Ist es eigentlich Diebstahl, wenn man Obst, das auf der Straße liegt weil der Obstbaum so weit mit den Ästen über eine öffentliche Straße ragt, sammelt und mit nimmt?

nein, wenn man seine sachen nicht bei sich behält kann keiner dafür garantieren, genau genommen verschmutzt der besitzer doch sogar die straße damit und du reinigst sie! was für eine gute tat!
nein, wenn sie du sie nicht aus dem garten anderer leute holst sondern sie auf der straße liegen dann nicht.
eigentlich nicht, da das dann nichtmehr auf dem privatgrundstück liegt

Nein, selbst wenn du sie von einem Grundstück nimmst ist das Mundraub und nicht strafbar.
"Mundraub" gibt es nicht mehr!!
MarcSu am 5. Oktober 2009 13:44 Da ist es Hausfriedensbruch und Diebstahl, Mundraub gibt es rechtlich nicht mehr.
abibremer am 6. Oktober 2009 13:06 hausfriedensbruch auf der straße????? quatsch!
Schnulli00 am 5. Oktober 2009 13:44 Mundraub gibts nicht. Nur Diebstahl und Unterschlagung. Und solches wäre es in deinem Fall
Nein, denn durch die gute Tat hilfst Du, Verkehrsunfälle zu vermeiden.

Nein. Sobald du nicht das Grundstück betreten mußt ist es kein Diebstahl.

Bei Fallobst ist das kein Diebstahl.Einzigste Ausnahme sind Nüsse,weil die nie gepflückt werden,sondern aufgesucht werden.Die darf man ohne Erlaubnis des Besitzers nicht aufsuchen. Allerdings weiß ich die Regelung nicht,wenn der Nußbaum in den eigenen Garten ragt.

derjenige, der die äpfel auf der straße herumliegen läßt, hat offensichtlich keinen gewahrsamswillen an diesem obst und wenn dieses diebstahlsmerkmal fehlt, ist es auch kein diebstahl.
Pro Kilo müsstes er noch was ausbezahlt bekommen.