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Inwiefern darf der vermieter potenzielle nachmieter ablehnen?

gefragt von tralala123 am 02.06.2009 um 11:05 Uhr

Ich habe meine Wohnung nach einem Monat gemäß der Frist zum 31 august gekündigt.ich möchte aber schon früher raus. meine vermieterin ist sehr alt und dadurch unglaublich vergesslich und unverschämt. Sie lügt und verdreht alles und sagte mir es gäbe mit einer potenziellen NM ärger, da sie den termin nicht eingehalten htte, den es aber, wie ich razsgefunden hatte, nie gegeben hatte. Dann sagte sie mir, sie würde keine nachmieter von mir annehmen, ich würde ihrem körper nicht gut tun, da ich ja auch grade erst (im mai) eingezogen bin. Dennoch denke ich das es sich ja um eine kündgung wie jede andere verhält.

Ich will auf keinen Fall bis september drin bleiben, da ich studentin bin will ich auf jedenfall so schnell, aiuch aus finanziellen gründen, aus der wohnung raus will.

darf die vermieterin grundsätzlich meine nachmieter ablehnen??


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Malkia
beantwortet von Malkia am 2. Juni 2009 11:59
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Ja, das darf sie.

Die wie verbreitete Ansicht, der Mieter müsse dem Vermieter 3 Nachmieter stellen, dann könne er die Wohnung aufgeben, ist falsch. Der Mieter kann nicht verlangen, dass der Vermieter ihn vorzeitig aus dem Mietvertrag entlässt, auch dann nicht, wenn er Nachmieter benennt (OLG Oldenburg RE WM 81, 125). Von diesem Grundsatz gibt es zwei Ausnahmen: Das Recht Nachmieter zu stellen, ist ausdrücklich vereinbart worden, oder der Mieter hat ein dringendes berechtigtes Interesse an einer vorzeitigen Vertragsbeendigung.


fearsome
beantwortet von fearsome am 2. Juni 2009 11:25
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Auf die sogenannte Nachmieterkündigung braucht sich der Vermieter nicht einzulassen. Es ist zwar weit verbreitet, dass der Vermieter den Mieter aus einem unbefristeten Mietvertrag entlässt, wenn dieser einen oder mehrere geeignete Nachmieter stellt, aber einen Rechtsanspruch hat der Mieter darauf nicht. In einigen Mietverträgen finden sich Nachmieterklauseln. Man unterscheidet zwischen der sogenannten echten Nachmieterklausel und der unechten Nachmieterklausel. Bei der echten Nachmieterklausel hat der Mieter die Befugnis, einen Nachmieter zu stellen. Davon unterscheidet sich die unechte Nachmieterklausel darin, dass der Mieter nur das Recht hat, aus dem Vertrag auszuscheiden.

Wenn Sie keine Nachmieterklausel in Ihrem Mietvertrag haben, sind Sie wohl auf die Zustimmung des Vermieters angewiesen.


anonym
beantwortet von Padri am 3. Juni 2009 13:30
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Beide vorherigen Antworten sind richtig. Die Vermieterin muss keinen Nachmieter akzeptieren. Du hast einen Vertrag und musst ihn einhalten. Das bedeutet - die Kündigungsfrist einhalten. Gerade ein älterer Mensch muss sich genau ansehen wen er sich ins Haus holt. Ein bisschen mehr Verständnis solltest Du der Dame schon entgegenbringen.


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