darf ein lehrer mit einer volljährigen schülerin ein verhältnis haben

nennt sich "verführung von schutzbefohlenen". dafür kann er entlassen werden.

es gibt darüber ein Gesetz,Abhängigkeit von Untergebenen/Schutzbefohlenen,ein jeder Lehrer kennt es und wird es nicht tun,sonst ist er keiner mehr!
es gibt tausende Verhältnisse zwischen Schüler und Lehrer, auch wenn die Lehrer 100% wissen, daß es nicht erlaubt ist! Es weiß auch jeder daß Diebstahl nicht erlaubt ist....
Tessa13 am 20. August 2009 11:40 und das legitimiert in deinen Augen,was für eine Logik!!!

Ist finde ich ethisch nicht Korrekt!
Esquaflowne am 20. August 2009 11:18 lol

Immer diese SChwarzseher. WEnn er Dein Lehrer ist wechsel die Klasse ist kein Problem heutzutage. Meine SChwägerin hat das damals auch gemacht und hat heute 2 Kinder mit diesem Lehrer und ausserdem bist Du volljährig. Allerdings diskret solltest man das Verhltnis schon behandeln. Da es zu viele Missgünstige Menschen gibt die nichts anderes zu tun haben als sich um Belange anderer zu kümmern und Sie zu denunzieren.
es geht nicht um mich, sondern allgemein da ich diese frage in einem vortrag einbauen wollte. Ist mir aber zu heikel; sieht man ja an den unterschiedlichen aussagen. ich bin männlich
Esquaflowne am 20. August 2009 11:21 Na dann gilt das trotzdem. SChule wechseln und diskret behandeln. Ansonsten gibt es nichts dran auszusetzen.

aber da steht nichts über volljährige schüler
Capitals am 20. August 2009 11:20 Du hast so Recht :) Kann ich meine Antwort zurücknehmen. :) So genau hatte ich das nie gelesen. Scheint also zu gehen nach dem Gesetz. Oder hab ich was überlesen?

hängt davon ab wenn beide es wollen dann ja. mein ex rektor hat auch eine seiner schülerinnen geheiratet die 25 jahre jünger war wie er. ggg

ich denke nicht! lol des war zweideutig aber nicht pervers! ich mach mir selber angst!
aschaub am 20. August 2009 11:13 Hä ?? ;-) Das habe ich nicht verstanden ...
mimimimimimimi am 20. August 2009 11:16 ich denke: nicht <=> ich denke nicht.
wenn er nicht "ihr" Lehrer ist, geht das... gibt aber kein gutes Image
Na klar sicher... Volljährig und Schutzbefohlen... Die könnte im Puff arbeiten gehen..!

Schwieriges Thema. Strafrechtlich ist nichts dagegen einzuwenden, erst recht wenn sich die beiden 100% einig sind. Allerdings muss der Lehrer höllisch aufpassen, dass ihm kein Interessenkonflikt angehängt wird.

Auch bei volljähringen Schülern TABU. Zudem auch verboten. Kann im schlimmsten Fall zu einer Kündigung führen. Eine Aufsichtspflicht die verletzte oder Ausgenutzt werden kann besteht ja nicht mehr. Jedoch ist der Lehrer immernoch eine Art "übergeordnete Person" und der schüler ein schutzbefohlener. Alles n bisschen doof aber was will man machen ^^
Wieso nicht..? Wenn sie sich mögen und Spaß dabei haben..!
Gruß Satell
Strafrechtlich gesehen schon. Aber er macht sich bei der Notenvergabe angreifbar
nein natürlich nicht!! dann wird ja zum nachteil der anderen diese schülerin sowieso besser bewertet.

Nein, das darf er nicht. Das nennt sich auch dann noch "Unzucht mit Abhängigen". Das gilt auch für Ausbilder und Auszubildende.

Wenn mans gut verheimlichen kann sollnse doch.. erlaubt ist es aber nicht, und früher oder später kommts eh raus.

Das ist Mißbrauch von Schutzbefohlenen.
Es sein denn, es ist nicht seine Schülerin. Dann geht´s.

Nein, das ist verboten und bringt ihm die fristlose "Freistellung" ein.

nein, dürfen sie nicht. Es sei denn, er will seinen Job verlieren.

solange sie in einem abhängigen verhältnis zu ihm steht wohl nicht.
Ah das wusste ich jetzt nicht^^ Man lernt immer dazu gut dann ist es ethisch nicht korrekt UND illegal!
ethisch nicht korrekt ist aus subjektiver sichtweise
mein gewesener rektor hat ne schülerin geheiratet und war danach noch 15 jahre im amt. er hat sich selber pensionieren lassen ;-)
Das mit der "Verführung von Schutzbefohlenen" stimmt auch so nicht!
glaub mir britannia, ich weiß das
Dann weißt Du es besser als das Gesetz! Oder das Verhältnis war "nicht ganz einvernehmlich" bzw. es entstand ein gravierender Interessenkonflikt, der eine Weiterbeschäftigung unzumutbar machte.
Da steht ja nicht, dass der Lehrer die Schülerin in seinem Unterricht hat, da beide volljährig, können sie schon ein Verhältnis haben, sollten das aber nicht bekanntwerden lassen, bevor die Schülerin nicht die Schule beendet hat. Ob es moralisch einwandfrei ist, ist eine andere Sache.