Der Internetshop soll für den Verein "Katzenhilfe Bonn e.V." Geld einbringen. Das Geld kommt zu 100% in die Vereinskasse. Der Shop soll wie ein Flohmarktstand aufgezogen werden. Nur mit guten, gebrauchten oder selbstgemachten Sachen. Ist das möglich oder lohnt es sich garnicht, weil dass Finanzamt zu hoch versteuert. Wie ist die rechtliche Lage.
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als tierschutzverein (wenn offiziell anerkannt) könnt ihr die sachen ja gegen eine spende "abgeben" somit seit ihr nicht komerziel, und braucht es nicht zu versteuern.

Der Verein sollte den Shop betreiben, sollte vorher beim Finanyamt die Gemeinnützigkeit beantragen. Das geht, wenn der Verein keine Gewinne macht sondern alles nur für gemeinnützige Zwecke ausgibt. Dann kostet das auch keine Steuern.
Es koennte sogar sein, dass der Verein an diejenigen, die Selbstgebastelte Sachen zum Verkauf spenden, für's Finanyamt Spendenquittungen ausstellen kann.
Genaueres kann man wirklich nur beim Finanzamt erfahren.

Mit eurem Vorhaben ist zunächst eine dauerhafte Gewinnerzielungsabsicht verbunden. Damit fällt der Internetshop unter das Gewerberecht und ihr braucht eine entsprechende Genehmigung. Wenn aus dem Shopverkauf die erzielten Erlöse einem Verein zugute kommen sollen, so kann dies auf dem Weg der Spende erfolgen. Mit der Steuererklärung, die für den Shop angefertigt werden muss, können dann diese Geldwerte als Spenden angerechnet werden. Das bedeutet, dass nicht alle erzielten Einnahmen an den Verein gehen werden können. Geht zum Finanzamt und lasst an Hand der zu erwartenden Einnahmen und Euren Ausgaben prüfen, ob der Verein zur Deckung seiner für den Vereinszweck zu leistenden Ausgaben unschädlich seiner Gemeinnützigkeit selbst verkaufen darf. ich fürchte, aber auch hier ist zumindest eine Umsatzsteuerpflicht gegeben.