geregelt. Wenn dort nicht explizit private Nutzung ausgeschlossen ist, kann Internet auch für private Zwecke benutzt werden.
Die Zeit der Nutzung für private Zwecke gilt aber nicht als Arbeitszeit.
Dabei sind die Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten, die man von einem Benutzer erwarten kann, um Schäden durch Viren, etc. zu vermeiden.
Ist die private Nutzung ausgeschlossen, dann ist KEINERLEI Nutzung ausserhalb der beruflichen Tätigkeit erlaubt.
Die Regelungen für das Internet werden von den Arbeitsgerichten idR behandelt wie die Regelungen für die Nutzung von Telefon und Fax.
Hier gilt eine - moderate private Nutzung - oftmals auch im Interesse des Arbeitgebers - bspw. wenn man durch einen Anruf Dinge vom Arbeitsplatz aus erledigt, die sonst Abwesenheiten erforderlich machen würden.
Achtung: Immer mal einen Rechtsbeistand aufsuchen, bei solchen Fragen!
VG TH