Was ist dabei zu beachten? Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?
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Es muß ein Extraraum sein der den Privatzimmern nix zu tun hat. Es darf kein Durchgangszimmer sein!!
ein Arbeitszimmer ist zu Hause gar nicht mehr absetzbar, es sei denn sie sind Mittelpunkt der Arbeit, das heißt man muß fast auschließlich dort arbeiten. Für Lherer gilt dies schon nicht mehr. Die Einrichtung eines Arbeitszimmers ist aber immer absetzbar, auch wenn es sich zu Hause
Es ist unproblematisch absetzbar, wenn das Arbeitszimmer der Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit ist.
Beschränkungen bei der steuerlichen Anerkennung gelten insbesondere für häusliche Arbeitszimmer. Handelt es sich aber nicht um ein häusliches, ist es unbeschränkt absetzbar.
Es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. 1. Arbeitszimmer muss Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit sein. 2. Bei 100%igen Ansatz, keine private Nutzung erlaubt. Wenn das Arbeitszimmer nicht im eigenen Haus eingerichtet ist, sondern außen angemietet ist, gibt es 100% Ansatz. Am besten ist es aber, das Arbeitszimmer wird "umgewandelt" in eine Werkstatt, ein Studio oder eine Praxis, dann sind die Kosten 100%ig ansetzbar.