also als Versicherungsbeweis? Welche Funktion hat der Versicherungsschein?
Der Versicherungsschein ist eine Beweisurkunde. Er begründet die widerlegbare Vermutung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Erklärungen des Versicherers. Es wird also vermutet, dass der Inhalt des Versicherungsvertrags vollständig und zutreffend wiedergegeben wird. Im Streitfall trägt also die Partei die Beweislast, die behauptet, es sei eine Vereinbarung abweichend vom Versicherungsschein getroffen worden. (www.wdr.de/tv/ardrecht)

Versicherungsschein ist die sog. Police, also zu Deutsch der Vertrag bzw die Urkunde, das man versichert sei!
bitmap am 16. November 2007 20:06 Wenn die Versicherung gekündigt wurde, weil z.B. der Versicherte mit mehreren Zahlungen im Verzug war, nützt einem die Police aber auch nichts. Dann ist man schlicht nicht mehr da versichert.
Indy72 am 16. November 2007 21:32 Da irrst Du dich! Du bist solange versichert, bis du das kündigungsschreiben der Versicherung bekommen hast!
bitmap am 17. November 2007 02:04 Ich kann doch all meine Versicherungsscheine aufheben. Ein Hinterbliebener, der die findet, weiß doch ohne beigelegte Kündigung nicht, dass sie gekündigt sind.
Indy72 am 19. November 2007 09:30 Du hast Duch auf dem Versicherungsschein alle notwendigen Daten, nummern und Kontaktadressen, um den aktuellen Status der dazugehörigen Versicherung zu überprüfen! Soviel Gripps traue ich jedem zu!