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Ist Abzocke mit Totenschein möglich?

gefragt von Fisherman am 27.03.2008 um 18:52 Uhr

Hallo Leute....folgendes: Ein Ehepaar lebt in Scheidung. Der Mann hat den Zugang auf sein Konto für seine Noch-Frau sperren lassen. Nun ist der Mann vor der Scheidung verstorben. Die Noch-Frau hat zwei Tage später per Totenschein das Konto abgeräumt und aufgelöst. Die Lebensgefährtin wurde mit samt den noch offenen Rechnungen des Verstorbenen ins eiskalte Wasser geworfen! Ist sowas überhaupt rechtlich möglich? Hier wäre jetzt ein Familienanwalt sehr hilfreich!


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Reply


gri1su
beantwortet von gri1su am 27. März 2008 18:58
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Da hat wohl die Bank wohl gleich mehrere Fehler gemacht: Wenn das Konto für die Noch-Ehefrau gesperrt ist, hätte sie nichts auszahlen dürfen.

Per Totenschein/Sterbeurkunde das Konto eines Verstorbenen auflösen???? Dafür ist zumindest ein Erbschein erforderlich, auch für die Ehefrau.

Die Bank/Sparkasse dürfte da zumindest in Erklärungsnot sein.

Wenn das Scheidungsverfahren bereits läuft, wird ja einem Anwalt das Mandat übertragen worden sein. Der wird Mittel und Wege finden, hier Klarheit zu bekommen.


anonym
beantwortet von skeptiker007 am 27. März 2008 18:56
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Ich bin der Meinung, dass hier die Bank einen Fehler gemacht hat. Wenn das Konto für diese Frau gesperrt war, dann gilt doch die Sperrung. Die Auszahlung hätte erst überprüft werden müssen, denn die Sperrung hat ja seinen Grund.


Qetan
beantwortet von Qetan am 27. März 2008 18:54
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Du hast völlig Recht, die Lebenspartnerin sollte zu einem Anwalt gehen.


fabienne1997
beantwortet von fabienne1997 am 27. März 2008 18:54
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Also wenn das Konto gesperrt worde ist, sollte sich die Bank auch daran halten und warten bis ein Testament vorliegt!


andreas48
beantwortet von andreas48 am 27. März 2008 18:55
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dann wende dich auch an den Familienanwalt...die Rechtslage ist eindeutig, solange sie nicht geschieden sind, sind sie vergheiratet und damit muss die NOCH-Frau auch die Kosten tragen und nicht die Lebensgefährtin, da ja ein solches Zusammenleben nur Hartz-IV relevant ist..





pippi60
beantwortet von pippi60 am 27. März 2008 18:58
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Du hast recht, da ist ein Anwalt nötig! Eigentlich reicht zum Abräumen der Konten kein Totenschein, sondern ein Erbschein. Aber im Prinzip erbt -leider- die Noch-Ehefrau! Die ist aber auch für die Verbindlichkeiten Ihres Mannes verantwortlich. Eine ziemlich verzwickte Sache, bei der ich mir anwaltlichen Rat holen würde.


mitra54
beantwortet von mitra54 am 27. März 2008 19:00
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Ja, dann gehe jetzt zu einem Anwalt.


Wolfi0410
beantwortet von Wolfi0410 am 27. März 2008 20:32
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Hier wirst du keine Antwort von einem Familien- oder sonstigen Anwalt bekommen.
Geh zu: http://www.123recht.net/info/index.php?id=hilfesofort
und stell dort Deine Frage. Kostet ein paar Euro aber Du kriegst kompetente Antwort


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