozialamt.
Medienmensch am 27. Februar 2009 18:40 AfA > ALG I
ARGE > ALG II
DH

Ja, Arge ist der neue Name des Arbeitsamtes
primusvonquack am 27. Februar 2009 18:38 Blödsinn!
Schnuffduff am 27. Februar 2009 18:52 kein Blödsinn!! Ist der Oberbegriff für den ganzen Hartz Mist. Früher Arbeitsamt
domchef am 27. Februar 2009 19:13 sorry, du hast null ahnung. die ARGE ist eine arbeitsgemeinschaft, in der sich die leistungstraeger sozialamt (wohnungskosten) und arbeitsamt (jobvermittlung, etc) zusammengeschlossen haben. die arge gibt es nicht in allen bundeslaendern. dort wo es keine arge gibt, muss man zwei antraege bei den unterschiedlichen traegern stellen, also mehr lauferei und aufwand.
Schnuffduff am 27. Februar 2009 19:17 Wenn du meinst ich hätte keine Ahnung...dann wirds wohl so sein.
domchef am 27. Februar 2009 19:23 wenn ich mir deinen kommentar von 18:52 ansehe kann ich zu keiner anderen einschaetzung kommen, denn die ARGE ist selbst kein leistungstraeger, lediglich eine arbeitsgemeinschaft zweier leistungstraeger. in bundeslaendern, in denen es keine ARGE gibt, weil man es politisch klar trennen moechte, muss der hilfeempfaenger zwei behoerden aufsuchen, jobcenter und das sozialamt. dort erhalt der empfaenger auch zwei gutschriften auf dem konto, einmal sozialamt der stadt und dann das algII zum lebensunterhalt.
in bundeslaendern mit ARGE gibt es nur eine gutschrift, die dann beide bestandteile der leistung enthalten
Schnuffduff am 27. Februar 2009 19:25 demnach heißt das eine Arge und das andere Arbeitsamt...oder wie jetzt?
domchef am 27. Februar 2009 19:42 es ist schon etwas schwierig, wie immer in unserem lande.
es gibt bundeslaender, die haben die arge. das ist eine zusammenlegung von arbeitsamt und sozialamt, also eine arbeitsgemeinschaft. dort kuemmert man sich um langzeitarbeitslose und die arge zahlt auch die kosten der unterkunft. also nur eine anlaufstelle fuer den beduerftigen und auch nur einen antrag.
in bundeslaendern, die aus politischen und teils auch rechtlichen gruenden keine arge installiert haben, muss der hilfeempfaenger erst zum jobcenter, eine abteilung des arbeitsamtes, die sind zustaendig fuer die arbeitsvermittlung, eingliederungsvereinbarung, etc. wenn dort der anspruch auf ALG II genehmigt wurde, dann muss der hilfebeduerftige zum sozialamt seiner stadt gehen und dort einen antrag auf uebernahme der wohnungskosten stellen, da die wohnungskosten von der stadt gezahlt werden.
bei der arge ist es so, das das jeweilige sozialamt die wohnungskosten aller hilfebeduerftigen an die arge ueberweist und die arge nimmt dann die verteilung vor.

Arge steht für Arbeitsgemeinschaft( aus BA und Kommunne)und "betreut" Lagzeitarbeitslose
Zum "Arbeitsamt" geht man, wenn man arbeitslos geworden ist und das normale ALG1 bekommt. Die Arge = Arbeitsgemeinschaft ist zuständig für diejenigen, die von ALG1 in ALG2 übergehen und Hartz4 erhalten. Eigentlich ist es die gleiche "Firma".