Hallo liebe Steuer-Schlauen,
ich mache gerade gerade meine Einkommenssteuererklärung. Ich hatte im letzten Jahr einige Extraausgaben, von denen auch welche darauf abzielen in Zukunft Geld (eventuell selbstständig) zu verdienen. Also ich habe Geld in eine Musikproduktion investiert. Desweitere habe ich Ausgaben für einen Anwalt, der mir ein gewerbliches Schutzrecht gesichert hat. Damit hängt auch eine Anzeige in einer Fachpresse zusammen, um die Innovation zu bewerben und ein jährlicher Mitgliedsbeitrag für einen Innovationsverein. Dann musste ich noch einmal Praxisgebühr und zwei Übernachtungen im Krankenhaus bezahlen.
Also kann man da was von absetzen?
Danke und Viele Grüße

Grundsätzlich sind alle Aufwendungen, die darauf abzielen die Einnahmen zu erhalten oder zu erweitern steuerlich abzugsfähig. In manchen Fällen ist es notwendig die Ernsthaftigkeit glaubhaft zu machen, d.h. z.B. eine Gewerbeanmeldung, Erzielung von Einnahmen in naher Zukunft. Ansonsten kann von seiten des Finanzamt "Liebhaberei" angenommen werden und die Verluste wirken sich nicht aus. Aber ich würde vorschlagen: Einfach versuchen!!!
Praxisgebühr und Krankenhauskosten sind als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig. Einfach eintragen auf dem Mantelbogen Seite 4. Allerdings wird dann zuerst die zumutbare Eigenbelastung abgezogen, richtet sich nach der Höhe der Einkünfte, nach dem Familienstand und der Zahl der Kinder.
Super. Danke für die tolle Antwort. Wo müsste ich die Investitionen denn eintragen und was braucht das Finanzamt da noch von mir(Rechnungen, o.ä)? Mit wieviel kann mann denn so ungefähr rechnen bei einem mittleren vierstelligen Betrag?
Danke und viele Grüße
Es gibt in der ESt-Erklärung die Anlage G. Schreibe Deine Investitionen auf ein separates Blatt und trage die Summe in die Anlage G ein. Ggf. wäre ein Besuch beim Steuerberater anzuraten!!!!