Meine Frage:
Ist es bei einer internen Stellenausschreibung rechtlich in Ordnung von vorn herein bestimmte Kandidaten auszuschließen (die formal gutr qualifiziert wären für den Job) indem die Besetzung quasi schon perfekt gemacht wird, bevor überhaupt ausgeschrieben wird?
Rechtlich in Ordnung: Nein.
Rechtlich erfolgreich angreifbar wegen der Beweislast: Kaum.
Übliche Praxis interner pro forma Ausschreibung?
Ja sicher.
Das ist übliche Praxis in der Stellenausschreibung genau das Anforderungsprofil des geneigten Kandidaten zu verwenden. Da das Stellenprofil jetzt genau Deckungsgleich mit dem vorher festgelegtem Kandidaten ist kann sich selbst Supermann bewerben und würde nicht genommen. So wird bei großen Firmen die Person ins Boot geholt die mann gerne hätte. Unschön für Aussenstehende aber nicht unüblich.

Aber ganz sicher nicht. Die Frage wäre an den Betriebsrat zu stellen, den würde das wohl interessieren. Das muss ja nicht gerade der Bewerber für den Job machen, sondern irgendwer.

Stellen müssen nun mal intern ausgeschrieben werden! Aber ebenso ist es auch klar, dass der künftige Stelleninhaber zuvor schon feststeht! Die Bewerbungen werden dann halt abgelehnt! Eine Begründung lässt sich immer kreieren! Da kann man gar nichts machen!
Und rechtlich sind durch die Ausschreibung ja alle Erfordernisse erfüllt - es steht nirgendwo geschrieben, dass der Kandidat dann auch von intern kommen muss!
Ab einer bestimmten Betriebsgröße müssen neu zu besetzende Stellen ausgeschrieben werden. Ist aber oft nur eine Formsache, da die Stelle meist schon vergeben ist...
Wenn es eine Stellenausschreibung gibt, dann darf eigentlich niemand Konkretes von Vornherein ausschließen. Sonst wäre es ja keine Ausschreibung sondern quasi "Einladung".

Der AG wird dir wohl kaum bestätigen, dass die intern ausgeschriebene Stelle nur mit Externen besetzt wird oder schon längst vergeben ist. Die interne Ausschreibung hat meist nur eine Alibifunktion um den Betriebsrat zu besänftigen.
Das kommt auf die jeweiligen betrieblichen Vereinbarungen an, in den meisten größeren Betrieben müssen Stellen immer erst intern ausgeschrieben werden. Du könntest dich in so einem Fall also beim Betriebsrat über so ein Vorgehen beschweren.
Aber ehrlich: Was macht es für einen Sinn, sich ein Bewerbungsgespräch zu erklagen? Dann kommst du formal in das Auswahlverfahren, wirst aber letztlich doch nicht genommen. Das macht allen Seiten nur unnötige Arbeit. Ich finde, der Arbeitsgeber sollte sich schon auswählen dürfen, wen er an welche Position setzt. Und die Bewerber sollten durch Einsatz und Qualifikation überzeugen. Falls der Arbeitgeber dies nicht honoriert, ist es Zeit zu wechseln.