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Irrtum der Behörde bei Ausstellung des Strafzettel - der Parkschein lag hinter der Frontscheibe

gefragt von Mackerras am 28.06.2009 um 16:19 Uhr

Wie soll man verfahren? Das Original mit dem Einspruch schicken oder nur eine Kopie?

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Behörde x 150 Strafzettel x 105 Ausstellung x 103 Frontscheibe x 30 Irrtum x 16 Parkschein x 14

GerdaG
beantwortet von GerdaG am 28. Juni 2009 16:23
8x
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Das ist jetzt zu spät. Du hättest gleich zur nächsten Polizeiwache fahren müssen, denn jetzt kannst Du Dir den Schein vom jemand anders besorgt haben.


Lauwerzsee
beantwortet von Lauwerzsee am 28. Juni 2009 16:21
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nur ne kopie


morefunhoney
beantwortet von morefunhoney am 28. Juni 2009 16:20
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immer nur kopien schicken. Ist das Original weg siehst du alt aus.


anonym
beantwortet von rosenstrauss am 28. Juni 2009 16:31
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du wirst schlechte karten haben. auf dem parkschein steht deutlich , daß du den parkschein sichtbar auslegen mußt. du mußt dich z.b.davon überzeugen, daß der parkschein nicht von einem windstoß beim türzuschlagen umgedreht wird oder runter fällt. ich würde die strafe bezahlen, gehts ins bußgeld wirds um vieles teurer!!ich kenn mich ein bißchen aus


anonym
beantwortet von MarillionBerlin am 28. Juni 2009 16:22
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Es reicht schon, wenn der parkschein verrutscht ist, und der Kontrolleur die zeit nicht lesen konnte, dann musst du trotzdem bezahlen obwohl du den Schein vorlegen kannst.


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