Ist das wenn jemand sagt: "ich schlage dich zusammen und trete immer weiter auf dich ein" ein Verbrechen?

13 Antworten

Eine Drohung ists allemal.

Hältst Du sie für ernstzunehmen oder ist das eher ein Laberkopp?

Ansonsten würde ich mal die Polizei informioeren (heb die Nachricht auf und mach auch einen Screenshot davon).

das ist zu 100% ernst weil er sehr aggressiv ist und wir uns mittlerweile hassen

Wahrscheinlich zielt deine Frage darauf ab, ob das Verhalten des anderen (nämlich die Drohung, dass du zusammengeschlagen wirst) strafbar ist oder nicht.

Dazu benötigst du zunächst § 241 Abs. 1 StGB:

"Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."

Die Bedrohung mit einem Verbrechen ist also strafbar, nicht jedoch die reine Bedrohung (ohne Nötigung damit zu einem bestimmten Verhalten) mit einem Vergehen.

Um nun zu wissen, ob derjenige sich durch seine Nachricht strafbar gemacht hat, muss man eben prüfen, ob das angedrohte Verhalten ein Verbrechen darstellen würde.

Dir wurde angedroht, dass du zusammengeschlagen wirst und immer weiter auf dich eingetreten wird.

Zunächst wäre dieses Verhalten eine Körperverletzung, § 223 StGB. Diese wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bestraft. Sie ist also ein Vergehen.
Aber das angedrohte Verhalten dürfte wohl auch den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung, §§ 223, 224 StGB, erfüllen. Die gefährliche Körperverletzung wird mit Freiheitstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren bestraft. Sie ist also auch nur ein Vergehen, kein Verbrechen.

Aus deiner Frage ist nicht zu entnehmen, ob mit einer bestimmten Folge gedroht wird. Es gibt den Tatbestand der schweren Körperverletzung, §§ 223, 226 StGB. Diese Straftat ist ein Verbrechen. Allerdings müsste dafür ein besonders schwerer Körperverletzungserfolg eintreten. Diese besonders schweren Folgen der Tat sind in § 226 Abs. 1 aufgeführt. Sollte dir jemand mit dem Eintritt einer solchen Folge durch seine Körperverletzung drohen, dann wirst du mit einem Verbrechen bedroht, das ist strafbar nach § 241 StGB. Droht dir hingegen jemand bloß mit einer einfachen oder gefährlichen Körperverletzung, dann ist dies nicht strafbar, denn die beiden Straftaten sind nur Vergehen.

Jetzt bleibt noch die Frage, ob du durch die besagte Drohung zu einem bestimmten Verhalten bewegt werden sollst. In diesem Fall wäre es egal, ob du mit einem Verbrechen oder einem Vergehen bedroht wirst, denn diese Drohung, die dich zu einem Verhalten nötigen soll, wäre eine strafbare Nötigung nach § 240 StGB.

Wenn Jemand schreibt:

  "ich schlage dich zusammen und trete immer weiter auf dich ein" 

Muss man wohl davon ausgehen, dass er schwere Verletzungen erreichen will, wenn nicht gar den Tod des Opfers in Kauf nehmen würde.

Somit wäre wohl ein Verbrechen angedroht udn damit auch der Tatbestand der Bedrohung erfüllt.

Ausserdem könnten auch andere Straftaten erfüllt sein, wenn diese Ankündigung z. B. dazu dient eine bestimmten Handlung auszulösen (Nötigung).

Ja er will verletzunen erreichen. Von 'Ich bring dich um.' steht da aber nichts! Verletzungen wären hier die Gefährliche Körperverletzung. Das ist KEIN Verbrechen.

@AssassineConno2

 "ich schlage dich zusammen und trete immer weiter auf dich ein"

Grundsätzlich stimme ich Dir bei gefährlicher Körperverletzung (treten) zu. Aber mit dem "immer weiter auf dich ein"  geht es in den Bereich wo es unkontrolliert wird. Da nimmt der Täter schon den Tod des Opfers in Kauf, auch wenn er ihn (hoffentlich) nicht beabsichtigt.

Es ist ja was anderes als niederschlagen und "ein Tritt zum Abschied." Immer weiter auf das Opfer eintreten geht in die Richtung von Taten die in den letzten zwei-drei Jahren hier in Berlin verhandelt wurden, wo es eben zu Todesfällen kam und die Täter dann sagten, "ja töten wollten wir den ja eigentlich nicht."

Aber wenn man mehrfach auf den Kopf, oder in den Bau tritt ist die Gefahr lebenswichtige Organe zu verletzen eben sehr hoch.

Da das bekannt ist, nimmt der, der so verfährt, bleibende Schäden (z. B. Entfernung einer Niere, oder der Milz), oder gar den Tod des Opfers in Kauf. Das Gericht wird dann zu entscheiden haben, wie es letztendlich einzustufen ist.

Wo steht denn dass er ihn dabei umbringen will? Nirgends. Und genau daran wird es scheitern. Ein Verbrechen wird es erst, wenn er dadurch wirklich verstirbt (oder sein Körperteil verliert).

@AssassineConno2

Das stimmt so nicht. Der versuchte Totschlag ist natürlich auch ein Verbrechen. Aber ich stimme Dir insoweit zu, als dass man eine derartige Aussage natürlich nicht überinterpretieren darf. Für mehr als eine gefährliche Körperverletzung reicht es daher wahrscheinlich nicht.

Das ist eine Drohung, und kann auch Gesetzlich verfolgt werden

danke

Für eine Bedrohung iSv § 241 reicht das wohl noch nicht aus. Hier wird mit einer gefährlichen Körperverletzung gedroht. Aufgrund der Mindeststrafe von 6 Monaten ist diese kein Verbrechen.

Eine Bedrohung ließe sich hier nur konstruieren, wenn man in dem Verhalten die Drohung mit dem Tod sieht. Das dürfte aber eher fernliegend sein. Zwar kann der Tod eintreten, wenn man z.B wiederholt auf den Kopf des Opfers eintritt. Dies gibt die Äußerung aber nicht her.

hm okay aber kann ich da trotzdem was gegen machen?

@GarethBalee

Wenn Du Dir ernsthaft um Deine SIcherheit gedanken machst dann kannst Du zur Polizei gehen. Die würden dann sicherlich mal bei deinem Freund vorbei fahren und mit ihm reden. Allerdings würde dies wohl eher dazu führen, dass er unmittelbar nachdem die Polizei das Haus verlassen hat bei Dir vorbei guckt.