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Inwieweit muss der privat gekaufte PC auch für die Arbeit genutzt sein, um ihn steuerlich abzusetzen

gefragt von tigerlili11 am 28.05.2009 um 22:27 Uhr

Habe mir vor Kurzem einen neuen PC gekauft, den ich unter anderem auch für meine Arbeit verwende. Es war ein Privatkauf und das Verhältnis der Nutzung würde ich als 80 privat / 20 Beruf einschätzen. Genügt dieser Umfang, um seine Anschaffungskosten von der Steuer absetzen zu können?

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Computer x 78.949 PC x 41.790 Finanzen x 23.769 Beruf x 14.615 Arbeit x 14.571 Steuer x 2.337 Absetzen x 111 Nutzung x 57 Privatkauf x 9

anonym
beantwortet von strombergAM am 28. Mai 2009 22:27
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Najaaa, das ist wohl Auslegungssache. An sich kann natürlich niemand die konkrete Nutzung nachweisen und wenn du so ehrlich bist, könnte sich die steuerliche Absetzbarkeit negieren, da meines Erachtens eine berufliche Mindestnutzung von 50 % (das Finanzamt geht zumindest ohne Gegenaussage vom Verhältnis 50 / 50 aus) vorgesehen ist. Aber Ehrlichkeit währt am Längsten.


ewunia99
beantwortet von ewunia99 am 28. Mai 2009 22:28
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Nein, der PC muss vorwiegend für die Arbeit benutzt werden :-)


lutzpaul
beantwortet von lutzpaul am 29. Mai 2009 09:57
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Ich arbeite in der EDV, und ich lasse mir jedes Jahr aufs Neue die folgende Bestätigung, auf Firmen-Papier gedruckt, von meinem Chef unterschreiben: " Bestätigung

Hiermit bestätigen wir Herrn *******, daß sein Aufgabenbereich auch im Jahre 2009 die elektronische Datenverarbeitung umfassen wird.

Wir würden es sehr begrüßen, wenn sich Herr ******* auf diesem Gebiet privat weiterbilden und einarbeiten würde. Im Interesse seines beruflichen Fortkommens halten wir dies für erforderlich. "

Damit kann ich fast alles, was mit EDV zu tun hat, steuerlich als Werbungskosten absetzen, auch Kurse und die Fahrten da hin. Ich achte nur darauf, daß ich keine Rechnungen beilege, aus denen zu deutlich hervorgeht, daß ich meine Computer auch zum Spielen nutzen könnte, wie z.B. Joystick, Soundkarten, Subwoofer u.ä.

Kommentar von Drachentoeter am 26. Juni 2009 17:26

Die Mühe mit der BEscheinigung habe ich mir noch nie gemacht, ich Arbeite als Softwareentwickler, da akzeptiert das Finanzamt auch den Computer als Werbungskosten.


anonym
beantwortet von rotebeeren am 28. Mai 2009 22:34
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Die Hardware wie PC, Drucker und Scanner samt Internetzugang müssen nicht 100%ig für die Arbeit genutzt werden. Wenn du den PC 10 % privat nutzt, sind die Ausgaben trotzdem in voller Höhe Werbungskosten.


anonym
beantwortet von xyzob am 28. Mai 2009 22:29
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andersrum :-) wäre es besser


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