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Inwieweit kann man Teilzeitarbeit während der Elternzeit annehmen?

gefragt von schreiber7 am 03.05.2008 um 11:55 Uhr

Ist das möglich? Und wielange darf man dann arbeiten? Wer hat Infos??


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anonym
beantwortet von ChiemStar am 3. Mai 2008 11:56
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Teilzeitarbeit ist während der Elternzeit im Umfang bis zu 30 Stunden in der Woche zulässig. Vgl. § 15 Abs. 4 Bundeserziehungsgeldgesetz.


kleineroteHexe
beantwortet von kleineroteHexe am 3. Mai 2008 18:32
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Falls du bei einem anderen AG bis zu max. 30 Std./Woche arbeiten möchtest, musst du deinen bisherigen AG um Erlaubnis fragen. Der Verdienst wird aufs Elterngeld angerechnet.


DaniH
beantwortet von DaniH am 3. Mai 2008 12:06
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Ich habe nur zehn Stunden gearbeitet, da man uns sonst sehr viel vom Erziehungsgeld abgezogen hätte. Das ist allerdings schon fast zehn Jahre her. Ob sich da was verändert hat, weiß ich nicht.


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