Wenn sich das "scheidende" Paar nicht einigen kann, entscheidet das Familiengericht auch über die Verteilung des Hausrats.
Das erhöht die Kosten.
Sinnvoller ist es, sich vorher gütlich zu einigen.
Tipps dazu gibt es zum Beispiel hier:

Bei Zugewingemeinschaft sollte man lieber den gemeinsamen Hausrat untereinander gütlich aufteilen, ansonsten kann man damit auch das Gericht beauftragen (siehe Lissa). Bei Gütertrennung oder im Falle des Vorhandenseins eines Ehevertrages solte dieses berobblem eigentlich nicht auftauchen.