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intimes verhältnis

Frage von friedelstar friedelstar

darf ein lehrer mit einer volljährigen schülerin ein verhältnis haben

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Antworten (27)

  • 7
    Antwort von CanyonGrand CanyonGrand

    nennt sich "verführung von schutzbefohlenen". dafür kann er entlassen werden.

    Kommentar von GmodJunkie GmodJunkieGmodJunkie

    Ah das wusste ich jetzt nicht^^ Man lernt immer dazu gut dann ist es ethisch nicht korrekt UND illegal!

    Kommentar von Capitals CapitalsCapitals

    ethisch nicht korrekt ist aus subjektiver sichtweise

    Kommentar von kikkerl kikkerlkikkerl

    mein gewesener rektor hat ne schülerin geheiratet und war danach noch 15 jahre im amt. er hat sich selber pensionieren lassen ;-)

    Kommentar von RuleBritannia RuleBritanniaRuleBritannia

    Das mit der "Verführung von Schutzbefohlenen" stimmt auch so nicht!

    Kommentar von CanyonGrand CanyonGrandCanyonGrand

    glaub mir britannia, ich weiß das

    Kommentar von RuleBritannia RuleBritanniaRuleBritannia

    Dann weißt Du es besser als das Gesetz! Oder das Verhältnis war "nicht ganz einvernehmlich" bzw. es entstand ein gravierender Interessenkonflikt, der eine Weiterbeschäftigung unzumutbar machte.

    Kommentar von Arwen45 Arwen45Arwen45

    Da steht ja nicht, dass der Lehrer die Schülerin in seinem Unterricht hat, da beide volljährig, können sie schon ein Verhältnis haben, sollten das aber nicht bekanntwerden lassen, bevor die Schülerin nicht die Schule beendet hat. Ob es moralisch einwandfrei ist, ist eine andere Sache.

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    Antwort von Lexia86 Lexia86

    Lehrer und Schüler sind eigentlich tabu!

  • 2
    Antwort von Tessa13 Tessa13

    es gibt darüber ein Gesetz,Abhängigkeit von Untergebenen/Schutzbefohlenen,ein jeder Lehrer kennt es und wird es nicht tun,sonst ist er keiner mehr!

    Kommentar von Mismid MismidMismid

    es gibt tausende Verhältnisse zwischen Schüler und Lehrer, auch wenn die Lehrer 100% wissen, daß es nicht erlaubt ist! Es weiß auch jeder daß Diebstahl nicht erlaubt ist....

    Kommentar von Tessa13 Tessa13Tessa13

    und das legitimiert in deinen Augen,was für eine Logik!!!

  • 2
    Antwort von GmodJunkie GmodJunkie

    Ist finde ich ethisch nicht Korrekt!

    Kommentar von Esquaflowne EsquaflowneEsquaflowne

    lol

  • 1
    Antwort von Esquaflowne Esquaflowne

    Immer diese SChwarzseher. WEnn er Dein Lehrer ist wechsel die Klasse ist kein Problem heutzutage. Meine SChwägerin hat das damals auch gemacht und hat heute 2 Kinder mit diesem Lehrer und ausserdem bist Du volljährig. Allerdings diskret solltest man das Verhltnis schon behandeln. Da es zu viele Missgünstige Menschen gibt die nichts anderes zu tun haben als sich um Belange anderer zu kümmern und Sie zu denunzieren.

    Kommentar von friedelstar friedelstarfriedelstar

    es geht nicht um mich, sondern allgemein da ich diese frage in einem vortrag einbauen wollte. Ist mir aber zu heikel; sieht man ja an den unterschiedlichen aussagen. ich bin männlich

    Kommentar von Esquaflowne EsquaflowneEsquaflowne

    Na dann gilt das trotzdem. SChule wechseln und diskret behandeln. Ansonsten gibt es nichts dran auszusetzen.

  • 1
    Antwort von Capitals Capitals
    Kommentar von friedelstar friedelstarfriedelstar

    aber da steht nichts über volljährige schüler

    Kommentar von Capitals CapitalsCapitals

    Du hast so Recht :) Kann ich meine Antwort zurücknehmen. :) So genau hatte ich das nie gelesen. Scheint also zu gehen nach dem Gesetz. Oder hab ich was überlesen?

