koira1975 am 21.02.2008 um 15:17 Uhr
Meine Großmutter leidet unter seniler Demenz, deswegen begleiten wir sie auch zu Arztterminen. Beim Hausarzt/Neurologen ist es auch kein Problem, dass wir dann an der Nachbesprechung teilnehmen dürfen. Ihr Zahnarzt hat mir das jetzt verweigert, was sicherlich auch daran liegt, dass wir wechseln wollen, um einen Mängelauftrag des Gebisses auszuführen. Laut Krankenkasse muss er dreimal die Mögl. zur Nachbesserung haben. Meine Oma merkt sich allerdings nichts von dem , was er sagt. Kann man da kurzfristig Zugang zum Gespräch erzwingen? Darf meine Großmutter darauf bestehen?
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Ihr sollten Euch auf jeden Fall sofort eine Patientenverfügung von der Oma unterschreiben lassen, damit Ihr bevollmächtigt seid, mit den Ärzten über die Oma zu sprechen.
Vielleicht besteht vorab die Möglichkeit, die Oma bei Arztbesuchen zu begleiten.

Wie HerrLich - sonst Betreuung beantragen und wieter Vollmachten im Vorwege von der Patientin holen !!! So man nicht sogar ganz auf die Betreuung verzichten kann.
koira1975 am 21. Februar 2008 15:40 Danke

Du kannst dich an die Ärztekammer wenden oder an die Krankenkasse, wenn es Streit mit den Ärzten gibt. Korrekterweise muss man auch bei Demenzpatienten eine Vollmacht vorlegen, sollte man irgendwelche persönlichen Auskünfte verlangen.
koira1975 am 21. Februar 2008 15:40 Danke

Die Patientenverfügung ist ein guter Tipp! Es kursiert allerdings eine Fülle von Vorschlägen und Formularen für Patientenverfügungen, und nur ein Teil davon ist wirklich zweckmäßig und auf den Punkt gebracht. Ich war in ähnlicher Situation wie du und fand die vom Bundesjustizministerium am besten: http://www.bmj.bund.de/ratgeber Es gibt dort auch alle Infos zum reformierten Betreuungsrecht und Vollmachtfomulare im Download. Sehr brauchbar.
Offenbar wohnt ihr am selben Ort wie die Großmutter und seid auch bereit, euch zu kümmern. Dann solltet euch auch eine Vollmacht geben lassen, sodass eine amtliche Betreuung für alle Fälle vermieden wird.
Näheres zur Betreuungsproblematik findest du auch auf dieser Website.
koira1975 am 21. Februar 2008 20:48 Vielen Dank!
Begleiten machen wir ja schon. der Mann lässt mich nur nicht ins Sprechzimmer. Ein sehr guter Tipp mit der Patientenverfügung. Habe gar nicht daran gedacht, dass man damit auch die schweigepflicht aufhebelt und er mir seine Diagnosen nicht verweigern kann. Ich danke Dir.
Es MUSS darauf in vorgesehener Spalte separat ergänzt werden ! Aber mach mal so... Dat ist ein guter Weg.
Eine gültige Patientenverfügung setzt voraus, dass sei bei klarem verstande verfasst oder unterschrieben wurde. Dass müßte ja der Hausarzt bestätigen, dass die Oma ggf. nur Gedächtnisprobleme hat.
Falls der Arzt nicht mitspielt, könnt Ihr immer noch offiziell die Vormundschaft beantragen.
Sie hat, Gott sei Dank, einen sehr guten Hausarzt. Und sie weiss auch noch was sie tut. Wir müssen das mit der Verfügung (plus zusatz) jetzt dringend in Angriff nehmen, weil es momentan bei ihr schlimmer wird, leider.