Zum Beispiel um Präsentationen mit Videos zu hinterlegen!

Es gibt die Möglichkeit, bestimmte (sehr kurze) MusikTEILE frei zu verwenden, ohne die Urheberrechte zu verletzen. Die Länge dieser Teile ist auf "Jingle"-Niveau (zwei Akkorde?), aber für die Unterlegung von Präsentationen könnte es in Einzelfällen reichen.

Nur weil etwas öffentlich zugänglich ist,heisst das nicht das nicht irgendjemand Urheberrechte,Markenrechte o Ä an der Sache hat.Man ist selbst dafür verantwortlich sich zu vergewissern,das niemandes Rechte verletzt werden.Andernfalls können erhebliche Kosten durch Abmahnungen auf einen zukommen.Ich wäre sehr vorsichtig mit "abgekupferten" Dingen.