Ist das möglich? Und wielange darf man dann arbeiten? Wer hat Infos??
Teilzeitarbeit ist während der Elternzeit im Umfang bis zu 30 Stunden in der Woche zulässig. Vgl. § 15 Abs. 4 Bundeserziehungsgeldgesetz.
Falls du bei einem anderen AG bis zu max. 30 Std./Woche arbeiten möchtest, musst du deinen bisherigen AG um Erlaubnis fragen. Der Verdienst wird aufs Elterngeld angerechnet.
Ich habe nur zehn Stunden gearbeitet, da man uns sonst sehr viel vom Erziehungsgeld abgezogen hätte. Das ist allerdings schon fast zehn Jahre her. Ob sich da was verändert hat, weiß ich nicht.