... zahlen und deswegen auf der schwarzen Liste stehen mitnimmt und dann wenn sie am Rastplatz aufs Klo gehen einfach deren Gepäck rauswirft und davonfährt? Ich meine Strafe muss sein...
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nein, dann eher geld im vorderaus kassieren! Oder gar nicht mit nehmen

Das wäre aber Selbstjustiz und die ist in Deutschland verboten.

Und wenn die nicht aufs Klo gehen wollen und nicht mal aussteigen wollen unterwegs ? Vor fahrtantritt, also bevor die ins Auto steigen, wird kassiert. Dann gibts da keine Probleme.
Nein, das ist nicht okay, sondern böswillig!
Das Mitnehmen ablehnen oder vorher kassieren, sind faire Lösungen.
Da fällt mir eine Zwischenlösung ein. Ich stelle eine neue Frage.

Vorkasse! Was Sie meinen nennt man Aussetzung und ist strafbar!
Strafbar nach welchem Gesetz (StGB)? Würd' mich interessieren.
firstguardian am 30. September 2009 13:04 221 StGB ...Wer einen Menschen in eine hilflose Lage versetzt...im Stich läßt ...
Habe mir den § angesehen, ich glaube der zieht da nicht, weil er Todesgefahr oder Gefahr einer schweren gesundheitlichen Schädigung voraussetzt. Also nix was auftreten kann, wenn er an einem Rastplatz stehenbleibt.
firstguardian am 30. September 2009 13:10 Wenn Sie mal durch sämtliche Kommentare und Urteile durch sind, begreifen auch Sie, worum es geht! Also lassen Sie das, sonst kommen noch einige schwerwiegende Gründe, Sie hart abzustrafen, hinzu!
Wenn ich sämtliche Kommentare und Urteile durchgehe, dann dürfte ich nicht mal mehr atmen, weil darauf dann auch Knast steht. Zur Not wird einfach ausgesagt, dass ich mich von diesem Mitfahrer bedroht gefühlt habe.
firstguardian am 30. September 2009 13:26 Kau weiter Gummibärchen!

nein - natürlich nicht. nimm sie doch einfach nicht mit!

Wenn die auf der schwarzen Liste stehen würde ich sie gar nicht mitnehmen.