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Inwieweit ist der "Meister" geschützt?

gefragt von PutzePutze am 21.06.2008 um 19:40 Uhr

Bestellte Arbeit: wie vom Meister ausgeführt. Meisterhaft gemacht. Profi arbeitet wie ein Meister. Wie von Meisterhand.

Wer kennt sich aus? Wie weit darf ich werben mit meisterähnlichen Bezeichnungen ohne Handwerksmeister zu sein, ohne Probleme zu kriegen?

Gut gemeinte Ratschläge wie lieber etwas vorsichtig sein, kann ich mir selber geben. Hat jemand nützliches Wissen darin?


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Reply


Macjohn
beantwortet von Macjohn am 21. Juni 2008 19:48
1x
Thumb_up

"Meister" ist eine geschützte Berufsbezeichnung. Zugleich ist ein Meiste aber auch ein Sieger bei einer Sportveranstaltung oder gar ein Reinigungsmittel ("Meister Propper").

Insofern sind werbliche Aussagen wie "meisterlich gemacht" oder "Profi arbeitet wie ein Meister" völlig unbedenklich. Du darfst Dich nur nicht als "Handwerksmeister" bezeichnen, wenn Du keinen entsprechenden Meisterbrief besitzt.

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 21. Juni 2008 19:54

ein Däumchen für eine wunderbare Erklärung

Kommentar von D6579a8c0b1b31f18943d6b0dbb4e693smallPutze am 21. Juni 2008 21:21

Na dann danke Dir Macjohn. Dann kann ich ja gut werben.




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