MyWay am 31.03.2008 um 20:34 Uhr
Was mache ich wenn der Ipod kaputt geht? Kann ich anhand der Seriennummer meinen Garantieanspruch geltend machen? Oder hab ich einfach Pech gehabt?

diu hast doch ein Anschreiben bekommen, wo dir der I-Pod übergeben wurde, dies könnte man als Kaufdatum nehmen, allerdings, wenn du das erste Mal dich bei I-Tunes anmeldest, dann bist du auch dort registriert und das zählt dann als Kaufdatum..

Dann mußt Du dich an den Veranstalter wenden. Logischer Weise hat der die die Rechnung!
MyWay am 31. März 2008 20:37 Das hab ich noch am selben Tag gemacht und angeblich hab ich keinen Anspruch darauf.
andreas48 am 31. März 2008 20:38 womit der Veranstalter Recht hat, aber siehe meine Antwort oben..
RBMannheim am 31. März 2008 20:50 Nein, auf die Rechnung hast Du natürlich keinen Anspruch! Die braucht der ja auch für seine Buchführung. Aber wenn das Gerät kaputt ist, kannst Du dich an ihn wenden und der kann das dann für dich regeln!

Stell diese Frage doch demjenigen, dem du im Falles eine s Falles das Gerät schicken würdest

Einem geschenkten Gaul guckt man nicht ins Maul!
MyWay am 31. März 2008 20:37 Fragen wird man noch dürfen?
Bei Itunes bin ich schon seid über einem Jahr auch ohne Idpod schon angemeldet.
jetzt schließt du aber das Gerät an und da wird die Seriennummer des I-Pods registriert und nicht dein Name..und dies zählt as Kaufdatum
Nach deiner Logik würde also, wenn ich mir einen iPod kaufe und ihn erst mal zwei Jahre in den Schrank legen, die Garantiezeit erst dann beginnen, wenn ich ihn nach zwei Jahren "aktiviere"! Garantiert nicht!
dazu gibt es ja noch einen Kaufbeleg bzw. in dem falle einen Überlassungsbeleg..und Apple sieht dies meist sehr eng..