Stefan21 am 10.03.2009 um 23:56 Uhr
Hab gehört das die Staatsanwaltschaft kein Interesse mehr hat, Raubkopieren nachzugehen...zumindestens wenn man nur ab und an was Runterladet. Stimmt das? (Emule)

Interessiert nur die betroffenen Firmen, die Staatsanwaltschaft macht keine Jagd auf Internetpiraten. Verklagt werden kann man aber trotzdem noch - von der Film- und Musikindustrie.

Strafverfolgung beginnt erst ab 200 Downloads.
Knusson am 10. März 2009 23:58 Quelle?
kaesbrot am 10. März 2009 23:59 Das war sehr lange im Gespräch, weil die Staatsanwälte nicht mehr hinterherkamen.
magura99 am 11. März 2009 00:01 http://infopirat.com/bm_strafverfolgung-erst-ab-200-liedern-freibrief-fuer-illegale-downloads Kann von StA zu StA unterschiedlich sein.

Dann kommen eben die Abmahnanwälte....
PepsiMaster am 11. März 2009 10:48 richtig!
Wenn die StA das ganze nicht verfolgt, bedeutet das nur, dass es keine strafrechtlichen Konsequenzen (z.B. Haftstrafe) haben wird.
Zivilrechtlich können die geschädigten Firmen sehr wohl gegen Dich vorgehen, was sie auch machen .. und das kann teuer werden.

Das stimmt zwar .. aber was hast Du davon? Die StA kümmert sich nur um "richtige" Straftaten im Bereich der Raubkopien, nicht um Kleinkram. Das bedeutet für Dich aber nur, dass strafrechtlich nichts passiert.
Trotzdem gibt es private Firmen die nach illegalen Downloads suchen, Beweise sichern und dann zivilrechtlich gegen Dich vorgehen. Zunächst in Form einer kostenpflichtigen Abmahnung und dann evtl. gerichtlich (Klage auf Entschädigung).
Das kann durchaus teuer werden!

sagen wir mal, da wird nur sporadsich geforscht. wenn die hinter jedem Downloadpriaten herwären, dann könnten sie keine Mörder mehr fangen.

Sie können seit dem neuen Urteil im letzten Jahr, nicht mehr so ohne weiteres die Staatsanwaltschaft für das Erforschen der Adressen einspannen. Und das ist gut so !

Wenn jemand (Film/-oder Musikindustrie) Anzeige erstattet, hat die Staatsanwaltschaft keine andere Wahl, als sich damit zu beschäftigen.

Nö, aber die arbeiten jetzt anders.
Ich habe gehört, sie schleusen Seeker-Files ein, die wie ein beliebtes Lied benannt sind, aber nicht funktionieren. Der Code der Files hilft den Ermittlern bei der Rückverfolgung - das geht schneller als du Windows neuinstallieren kannst ...

Ist denke ich mal zu kostenaufwändig. Aber trotzdem machen sie es noch nur nicht mehr so ausgeprägt wie vorher
DH!
sehr gute Antwort.
Strafrechtlich passiert bei "kleinigkeiten" i.d.R. nichts .. aber zivilrechtlich kann es durchaus sehr teuer werden.