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Ist Arge und Arbeitsamt das selbe??

gefragt von zwergenmama am 27.02.2009 um 18:35 Uhr

sorry, weiß es wirklich net, hatte noch nie mit denen zu tun!

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arbeitsamt x 1.197 arge x 1.102

andreas48
beantwortet von andreas48 am 27. Februar 2009 18:35
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nein, die einen haben mit dem ALG2 zu tun und das die Agentur für Arbeit (Arbeitsamt) mit dem ALG 1


waggerla
beantwortet von waggerla am 27. Februar 2009 18:36
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Nein. Nicht ganz.

Das Arbeitsamt heißt jetzt Agentur für Arbeit. Die Arge ist eine Arbeitsgemeinschaft zwischen Arbeitsamt und Sozialamt.

Kommentar von Feb957061a2060d546bc641aa3e6a384smallMedienmensch am 27. Februar 2009 18:40

AfA > ALG I
ARGE > ALG II
DH


heialex
beantwortet von heialex am 27. Februar 2009 18:35
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Ja, Arge ist der neue Name des Arbeitsamtes

Kommentar von 1f4983d3575f79b2d585ab9af9158b36smallprimusvonquack am 27. Februar 2009 18:38

Blödsinn!

Kommentar von 56b03c7490b755d980b58db2777b9a3csmallSchnuffduff am 27. Februar 2009 18:52

kein Blödsinn!! Ist der Oberbegriff für den ganzen Hartz Mist. Früher Arbeitsamt

Kommentar von 364ebba86f99dbbcb01a4f28fa997d4dsmalldomchef am 27. Februar 2009 19:13

sorry, du hast null ahnung. die ARGE ist eine arbeitsgemeinschaft, in der sich die leistungstraeger sozialamt (wohnungskosten) und arbeitsamt (jobvermittlung, etc) zusammengeschlossen haben. die arge gibt es nicht in allen bundeslaendern. dort wo es keine arge gibt, muss man zwei antraege bei den unterschiedlichen traegern stellen, also mehr lauferei und aufwand.

Kommentar von 56b03c7490b755d980b58db2777b9a3csmallSchnuffduff am 27. Februar 2009 19:17

Wenn du meinst ich hätte keine Ahnung...dann wirds wohl so sein.

Kommentar von 364ebba86f99dbbcb01a4f28fa997d4dsmalldomchef am 27. Februar 2009 19:23

wenn ich mir deinen kommentar von 18:52 ansehe kann ich zu keiner anderen einschaetzung kommen, denn die ARGE ist selbst kein leistungstraeger, lediglich eine arbeitsgemeinschaft zweier leistungstraeger. in bundeslaendern, in denen es keine ARGE gibt, weil man es politisch klar trennen moechte, muss der hilfeempfaenger zwei behoerden aufsuchen, jobcenter und das sozialamt. dort erhalt der empfaenger auch zwei gutschriften auf dem konto, einmal sozialamt der stadt und dann das algII zum lebensunterhalt.
in bundeslaendern mit ARGE gibt es nur eine gutschrift, die dann beide bestandteile der leistung enthalten

Kommentar von 56b03c7490b755d980b58db2777b9a3csmallSchnuffduff am 27. Februar 2009 19:25

demnach heißt das eine Arge und das andere Arbeitsamt...oder wie jetzt?

Kommentar von 364ebba86f99dbbcb01a4f28fa997d4dsmalldomchef am 27. Februar 2009 19:42

es ist schon etwas schwierig, wie immer in unserem lande.

es gibt bundeslaender, die haben die arge. das ist eine zusammenlegung von arbeitsamt und sozialamt, also eine arbeitsgemeinschaft. dort kuemmert man sich um langzeitarbeitslose und die arge zahlt auch die kosten der unterkunft. also nur eine anlaufstelle fuer den beduerftigen und auch nur einen antrag.

in bundeslaendern, die aus politischen und teils auch rechtlichen gruenden keine arge installiert haben, muss der hilfeempfaenger erst zum jobcenter, eine abteilung des arbeitsamtes, die sind zustaendig fuer die arbeitsvermittlung, eingliederungsvereinbarung, etc. wenn dort der anspruch auf ALG II genehmigt wurde, dann muss der hilfebeduerftige zum sozialamt seiner stadt gehen und dort einen antrag auf uebernahme der wohnungskosten stellen, da die wohnungskosten von der stadt gezahlt werden.

bei der arge ist es so, das das jeweilige sozialamt die wohnungskosten aller hilfebeduerftigen an die arge ueberweist und die arge nimmt dann die verteilung vor.


primusvonquack
beantwortet von primusvonquack am 27. Februar 2009 18:39
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Arge steht für Arbeitsgemeinschaft( aus BA und Kommunne)und "betreut" Lagzeitarbeitslose


anonym
beantwortet von TanteBertha am 27. Februar 2009 18:37
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Zum "Arbeitsamt" geht man, wenn man arbeitslos geworden ist und das normale ALG1 bekommt. Die Arge = Arbeitsgemeinschaft ist zuständig für diejenigen, die von ALG1 in ALG2 übergehen und Hartz4 erhalten. Eigentlich ist es die gleiche "Firma".


anonym
beantwortet von daevers am 27. Februar 2009 21:56
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Nein !


Berserker
beantwortet von Berserker am 27. Februar 2009 18:39
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Nein: Arbeisamt: zuständig ALGI / Arge zuständig: ALGII

Kommentar von daevers am 27. Februar 2009 21:55

Arbeitsamt ist jetzt Agentur für Arbeit.


anonym
beantwortet von wiele am 27. Februar 2009 18:37
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Ja


Praline
beantwortet von Praline am 27. Februar 2009 18:36
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Eigentlich ja!


Hasii
beantwortet von Hasii am 27. Februar 2009 18:36
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jop


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