Müssen Zeugen bei der handschriftlichen ergänzung dabei sein? Wie läuft das ab? Wer kann mir Ratschläge und evtl. einen link geben?
Man kann jederzeit noch ein neues handschriftliches Testament machen, in dem man feststellt, dass das notarielle Testament ergänzt bzw. aufgehoben wird (also deutlich machen, ob das alte weitergelten soll oder nicht). Man darf jedoch nicht durch einen Erbvertrag bereits an eine Verfügung gebunden sein. Solange man geschäftsfähig ist, ist dies möglich. Falls es nicht bei einem Notar beurkundet wird, muss jedes Wort handschriftlich sein, mit Ort, Datum und Unterschrift versehen. Wenn es mit Maschine geschrieben ist, ist es ungültig! Wenn ein Ehepaar ein gemeinschaftliches handschriftliches Testament errichten möchte, muss einer von beiden es schreiben und es von beiden unterschrieben sein.("Dies ist auch mein letzter Wille. Unterschrift") Einen Zeugen braucht man nicht. siehe auch §§ 2267 BGB, § 2254 BGB, 2258 BGB.
aber, das handschriftliche Testament muss beim Ableben auch aufgefunden werden. Besser wäre es, nochmals zum Notar gehen, dass es keine Unstimmigkeiten nach dem Tod gibt.