Geborg am 13.02.2008 um 20:29 Uhr
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Ganz unten auf der Seite steht:
Avi Abrams - IAN MEDIA Co.- All Rights Reserved.
Also ganz klar urheberrechtlich geschützt!
Runterladen zum Privatangucken darfst du, aber auf deine Webseite oder per Mail verschicken darfst du nicht.

Selbst wenn auf einer Seite kein Bildurheberrecht vermerkt ist unterliegen trotzdem alle Bilder dem Urheberrecht.
Das mußten schon etliche Leute erfahren, die Bilder von einer sehr bekannten Kochbuchseite verwendet hatten.
Das hagelte dann gleich deftige Abmahnungen.
Wenne am 13. Februar 2008 21:47 DH!
Egal wie! Jedes Bild hat einen Urheber und der hat das Recht an seinem Bild. Außer er gibt es ausdrücklich frei, was aber eigentlich nie geschieht.
Der Clou ist ja dass, wenn du zum Fotografen gehst und ein Porträt von dir machen lässt, er das Urheberrecht an dem Bild hat. Auch wenn du bei ihm mehrere Abzüge davon machen lässt kann er dir immer noch untersagen das Bild auf deiner Homepage oder so zu verwenden.
Da gab es mal vor ein paar Monaten ein Gerichtsurteil dazu. Frag mich aber jetzt nicht mehr genau wo! :-P
Wenne am 14. Februar 2008 21:20 Zum Thema Kochbuchseiten hier noch ein Link zu einem Plusminus-Beitrag auf DasErste.de: http://www.daserste.de/mediathek_blank/play.asp?cid=16833

Zuerst einmal hat jeder der ein Bild macht (ob Fotographie, gemalt oder computergeneriert) ein Urheberrecht auf seinem Bild.
Für rein private Zwecke kannst du es dir herunterladen und es z.B. als Desktophintergrund verwenden. Da haben die Künstler meist nichts dagegen.
Willst du das Bild aber an einer anderen Stelle öffentlich zeigen (auch als Homepagehintergrund oder so) solltest du vorher bei dem Künstler anfragen. Egal ob du damit Geld machst oder nicht!
Immerhin ist so ein Bild sein geistiges Eigentum!
Ich mache selber Bilder am Computer (3D-Rendering) und mir wäre es nicht recht wenn jemand eines meiner Bilder für 'nicht private Zwecke' nutzt ohne mich zumindest zu fragen. Für eines meiner Bilder (ich mache das nur hobbymäßig!) habe ich auch schon eine Anfrage zur kommerziellen Nutzung bekommen (Als Hintergrund für die Page einer Versicherung - war ein eher abstraktes). Da hab ich dann geantwortet: "Gegen einen kleinen Geldbetrag..." Fragen zur privaten Nutzung (Ausdruck der Bilder oder gar nur Desktophintergrund) habe ich immer positiv beantwortet.
Wenn ich mal bei meinen Streifzügen durch das Netz eines meiner Bilder an einer von mir nicht genehmigten Stelle entdecken würde wär ich wohl postwendend beim Anwalt.
Durch das öffentliche Ausstellen der Bilder gibt sie der Urheber ja nicht zum Abschuss frei!
Hab ich übersehen. Danke.