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Inwieweit kann man eine Reinigung für falsches Reinigen haftbar machen?

gefragt von lovelyrita am 20.06.2007 um 0:42 Uhr

Ich habe einen plissierten Rock in die Reinigung gegeben und jetzt ist das Plissee ruiniert. Es wirft Wellen und sieht furchtbar aus. Ich habe das aber erst zuhause gesehen. Als ich mich zwei Tage später beschwert habe, hat man die Beschwerde abgewürgt und mir unterstellt, ich habe das selbst zu verantworten. Ich bringe meine Sachen seit fast fünf Jahren in die Reinigung und bin dementsprechend sprachlos. Der Rock ist ein absolutes Lieblingsteil. Ich weiß nicht, wie ich mich jetzt verhalten soll. Ich habe keine Lust, denen das einfach durchgehen zu lassen.


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Reply


anonym
beantwortet von Bruno am 20. Juni 2007 02:39
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Beschwerde. Sachverhalt erklaeren. Schadenersatz fordern. Bei Ablehnung Beschwerde an den Verband. Adressen und weitere Hinweise bestimmt im Internet.


anonym
beantwortet von emilia111 am 20. Juni 2007 08:58
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Du hast auf jeden Fall einen Schadensersatzanspruch gegen die Reinigung. Bei Meinungsverschiedenheiten besteht für den Kunden die Möglichkeit, eine neutrale Schiedsstelle einzuberufen, die gemeinsam mit den Verbraucherzentralen und den Textilreinigern besetzt ist und die Bewertung durch einen vereidigten Sachverständigen durchführen lässt. Die Gutachterkosten liegen - je nach Schiedsstelle, die im gesamten Bundesgebiet vertreten sind - zwischen 10 und 30 Euro. Dieses Verfahren ist erst eimal preiswerter, als ein gerichtliches Verfahren einzuleiten, ich würde aber auf jeden Fall auch einen Anwalt konsultieren für das weitere procedere.




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