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internetseite will geld, war aber zur zeit der anmeldung unter 18

gefragt von JAYtotheKAY am 15.04.2009 um 14:02 Uhr

hallo ich habe mich bei einer internetseite angemeldet um nen divx-player runterzuladen. es stand aber nur in der 4-seiten AGB dass der dienst kostenpflichtig ist, es stand aber nicht da wie viel. jetzt habe ich eine mahnung bekommen dass icch 99 euro bezahlen muss (für mitgliedschaft von einem jahr). Als ich mich angemeldet habe war ich aber noch keine 18 ( wird der kaufvertrag nicht ungültig??). Die Internetseite hat mir jetzt per email eine mahnung geschickt und mit rechtlichen konsequenzen gedroht.

danke im vorraus

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internet x 55.116 recht x 34.948 mahnung x 305

RedFred
beantwortet von RedFred am 15. April 2009 14:06
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War das bei "opendownload.de"? Wenn ja, gib diesen Begriff in Verbindung mit "Computerbetrug" mal bei google ein und du wirst einiges dazu finden. Auch hier bei GF gibts dazu schon einiges.

Zu befürchten hast du nichts, ignoriere die ganzen Mail und Schreiben einfach, oder - wenn ihr eine Rechtsschutzversicherung habt - wende dich an einen Anwalt. Mein Sohn ist auch auf die Seite reingefallen, aber ein einziges Schreiben vom Anwalt und Ruhe war. :-)


anonym
beantwortet von Kampftoaster94 am 15. April 2009 14:04
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den ärger hatte ich auch mal. lies am besten gar nicht erst diese emails durch, die sollen dir nur angst machen und dich einschüchtern. ignorier die am besten. nach ner zeit kommt dann so ein zweiter brief, wenn man den auch noch ignoriert, geben dies auf^^ wenn auch nur 10 von 100 leute zahlen, machen die ja immernoch ein geschäft mit ihrer abzocke


Ulibaerchen
beantwortet von Ulibaerchen am 15. April 2009 14:03
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Es war doch sicher 99-downloads.de oder so??! Wenn ja, brauchst Du es nicht zu bezahlen.^^


Knabberstange
beantwortet von Knabberstange am 15. April 2009 14:03
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Wie auch bei den anderen 1000 Leuten hier die dieses Problem haben:

Ingorieren..reine abzocke


anonym
beantwortet von eliteDJ am 16. April 2009 15:05
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Der Vetrag ist Unwirksam wenn die Gesetzlichen Vetreter (Eltern) dem Abschluss des Vetrages nicht zugestimmt haben;

§§ 106, 107 BGB und besonders Interessant § 108 BGB:

(1) Schließt der Minderjährige einen Vertrag ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, so hängt die Wirksamkeit des Vertrags von der Genehmigung des Vertreters ab.


anonym
beantwortet von JAYtotheKAY am 15. April 2009 14:13
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danke ja des war openload.de in der mahnung stand ich soll bis 31.3 bezahlen hab die email aber erst grad bemerkt^^. nochmal danke


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