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intimes verhältnis

gefragt von friedelstar am 20.08.2009 um 11:11 Uhr

darf ein lehrer mit einer volljährigen schülerin ein verhältnis haben

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recht x 35.292 lehrer x 1.234 schüler x 589

CanyonGrand
beantwortet von CanyonGrand am 20. August 2009 11:12
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nennt sich "verführung von schutzbefohlenen". dafür kann er entlassen werden.

Kommentar von C1e5596b25f7e9edf6e68808fa92e6dfsmallGmodJunkie am 20. August 2009 11:13

Ah das wusste ich jetzt nicht^^ Man lernt immer dazu gut dann ist es ethisch nicht korrekt UND illegal!

Kommentar von 8e75ffc90a57dab9257fa7d54d6e35b1smallCapitals am 20. August 2009 11:15

ethisch nicht korrekt ist aus subjektiver sichtweise

Kommentar von 1f5d6f6f6e06100ebaafe13146e71ab0smallkikkerl am 20. August 2009 11:14

mein gewesener rektor hat ne schülerin geheiratet und war danach noch 15 jahre im amt. er hat sich selber pensionieren lassen ;-)

Kommentar von E0165ed4858791ac41a0725f4498f14csmallRuleBritannia am 20. August 2009 11:16

Das mit der "Verführung von Schutzbefohlenen" stimmt auch so nicht!

Kommentar von 4d1587743ce5c13115b788726ddcb1absmallCanyonGrand am 20. August 2009 11:17

glaub mir britannia, ich weiß das

Kommentar von E0165ed4858791ac41a0725f4498f14csmallRuleBritannia am 20. August 2009 11:19

Dann weißt Du es besser als das Gesetz! Oder das Verhältnis war "nicht ganz einvernehmlich" bzw. es entstand ein gravierender Interessenkonflikt, der eine Weiterbeschäftigung unzumutbar machte.

Kommentar von 791c3cd3903cd0c5a5c01a754405d5e9smallArwen45 am 20. August 2009 11:19

Da steht ja nicht, dass der Lehrer die Schülerin in seinem Unterricht hat, da beide volljährig, können sie schon ein Verhältnis haben, sollten das aber nicht bekanntwerden lassen, bevor die Schülerin nicht die Schule beendet hat. Ob es moralisch einwandfrei ist, ist eine andere Sache.


anonym
beantwortet von Lexia86 am 20. August 2009 11:11
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Lehrer und Schüler sind eigentlich tabu!


Tessa13
beantwortet von Tessa13 am 20. August 2009 11:13
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es gibt darüber ein Gesetz,Abhängigkeit von Untergebenen/Schutzbefohlenen,ein jeder Lehrer kennt es und wird es nicht tun,sonst ist er keiner mehr!

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 20. August 2009 11:21

es gibt tausende Verhältnisse zwischen Schüler und Lehrer, auch wenn die Lehrer 100% wissen, daß es nicht erlaubt ist! Es weiß auch jeder daß Diebstahl nicht erlaubt ist....

Kommentar von C02c9dbf1d3200881684985886cf8c49smallTessa13 am 20. August 2009 11:40

und das legitimiert in deinen Augen,was für eine Logik!!!


GmodJunkie
beantwortet von GmodJunkie am 20. August 2009 11:11
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Ist finde ich ethisch nicht Korrekt!

Kommentar von 2981345175a7b91bfa75e2952e8d71absmallEsquaflowne am 20. August 2009 11:18

lol


Esquaflowne
beantwortet von Esquaflowne am 20. August 2009 11:15
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Immer diese SChwarzseher. WEnn er Dein Lehrer ist wechsel die Klasse ist kein Problem heutzutage. Meine SChwägerin hat das damals auch gemacht und hat heute 2 Kinder mit diesem Lehrer und ausserdem bist Du volljährig. Allerdings diskret solltest man das Verhltnis schon behandeln. Da es zu viele Missgünstige Menschen gibt die nichts anderes zu tun haben als sich um Belange anderer zu kümmern und Sie zu denunzieren.

Kommentar von friedelstar am 20. August 2009 11:18

es geht nicht um mich, sondern allgemein da ich diese frage in einem vortrag einbauen wollte. Ist mir aber zu heikel; sieht man ja an den unterschiedlichen aussagen. ich bin männlich

Kommentar von 2981345175a7b91bfa75e2952e8d71absmallEsquaflowne am 20. August 2009 11:21

Na dann gilt das trotzdem. SChule wechseln und diskret behandeln. Ansonsten gibt es nichts dran auszusetzen.


