Inventar, ob Werkzeuge zu den technischen Anlagen dazugehört?
3 Antworten
Teure Werkzeuge gehören zum Anlagevermögen, werden inventarisiert und abgeschrieben. Unter 1000 € Anschaffung können sie als Geringwertige Wirtschaftsgüter in 5 Jahren abgeschrieben werden.
Ja die gehören dazu. Damit werden die Anlagen gewartet,repariert, also sind Werkzeuge Teile dieser technischen Anlagen !
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Wenn keine feinere Unterteilung gegeben ist, ja. Buchungstechnisch werden sie allerdings der meist verhältnismäßig geringen Preise wegen als "Geringwertige Wirtschaftsgüter" gleich abgeschrieben. Näheres dazu siehe:
www.rechnungswesen-portal.de/Fachinfo/Anlagevermoegen/Geringwertiges-Wirtschaftsgut-2008.html