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Inwieweit ist eine handschriftliche Ergänzung zu einem notariellen Testament wirksam?

gefragt von aktie100 am 17.01.2008 um 11:29 Uhr

Müssen Zeugen bei der handschriftlichen ergänzung dabei sein? Wie läuft das ab? Wer kann mir Ratschläge und evtl. einen link geben?


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Reply


anonym
beantwortet von mauricio am 17. Januar 2008 14:50
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Man kann jederzeit noch ein neues handschriftliches Testament machen, in dem man feststellt, dass das notarielle Testament ergänzt bzw. aufgehoben wird (also deutlich machen, ob das alte weitergelten soll oder nicht). Man darf jedoch nicht durch einen Erbvertrag bereits an eine Verfügung gebunden sein. Solange man geschäftsfähig ist, ist dies möglich. Falls es nicht bei einem Notar beurkundet wird, muss jedes Wort handschriftlich sein, mit Ort, Datum und Unterschrift versehen. Wenn es mit Maschine geschrieben ist, ist es ungültig! Wenn ein Ehepaar ein gemeinschaftliches handschriftliches Testament errichten möchte, muss einer von beiden es schreiben und es von beiden unterschrieben sein.("Dies ist auch mein letzter Wille. Unterschrift") Einen Zeugen braucht man nicht. siehe auch §§ 2267 BGB, § 2254 BGB, 2258 BGB.

Kommentar von mauricio am 17. Januar 2008 14:59

aber, das handschriftliche Testament muss beim Ableben auch aufgefunden werden. Besser wäre es, nochmals zum Notar gehen, dass es keine Unstimmigkeiten nach dem Tod gibt.


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