Habe gelesen, dass eingeschränkt Geschäftsfähige sich eigentlich gar nicht in den Internetforen wie StudiVZ, SchülerVZ usw anmelden dürfen, weil ein Vertrag abeschlossen wird. Stimmt das?
Das ist zumindest streitig. Eine Ansicht ist, dass bei Anmeldung ein Vertrag geschlossen wird, der nicht lediglich rechtlich vorteilhaft ist. Deshalb ist bei unter 18-jährigen die Genehmigung der Eltern erforderlich. Die andere Ansicht lehnt einen rechtsverbindlichen Vertrag ab. Hiernach kann sich jeder anmelden.
Da man ja bestätigen muss, dass man von den AGB's Kenntniss genommen hat, würde ich sagen ja. LG