Capitals
beantwortet von Capitals am 20. August 2009 11:13
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Kommentar von friedelstar am 20. August 2009 11:16

aber da steht nichts über volljährige schüler

Kommentar von 8e75ffc90a57dab9257fa7d54d6e35b1smallCapitals am 20. August 2009 11:20

Du hast so Recht :) Kann ich meine Antwort zurücknehmen. :) So genau hatte ich das nie gelesen. Scheint also zu gehen nach dem Gesetz. Oder hab ich was überlesen?


kikkerl
beantwortet von kikkerl am 20. August 2009 11:13
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hängt davon ab wenn beide es wollen dann ja. mein ex rektor hat auch eine seiner schülerinnen geheiratet die 25 jahre jünger war wie er. ggg

Kommentar von 629308504fc6d3543121af7476c00498smallPumukl am 20. August 2009 11:14

... Nachhilfeunterricht ?

Kommentar von 1f5d6f6f6e06100ebaafe13146e71ab0smallkikkerl am 20. August 2009 11:23

wie du meinen?


Schnitzelfan666
beantwortet von Schnitzelfan666 am 20. August 2009 11:12
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ich denke nicht! lol des war zweideutig aber nicht pervers! ich mach mir selber angst!

Kommentar von 12d0fcb612f5011878ec28b016498a31smallaschaub am 20. August 2009 11:13

Hä ?? ;-) Das habe ich nicht verstanden ...

Kommentar von D8c8ba39204f1ea47a7437bc36b59e87smallmimimimimimimi am 20. August 2009 11:16

ich denke: nicht <=> ich denke nicht.


Mismid
beantwortet von Mismid am 20. August 2009 11:18
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wenn er nicht "ihr" Lehrer ist, geht das... gibt aber kein gutes Image


anonym
beantwortet von satell am 20. August 2009 11:15
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Na klar sicher... Volljährig und Schutzbefohlen... Die könnte im Puff arbeiten gehen..!


RuleBritannia
beantwortet von RuleBritannia am 20. August 2009 11:15
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Schwieriges Thema. Strafrechtlich ist nichts dagegen einzuwenden, erst recht wenn sich die beiden 100% einig sind. Allerdings muss der Lehrer höllisch aufpassen, dass ihm kein Interessenkonflikt angehängt wird.


steveho
beantwortet von steveho am 20. August 2009 11:13
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Auch bei volljähringen Schülern TABU. Zudem auch verboten. Kann im schlimmsten Fall zu einer Kündigung führen. Eine Aufsichtspflicht die verletzte oder Ausgenutzt werden kann besteht ja nicht mehr. Jedoch ist der Lehrer immernoch eine Art "übergeordnete Person" und der schüler ein schutzbefohlener. Alles n bisschen doof aber was will man machen ^^


anonym
beantwortet von satell am 20. August 2009 11:13
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Wieso nicht..? Wenn sie sich mögen und Spaß dabei haben..!

Gruß Satell


anonym
beantwortet von bazi01 am 20. August 2009 11:13
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Strafrechtlich gesehen schon. Aber er macht sich bei der Notenvergabe angreifbar


MikeMolto
beantwortet von MikeMolto am 20. August 2009 11:13
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Es darf auf keinen Fall seine Schülerin sein.


anonym
beantwortet von Kibaner am 20. August 2009 11:13
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nein natürlich nicht!! dann wird ja zum nachteil der anderen diese schülerin sowieso besser bewertet.


aschaub
beantwortet von aschaub am 20. August 2009 11:12
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Nein, das darf er nicht. Das nennt sich auch dann noch "Unzucht mit Abhängigen". Das gilt auch für Ausbilder und Auszubildende.


Ninschn
beantwortet von Ninschn am 20. August 2009 11:12
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Wenn mans gut verheimlichen kann sollnse doch.. erlaubt ist es aber nicht, und früher oder später kommts eh raus.


Pumukl
beantwortet von Pumukl am 20. August 2009 11:12
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Das ist Mißbrauch von Schutzbefohlenen.
Es sein denn, es ist nicht seine Schülerin. Dann geht´s.


Nachtflug
beantwortet von Nachtflug am 20. August 2009 11:12
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Nein, das ist verboten und bringt ihm die fristlose "Freistellung" ein.


Mellimaus22
beantwortet von Mellimaus22 am 20. August 2009 11:12
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nein darf er nicht


cheezy
beantwortet von cheezy am 20. August 2009 11:12
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nein, dürfen sie nicht. Es sei denn, er will seinen Job verlieren.


anonym
beantwortet von Meenzer05 am 20. August 2009 11:12
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Eindeutig NEIN^^


DollyPond
beantwortet von DollyPond am 20. August 2009 11:12
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solange sie in einem abhängigen verhältnis zu ihm steht wohl nicht.


nettermensch
beantwortet von nettermensch am 20. August 2009 11:12
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nein, darf er nicht


anonym
beantwortet von tb1967 am 20. August 2009 11:12
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nein,darf er nicht


anonym
beantwortet von zedisdead am 20. August 2009 11:12
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nein, darf er nicht

Kommentar von 791c3cd3903cd0c5a5c01a754405d5e9smallArwen45 am 20. August 2009 11:13

Er sollte sie auf keinen Fall unterrichten, dann geht das schon. :-)


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