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Inwiefern gilt der Versicherungsschein als Beweis?

gefragt von monetario am 16.11.2007 um 14:29 Uhr

also als Versicherungsbeweis? Welche Funktion hat der Versicherungsschein?

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Recht x 35.153 Versicherung x 5.637 Versicherungsschein x 2

bitmap
beantwortet von bitmap am 16. November 2007 14:36
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Welches Problem steckt hinter der Frage?


anonym
beantwortet von Topfenstrudel am 16. November 2007 14:31
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Der Versicherungsschein ist eine Beweisurkunde. Er begründet die widerlegbare Vermutung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Erklärungen des Versicherers. Es wird also vermutet, dass der Inhalt des Versicherungsvertrags vollständig und zutreffend wiedergegeben wird. Im Streitfall trägt also die Partei die Beweislast, die behauptet, es sei eine Vereinbarung abweichend vom Versicherungsschein getroffen worden. (www.wdr.de/tv/ardrecht)


Indy72
beantwortet von Indy72 am 16. November 2007 14:38
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Versicherungsschein ist die sog. Police, also zu Deutsch der Vertrag bzw die Urkunde, das man versichert sei!

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 16. November 2007 20:06

Wenn die Versicherung gekündigt wurde, weil z.B. der Versicherte mit mehreren Zahlungen im Verzug war, nützt einem die Police aber auch nichts. Dann ist man schlicht nicht mehr da versichert.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 16. November 2007 21:32

Da irrst Du dich! Du bist solange versichert, bis du das kündigungsschreiben der Versicherung bekommen hast!

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 17. November 2007 02:04

Ich kann doch all meine Versicherungsscheine aufheben. Ein Hinterbliebener, der die findet, weiß doch ohne beigelegte Kündigung nicht, dass sie gekündigt sind.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 19. November 2007 09:30

Du hast Duch auf dem Versicherungsschein alle notwendigen Daten, nummern und Kontaktadressen, um den aktuellen Status der dazugehörigen Versicherung zu überprüfen! Soviel Gripps traue ich jedem zu!


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