Unterhalt für eine Berufsausbildung wird von den Eltern insoweit geschuldet, als die Berufsausbildung der Begabung und den Fähigkeiten, dem Leistungswillen und den beachtenswerten Neigungen des Kindes am besten entspricht und sich dabei in den Grenzen ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit hält. Die Unterhaltspflicht der Eltern dauert deswegen auch dann fort, wenn die erste Ausbildung auf einer deutlichen Fehleinschätzung der Begabung des Kindes beruht.
Sehe ich auch so wie "fesses"... UND
Wenn ich mir heute so einige Ausbildungsvergütungen anschauen dann ist eine Unterstützung oft gar nicht nötig. Außerdem gibts auch staatliche Förderungen wenn der Azubi nicht bei den Eltern wohnt, welche dann ggf. von den Eltern wieder eingetrieben werden...

Stimme meinen Vorrednern zu. Soweit ich informiert bin, ist man als Eltern verpflichtet, den Kindern eine Ausbildung zu finanzieren. Man ist nicht verpflichtet, dem Nachwuchs eine 2.oder 3. Ausbildung zu finanzieren.
Als alter vielfacher Vater kann ich nur sagen, dass es eine Pflichtschule bis zum Ende des 15. Lebensjahres gibt und danach eine Lehre, die im allgemeinen 3 Jahre lang dauert. Anschließend ist das Kind volljährig. Niemand ist verpflichtet, einem Kind eine kostenpflichtige sonstige Schul- oder Universitätsausbildung zu finanzieren. Man tut es, wenn man kann. Ich tat es auch, ohne gefragt zu werden, für ein Scheidungskind, ohne die finanziellen Mittel wirklich dafür zu haben. Unsere Eltern, viele davon begabt, kamen also nie über die Grundschulausbildung weiter - und aus vielen von ihnen ist menschlich und beruflich mehr geworden aus manchem Hochschulabsolventen.