Also inzest ist ja verboten, damit keine Kinder, welche geschädigt sind dabei rauskommen. Meine Frage ist: Wenn ich mit 2 Frauen GV habe, diese sind Schwestern und durch die Atmosphäre bedingt würden sie sich gegenseitig auch "berühren" währe ich dann an einer Straftat beteiligt sein? Müsste ich sie dann anzeigen?
augustkoenigin am 8. November 2009 20:51 wäre in diesem Fall ohne "h". Hat nichts mit Wahrheit zu tun.
Es geht um eine hypothetische frage, also nicht motzen sondern nachdenken, ist es illegal oder nicht? Und ein schreibfehler kann sich bei jedem reinschleichen :P die seite heißt gute frage und nicht rechtschriftlich korrekte frage
Floh2 am 8. November 2009 21:07 wenn Du so bewandert bist, warum stellst Du dann die Frage?
es interessiert mich einfach, es gibt leute die sich mit recht tatsächlich auskennen oder auskennen wollen, es gibt andererseits leute die fangen immer an" ich denke das währe " recht hat nichts mit gerechtigkeit, sondern mit der auslegung und der anwendung der gesetze zu tun.

krass JO haha
die frage habe ich in einer umfrage anders formuliert gefrag: ist inzest zu pauschal verboten, da war die antwortrate bei 100% schön das es verboten ist. Kommt immer auf die fragestellung an. :-)

So eine Frage stellt sich ein MANN nicht.

Nicht anzeigen -> mitmachen...
wieso macht dich das thema inzest so an?
weil mich das heute grade mal rechtlich interessiert. gestern habe ich mich mit der vermietung von wohnugen befasst. Vor ein Paar wochen mit Scheidungsangelegenheiten. Also wer nicht fragt bleibt doof :-) und es gibt mehr als genug filme in der Richtung, also währe dass ja eine Verherrlichung von Gesetzesbruch
Er ist pervers. Das ist alles.
dann geh und weine deswegen weil ich pervers sein soll.

Hallo,
also es ist sicherlich nicht "normal" aber ob das gerichtliche Konsequenzen hat kann ichd ir nicht sagen. Schau doch mal unter www.recht.de im Forum dort findest du erfahrene Leute die sich in solch Dingen auskennen sie können dir 100% weiterhelfen.
Lieben Gruss
Hier liegt hier kein Beischlaf mit Verwandten vor. Zumindest nicht im Sinne des Gesetzes

was ist inzest

Willst wohl denen was anhängen, was? ;) Nunja, die beiden müssen sich ja nicht berühren :D

lol
das "h" muss weg

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Ich weiß, dass es nicht illegal ist.
und woher ;-)
VirtualSelf am 8. November 2009 22:43 ^^ ... ;)
das inzestverbot ist ja in allererster linie prävention, also dass aus dem geschlechtsverkehr kein nachwuchs resultiert...das wäre hier wohl zwischen den schwestern nicht der fall, kein klassischer geschlechtsverkehr, wo was reingesteckt wird und was rauskommt, wenn du verstehst was ich meine. ;))
mit dem reinstecken ist rechtlich auch ein problem, wenn es brüder währen (keine schöne vorstellung) aber es währe doch keine möglichkeit einer zeugung (außer a.geburt :-)) es interessiert mich einfach warum auch das trotzdem verboten ist.
weil man sonst jeden einzelfall prüfen müsste und es somit kein gesetz mehr wäre. und das geht nicht.
also es ist immer noch ein gesetz auch wenn man sagt davon sind alle zeugungsunfähigen und homosexuellen beziehungen ausgeschlossen.
so ist es. eine mit 90 jahren geschlossene ehe steht auch als ehe/familie unter dem besonderen schutz des staates und wird entsprechend gefördert, auch wenn daraus keine kinder mehr entstehen können/werden. da wird auch nicht unterschieden.
Pass mal auf Du Rudelbumser: Inzest gibt es nur zwischen Mann und Frau, die Geschwister sind und solange sie miteinander einen Zeugungsakt ausführen, der Nachwuchs zur Folge haben kann, sonst nicht. Lesblische und schwule gleichgeschlechtliche Geschwister können zusammen keine Kinder zeugen, selbst wenn sie stets ohne Pille und Kondome es miteinander treiben und dabei Kinder haben wollen. Das gilt selbst dann, wenn der dumme Ehemann beim Liebesspiel der Lesben zugegen ist und eine nach der anderen dabei auch noch schwängert. Will er es mit seiner Alten nur allein bzw. ungestört von der anderen Lesbe treiben, muss er sie raus werfen aus dem ehelichen Schlafzimmer. Geht die dann nicht freiwillig, darf er sie wegen Hausfriedensbruches anzeigen. - Jetzt weisst du, wann Du zur Polizei gehen darfst.
saublöde Frage - es gibt keinen Inzest zwischen gleichgeschlechtlichen Verwandten, da dadurch ja schließlich kein Nachwuchs erzeugt werden kann. Kannst ja beide schwängern, da steht auch nichts dagegen.
Die beiden manchen sich vielleicht strafbar, das weis ich nicht, ich habe den § nich gelesen,da kein interesse. Der dritte macht isch aber NICHT strafbar.
Inzest ist in deutschland illegal, egal ob bruder und schwester was machen, oder ob schwester spielchen machen und du guckst zu
Inzest ist keine Bezeichnung für eine Straftat. Der Relevante Paragraph ist "Beischlaf zwischen Verwandten" und unter Schwestern ist die Erfüllung aller tatbestandlichen Merkmal nicht möglich. Somit ist es wohl erheblich, welche sexuelle Handlung ausgeübt wird und zwischen wem.
sorry, du kriegst nicht die punkte für die beste antwort, aber du hast leider in den kommentar reingeschrieben. Es ist schön, wenn jemand sich über recht und unrecht gedanken macht unter beachtung der interpretation der Gesetze ohne immer eigene gefühle und meinungen reinbringen zu müssen. klasse.
ein wort: beihilfe.
Ich denke nicht das man das "Beihilfe" nennen kann.