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Inzest bei Schwestern

gefragt von guckenheimer am 08.11.2009 um 20:50 Uhr

Also inzest ist ja verboten, damit keine Kinder, welche geschädigt sind dabei rauskommen. Meine Frage ist: Wenn ich mit 2 Frauen GV habe, diese sind Schwestern und durch die Atmosphäre bedingt würden sie sich gegenseitig auch "berühren" währe ich dann an einer Straftat beteiligt sein? Müsste ich sie dann anzeigen?

15 Stimmen : Ja, ab zur Polizei (1) ; Spinnst DU, davon träumt doch jeder (5) ; Kommt darauf an, hast Du gewusst das es Schwestern sind (1) ; Also ich glaub nicht das es illegal währe (8)

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Floh2
beantwortet von Floh2 am 8. November 2009 20:51
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wo bitte soll da eine Straftat vorliegen?

Kommentar von guckenheimer am 8. November 2009 21:00

Inzest ist in deutschland illegal, egal ob bruder und schwester was machen, oder ob schwester spielchen machen und du guckst zu

Kommentar von benjiman am 8. November 2009 21:34

Inzest ist keine Bezeichnung für eine Straftat. Der Relevante Paragraph ist "Beischlaf zwischen Verwandten" und unter Schwestern ist die Erfüllung aller tatbestandlichen Merkmal nicht möglich. Somit ist es wohl erheblich, welche sexuelle Handlung ausgeübt wird und zwischen wem.

Kommentar von guckenheimer am 8. November 2009 21:51

sorry, du kriegst nicht die punkte für die beste antwort, aber du hast leider in den kommentar reingeschrieben. Es ist schön, wenn jemand sich über recht und unrecht gedanken macht unter beachtung der interpretation der Gesetze ohne immer eigene gefühle und meinungen reinbringen zu müssen. klasse.

Kommentar von ceciliaArtemis am 9. November 2009 16:19

ein wort: beihilfe.

Kommentar von LeaderG am 9. November 2009 17:52

Ich denke nicht das man das "Beihilfe" nennen kann.


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Sik08
beantwortet von Sik08 am 8. November 2009 20:51
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abgestimmt für: Also ich glaub nicht das es illegal währe
Kommentar von 6738c698a34a0a2a3864a3354eae4562smallaugustkoenigin am 8. November 2009 20:51

wäre in diesem Fall ohne "h". Hat nichts mit Wahrheit zu tun.

Kommentar von guckenheimer am 8. November 2009 20:59

Es geht um eine hypothetische frage, also nicht motzen sondern nachdenken, ist es illegal oder nicht? Und ein schreibfehler kann sich bei jedem reinschleichen :P die seite heißt gute frage und nicht rechtschriftlich korrekte frage

Kommentar von A82f8f3466b4f83720d2b7928306b224smallFloh2 am 8. November 2009 21:07

wenn Du so bewandert bist, warum stellst Du dann die Frage?

Kommentar von guckenheimer am 8. November 2009 21:10

es interessiert mich einfach, es gibt leute die sich mit recht tatsächlich auskennen oder auskennen wollen, es gibt andererseits leute die fangen immer an" ich denke das währe " recht hat nichts mit gerechtigkeit, sondern mit der auslegung und der anwendung der gesetze zu tun.


kanadavladimir
beantwortet von kanadavladimir am 8. November 2009 20:51
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krass JO haha

abgestimmt für: Spinnst DU, davon träumt doch jeder
Kommentar von guckenheimer am 8. November 2009 21:13

die frage habe ich in einer umfrage anders formuliert gefrag: ist inzest zu pauschal verboten, da war die antwortrate bei 100% schön das es verboten ist. Kommt immer auf die fragestellung an. :-)


augustkoenigin
beantwortet von augustkoenigin am 8. November 2009 20:51
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So eine Frage stellt sich ein MANN nicht.

abgestimmt für: Spinnst DU, davon träumt doch jeder

Rockergirl
beantwortet von Rockergirl am 8. November 2009 20:51
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abgestimmt für: Also ich glaub nicht das es illegal währe


anonym
beantwortet von Koernerwhisky am 8. November 2009 20:51
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Nicht anzeigen -> mitmachen...

abgestimmt für: Spinnst DU, davon träumt doch jeder

anonym
beantwortet von JeanRutti am 8. November 2009 20:52
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wieso macht dich das thema inzest so an?

Kommentar von guckenheimer am 8. November 2009 20:54

weil mich das heute grade mal rechtlich interessiert. gestern habe ich mich mit der vermietung von wohnugen befasst. Vor ein Paar wochen mit Scheidungsangelegenheiten. Also wer nicht fragt bleibt doof :-) und es gibt mehr als genug filme in der Richtung, also währe dass ja eine Verherrlichung von Gesetzesbruch

Kommentar von Sally2809 am 8. November 2009 21:34

Er ist pervers. Das ist alles.

Kommentar von guckenheimer am 8. November 2009 21:48

dann geh und weine deswegen weil ich pervers sein soll.


dokutante2009
beantwortet von dokutante2009 am 8. November 2009 20:55
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Hallo,

also es ist sicherlich nicht "normal" aber ob das gerichtliche Konsequenzen hat kann ichd ir nicht sagen. Schau doch mal unter www.recht.de im Forum dort findest du erfahrene Leute die sich in solch Dingen auskennen sie können dir 100% weiterhelfen.

