holodeck am 18.09.2007 um 17:55 Uhr
Laut TMG muß im Impressum einer Webseite eine Postadresse angeben sein. Muß diese Adresse auch ladungsfähig sein und kann im Falle der Zuwiderhandlung eine Abmahnung an diese Adresse erfolgen? Zum Hintergrund: eine Bekannte von mir hat ein Seminar gebucht und die Gebühr bezahlt. Das Seminar fand nicht statt, seither rennt sie ihrem Geld hinterher. Ein Titel existiert bereits, die Schuldnerin reagiert jedoch unter der angegebenen Adresse auf kein Schreiben, kein Einschreiben. Letztere kommen zurück mit dem Vermerk, Empfänger nicht zu ermitteln.
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Wäre es nicht das Einfachste, wenn Deine Bekannte Anzeige bei der Polizei erstattet? Möglicherweise ist sie nicht die einzige Geschädigte... dann kümmert sich der Staatsanwalt darum.
Im konkreten Fall ist sie die einzige Geschädigte, weil nur sie das Seminar schon bezahlt hatte. Aber Anzeige wegen Betruges könnten wir natürlich auch noch in Erwägung ziehen.
Das würde ich auf jeden Fall tun. Außerdem würde ich schauen, ob dieser Seminaranbieter bei den bekannten Trainer-Verbänden gelistet ist, um dort auch auf das schwarze Schaf hinzuweisen. Ich bin selbst freiberuflicher Trainer und solche Betrüger bringen die ganze Branche in Verruf.