  • 1
    Antwort von kikkerl kikkerl

    hängt davon ab wenn beide es wollen dann ja. mein ex rektor hat auch eine seiner schülerinnen geheiratet die 25 jahre jünger war wie er. ggg

    Kommentar von Pumukl PumuklPumukl

    ... Nachhilfeunterricht ?

    Kommentar von kikkerl kikkerlkikkerl

    wie du meinen?

  • 1
    Antwort von Schnitzelfan666 Schnitzelfan666

    ich denke nicht! lol des war zweideutig aber nicht pervers! ich mach mir selber angst!

    Kommentar von aschaub aschaubaschaub

    Hä ?? ;-) Das habe ich nicht verstanden ...

    Kommentar von mimimimimimimi mimimimimimimimimimimimimimi

    ich denke: nicht <=> ich denke nicht.

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    Antwort von Mismid Mismid

    wenn er nicht "ihr" Lehrer ist, geht das... gibt aber kein gutes Image

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    Antwort von satell satell

    Na klar sicher... Volljährig und Schutzbefohlen... Die könnte im Puff arbeiten gehen..!

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    Antwort von RuleBritannia RuleBritannia

    Schwieriges Thema. Strafrechtlich ist nichts dagegen einzuwenden, erst recht wenn sich die beiden 100% einig sind. Allerdings muss der Lehrer höllisch aufpassen, dass ihm kein Interessenkonflikt angehängt wird.

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    Antwort von steveho steveho

    Auch bei volljähringen Schülern TABU. Zudem auch verboten. Kann im schlimmsten Fall zu einer Kündigung führen. Eine Aufsichtspflicht die verletzte oder Ausgenutzt werden kann besteht ja nicht mehr. Jedoch ist der Lehrer immernoch eine Art "übergeordnete Person" und der schüler ein schutzbefohlener. Alles n bisschen doof aber was will man machen ^^

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    Antwort von satell satell

    Wieso nicht..? Wenn sie sich mögen und Spaß dabei haben..!

    Gruß Satell

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    Antwort von bazi01 bazi01

    Strafrechtlich gesehen schon. Aber er macht sich bei der Notenvergabe angreifbar

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    Antwort von MikeMolto MikeMolto

    Es darf auf keinen Fall seine Schülerin sein.

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    Antwort von Kibaner Kibaner

    nein natürlich nicht!! dann wird ja zum nachteil der anderen diese schülerin sowieso besser bewertet.

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    Antwort von aschaub aschaub

    Nein, das darf er nicht. Das nennt sich auch dann noch "Unzucht mit Abhängigen". Das gilt auch für Ausbilder und Auszubildende.

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    Antwort von Ninschn Ninschn

    Wenn mans gut verheimlichen kann sollnse doch.. erlaubt ist es aber nicht, und früher oder später kommts eh raus.

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    Antwort von Pumukl Pumukl

    Das ist Mißbrauch von Schutzbefohlenen.
    Es sein denn, es ist nicht seine Schülerin. Dann geht´s.

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    Antwort von Nachtflug Nachtflug

    Nein, das ist verboten und bringt ihm die fristlose "Freistellung" ein.

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    Antwort von Mellimaus22 Mellimaus22

    nein darf er nicht

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    Antwort von cheezy cheezy

    nein, dürfen sie nicht. Es sei denn, er will seinen Job verlieren.

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    Antwort von Meenzer05 Meenzer05

    Eindeutig NEIN^^

  • 0
    Antwort von DollyPond DollyPond

    solange sie in einem abhängigen verhältnis zu ihm steht wohl nicht.

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    Antwort von nettermensch nettermensch

    nein, darf er nicht

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    Antwort von tb1967 tb1967

    nein,darf er nicht

  • 0
    Antwort von zedisdead zedisdead

    nein, darf er nicht

    Kommentar von Arwen45 Arwen45Arwen45

    Er sollte sie auf keinen Fall unterrichten, dann geht das schon. :-)

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