Lieben Gruss

abgestimmt für: Also ich glaub nicht das es illegal währe

anonym
beantwortet von benjiman am 8. November 2009 21:22
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Hier liegt hier kein Beischlaf mit Verwandten vor. Zumindest nicht im Sinne des Gesetzes


jimi83
beantwortet von jimi83 am 8. November 2009 20:51
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was hast du vor?!?!?!?!


ziuwari
beantwortet von ziuwari am 8. November 2009 20:51
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Du hast träume und keine ahnung


kanadavladimir
beantwortet von kanadavladimir am 8. November 2009 20:51
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was ist inzest

abgestimmt für: Spinnst DU, davon träumt doch jeder

DesGehtDiNixO
beantwortet von DesGehtDiNixO am 8. November 2009 20:52
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Willst wohl denen was anhängen, was? ;) Nunja, die beiden müssen sich ja nicht berühren :D

abgestimmt für: Kommt darauf an, hast Du gewusst das es Schwestern sind

Sofaschalter
beantwortet von Sofaschalter am 8. November 2009 20:52
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lol

das "h" muss weg

abgestimmt für: Also ich glaub nicht das es illegal währe

Myriiam
beantwortet von Myriiam am 8. November 2009 20:52
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..........................

abgestimmt für: Spinnst DU, davon träumt doch jeder


anonym
beantwortet von inesssa am 8. November 2009 20:53
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abgestimmt für: Ja, ab zur Polizei

VirtualSelf
beantwortet von VirtualSelf am 8. November 2009 20:54
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Ich weiß, dass es nicht illegal ist.

abgestimmt für: Also ich glaub nicht das es illegal währe
Kommentar von guckenheimer am 8. November 2009 21:08

und woher ;-)

Kommentar von 6ccc4c0fc261f7a2a2e2984ff944fdf8smallVirtualSelf am 8. November 2009 22:43

^^ ... ;)


anonym
beantwortet von fourxxx am 8. November 2009 20:55
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das inzestverbot ist ja in allererster linie prävention, also dass aus dem geschlechtsverkehr kein nachwuchs resultiert...das wäre hier wohl zwischen den schwestern nicht der fall, kein klassischer geschlechtsverkehr, wo was reingesteckt wird und was rauskommt, wenn du verstehst was ich meine. ;))

abgestimmt für: Also ich glaub nicht das es illegal währe
Kommentar von guckenheimer am 8. November 2009 20:56

mit dem reinstecken ist rechtlich auch ein problem, wenn es brüder währen (keine schöne vorstellung) aber es währe doch keine möglichkeit einer zeugung (außer a.geburt :-)) es interessiert mich einfach warum auch das trotzdem verboten ist.

Kommentar von fourxxx am 8. November 2009 20:58

weil man sonst jeden einzelfall prüfen müsste und es somit kein gesetz mehr wäre. und das geht nicht.

Kommentar von guckenheimer am 8. November 2009 21:07

also es ist immer noch ein gesetz auch wenn man sagt davon sind alle zeugungsunfähigen und homosexuellen beziehungen ausgeschlossen.

Kommentar von fourxxx am 8. November 2009 21:27

so ist es. eine mit 90 jahren geschlossene ehe steht auch als ehe/familie unter dem besonderen schutz des staates und wird entsprechend gefördert, auch wenn daraus keine kinder mehr entstehen können/werden. da wird auch nicht unterschieden.


anonym
beantwortet von willonoack am 9. November 2009 12:21
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Pass mal auf Du Rudelbumser: Inzest gibt es nur zwischen Mann und Frau, die Geschwister sind und solange sie miteinander einen Zeugungsakt ausführen, der Nachwuchs zur Folge haben kann, sonst nicht. Lesblische und schwule gleichgeschlechtliche Geschwister können zusammen keine Kinder zeugen, selbst wenn sie stets ohne Pille und Kondome es miteinander treiben und dabei Kinder haben wollen. Das gilt selbst dann, wenn der dumme Ehemann beim Liebesspiel der Lesben zugegen ist und eine nach der anderen dabei auch noch schwängert. Will er es mit seiner Alten nur allein bzw. ungestört von der anderen Lesbe treiben, muss er sie raus werfen aus dem ehelichen Schlafzimmer. Geht die dann nicht freiwillig, darf er sie wegen Hausfriedensbruches anzeigen. - Jetzt weisst du, wann Du zur Polizei gehen darfst.

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anonym
beantwortet von waltghaupt am 9. November 2009 15:07
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saublöde Frage - es gibt keinen Inzest zwischen gleichgeschlechtlichen Verwandten, da dadurch ja schließlich kein Nachwuchs erzeugt werden kann. Kannst ja beide schwängern, da steht auch nichts dagegen.

abgestimmt für: Spinnst DU, davon träumt doch jeder

anonym
beantwortet von LeaderG am 9. November 2009 17:53
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Die beiden manchen sich vielleicht strafbar, das weis ich nicht, ich habe den § nich gelesen,da kein interesse. Der dritte macht isch aber NICHT strafbar.

abgestimmt für: Also ich glaub nicht das es illegal währe

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