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Ipod aus Gewinnspiel aber keine Rechnung dazubekommen. Was tun bei Garantiefall?

gefragt von MyWayMyWay am 31.03.2008 um 20:34 Uhr

Was mache ich wenn der Ipod kaputt geht? Kann ich anhand der Seriennummer meinen Garantieanspruch geltend machen? Oder hab ich einfach Pech gehabt?


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andreas48
beantwortet von andreas48 am 31. März 2008 20:35
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diu hast doch ein Anschreiben bekommen, wo dir der I-Pod übergeben wurde, dies könnte man als Kaufdatum nehmen, allerdings, wenn du das erste Mal dich bei I-Tunes anmeldest, dann bist du auch dort registriert und das zählt dann als Kaufdatum..

Kommentar von 21fbe0e3351d0c4a849893d4b908bc81smallMyWay am 31. März 2008 20:38

Bei Itunes bin ich schon seid über einem Jahr auch ohne Idpod schon angemeldet.

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 31. März 2008 20:45

jetzt schließt du aber das Gerät an und da wird die Seriennummer des I-Pods registriert und nicht dein Name..und dies zählt as Kaufdatum

Kommentar von 3ee281e9a55f2ec6395e48414c4a660fsmallRBMannheim am 31. März 2008 20:52

Nach deiner Logik würde also, wenn ich mir einen iPod kaufe und ihn erst mal zwei Jahre in den Schrank legen, die Garantiezeit erst dann beginnen, wenn ich ihn nach zwei Jahren "aktiviere"! Garantiert nicht!

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 31. März 2008 21:00

dazu gibt es ja noch einen Kaufbeleg bzw. in dem falle einen Überlassungsbeleg..und Apple sieht dies meist sehr eng..


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 31. März 2008 20:36
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Dann mußt Du dich an den Veranstalter wenden. Logischer Weise hat der die die Rechnung!

Kommentar von 21fbe0e3351d0c4a849893d4b908bc81smallMyWay am 31. März 2008 20:37

Das hab ich noch am selben Tag gemacht und angeblich hab ich keinen Anspruch darauf.

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 31. März 2008 20:38

womit der Veranstalter Recht hat, aber siehe meine Antwort oben..

Kommentar von 3ee281e9a55f2ec6395e48414c4a660fsmallRBMannheim am 31. März 2008 20:50

Nein, auf die Rechnung hast Du natürlich keinen Anspruch! Die braucht der ja auch für seine Buchführung. Aber wenn das Gerät kaputt ist, kannst Du dich an ihn wenden und der kann das dann für dich regeln!


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 31. März 2008 20:41
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Stell diese Frage doch demjenigen, dem du im Falles eine s Falles das Gerät schicken würdest


redbulldrinker
beantwortet von redbulldrinker am 31. März 2008 20:35
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Einem geschenkten Gaul guckt man nicht ins Maul!

Kommentar von 21fbe0e3351d0c4a849893d4b908bc81smallMyWay am 31. März 2008 20:37

Fragen wird man noch dürfen?


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