gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ


Inwiefern muss der Versicherer über Verbraucherinformationen wirklich informieren?

gefragt von ecomind am 25.10.2007 um 9:30 Uhr

es geht um ein Verkaufsgespräch-Wer kann mir dazu etwas sagen?


Reply


anonym
beantwortet von Auskunft am 25. Oktober 2007 09:59
3x
Thumb_up

Jeder Versicherungsnehmer hat Anspruch auf Verbraucherinformationen.

Dazu zählt neben Angaben zu Art, Umfang, Leistungen und Laufzeit auch die Belehrung über das Recht zum Widerruf oder Rücktritt.

(http://www.verbraucherzentrale-bayern.de/UNIQ119329890108765/link11543A.html)

Geplant ist:

Nach der endgültigen Verabschiedung der VVG-Reform wartet die Versicherungsbranche nunmehr auf die die Novelle des Versicherungsvertragsrecht flankierende Informationspflichtenverordnung (VVG-InfoV).

Die VVG-InfoV sieht u.a. vor, dass der Versicherer dem Versicherungsnehmer ein sogenanntes Produktinformationsblatt zur Verfügung stellen muss, das alle Informationen enthält, die für den Abschluss oder die Erfüllung des Versicherungsvertrages von besonderer Bedeutung sind (§ 4 Abs. 1 VVG-InfoV-E). § 4 Abs. 2 regelt, welche Informationen dies im Einzelnen sind,

z.B. Art des angebotenen Versicherungsvertrages, Beschreibung des versicherten Risikos, Höhe der Prämie, Leistungs- und Risikoausschlüsse, zu beachtende Obliegenheiten, Vertragslaufzeit, u.a..

(...insurance1.de/aktuell/2007-10-01/vvg-infov-steht-noch-nicht.html


nicht die  schon wieder ;-)
beantwortet von nicht die schon wieder ;-) am 25. Oktober 2007 09:58
1x
Thumb_up

Ich verstehe den Sinn deiner Frage nicht ganz.

Wenn es eine Verbraucherinformation gibt, kannst du dich als Verbraucher doch informieren. Und du kannst ihm ja spezielle Fragen stellen, wenn du etwas nicht verstehst.

Ein Versicherungsvertreter muss sie dir nicht vollständig vorlesen, wie das ein Notar beim Hauskauf macht.

Wenn er dir aber keine Zeit lässt, dich zu informieren oder über den Verkauf nachzudenken, überleg dir, ob du dann überhaupt kaufen willst.


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 25. Oktober 2007 12:24
0x
Thumb_up

Der Vertreter muss Dich über die Versicherungsbedingungen natürlich informieren - aber über die Verbraucherinformationen?

Verbraucherinformationen bekommst Du wohl eher als Newsletter von der Stiftung Warentest oder in den allgemeinen Prospekten der Versicherung, aber ob Du die liest, ist doch allein Deine Sache.

Kommentar von Auskunft am 25. Oktober 2007 13:21

Das Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz - VAG)regelt in § 10a:

Die Versicherungsunternehmen haben zu gewährleisten, daß der Versicherungsnehmer, wenn er eine natürliche Person ist, in einer Verbraucherinformation über die für das Versicherungsverhältnis maßgeblichen Tatsachen und Rechte vor Abschluß und während der Laufzeit des Vertrages nach Maßgabe der Anlage Teil D unterrichtet wird.

Die Verbraucherinformation hat schriftlich, bei Fernabsatzverträgen in Textform zu erfolgen. Sie muß eindeutig formuliert, übersichtlich gegliedert und verständlich in deutscher Sprache oder der Muttersprache des Versicherungsnehmers abgefaßt sein.

(Gesetz s.:http://www.bafin.de/gesetze/vag.htm#p10a)




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.