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Internetrecht Impressum. Muß die Anschrift ladungsfähig sein?

gefragt von holodeckholodeck am 18.09.2007 um 17:55 Uhr

Laut TMG muß im Impressum einer Webseite eine Postadresse angeben sein. Muß diese Adresse auch ladungsfähig sein und kann im Falle der Zuwiderhandlung eine Abmahnung an diese Adresse erfolgen? Zum Hintergrund: eine Bekannte von mir hat ein Seminar gebucht und die Gebühr bezahlt. Das Seminar fand nicht statt, seither rennt sie ihrem Geld hinterher. Ein Titel existiert bereits, die Schuldnerin reagiert jedoch unter der angegebenen Adresse auf kein Schreiben, kein Einschreiben. Letztere kommen zurück mit dem Vermerk, Empfänger nicht zu ermitteln.


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Morris
beantwortet von Morris am 18. September 2007 18:03
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Hilfreichste Antwort

Wäre es nicht das Einfachste, wenn Deine Bekannte Anzeige bei der Polizei erstattet? Möglicherweise ist sie nicht die einzige Geschädigte... dann kümmert sich der Staatsanwalt darum.

Kommentar von 36ea780fa5d85085cafc9a9842944636smallholodeck am 18. September 2007 18:07

Im konkreten Fall ist sie die einzige Geschädigte, weil nur sie das Seminar schon bezahlt hatte. Aber Anzeige wegen Betruges könnten wir natürlich auch noch in Erwägung ziehen.

Kommentar von 42e61a05e6bb14a96ab16cff054a1943smallMorris am 18. September 2007 18:09

Das würde ich auf jeden Fall tun. Außerdem würde ich schauen, ob dieser Seminaranbieter bei den bekannten Trainer-Verbänden gelistet ist, um dort auch auf das schwarze Schaf hinzuweisen. Ich bin selbst freiberuflicher Trainer und solche Betrüger bringen die ganze Branche in Verruf.


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Niklaus
beantwortet von Niklaus am 18. September 2007 19:39
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Ein Seminar gebucht das nicht stattfand. Wie geht das?

Kommentar von 36ea780fa5d85085cafc9a9842944636smallholodeck am 18. September 2007 21:58

Es wurde kurz vor dem angesetzten Termin mangels Teilnehmermasse von der Veranstalterin abgesagt.



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