Interessenkollision bei Rechtsanwälten durch Vertretung gegen eigene Klienten der Kanzlei

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Da die Forderungsangelegenheit wohl nichts mit Ihrer seinerzeitigen Tätigkeit und Ihrer Asbildung in der väterlichen Kanzlei zu tun hat, also irgendwelche Interessenkollisionen nicht bestehen, gibt es keinen Grund, wieso der Sohn ihres "Lehrmeisters" nicht in dieser Sache gegen Sie vorgehen sollte, selbst dann, wenn er weiss, wer Sie sind und über welche Qulifikationen Sie gegebenenfalls verfügten, um seinem Mandanten "das Leben schwer" zu machen: das würden Sie bei einem anderen Rechtsanwalt ja genauso tun! Folglich ist sein Vorgehen auch nicht standeswidrig. - Finden Sie sich also mit dieser "Konstellation" ab und versuchen Sie sich materiell hochwertig gegen die Forderung an sich zur Wehr zu setzen.

Ein Anwalt darf keine kollidierenden Mandate aufnehmen. Aber er darf durchaus gegen einen ehemaligen Kunden vorgehen, sofern kein akutelles Mandat vorliegt.

Aus deiner Beschreibung gehen die genannten Gegenanzeigen nicht vor, also die Kanzlei hat aktuelle kein Mandat von dir. Du könntest den Anwalt lediglich darauf hinweisen, dass die Situation ist wie sie ist und du vielleicht künftig eine andere Kanzlei beauftragen würdest, wenn er für die Gegenpartei weiterhin tätig wird. Nach Recht und Gesetz hast du allerdings keine Ansprüche oder Vorrechte und die Moral... ist ziemlich flexibel, wenn es ums Geld geht.

Da es nicht um Schweigepflichtsverletzung geht oder sonst einen nachvollziehbaren Gewissenskonflikt, kann der "Junioranwalt" gegen dich antreten und zwar ohne auch nur einen Hauch von gewissenskonflikt. Wenn sie ihm das Leben schwer machen möchten versteh ich das nicht, denn er hat Mittel es Ihnen mindestens genauso schwer zu machen und am Ende bezahlen Sie die Rechnung (finanziell). Wenn Sie sich so sicher sind, das Verfahren zu gewinnen, dann legen Sie los und bringen es hinter sich. Alles andere empfinde ich als langeweile eines Menschen der nichts anderes/wichtigeres im Leben zu tun hat.....

Wenn der Junior selbst den frager nicht persönlich kennt und ihn auch nicht vertreten hatte, dann hat er auch keinen Gewissenskonflikt.

@Indy72

sag ich doch......

Nicht dem Anwalt möchte ich das Leben schwer machen, den interessiert ohnehin nur sein Honorar, sondern der Gegenpartei, über die ich mich aus guten Gründen masslos ärgere.

Aber in der Tat sollte ich mal eine Nacht darüber schlafen und nach heruntergefahrerenen Emotionen die Hauptsache angehen, da ich doch anderes/wichtigeres zu tun habe!

@nobemi

sehen Sie.... ;-)))))

Du kannst keinen fundierten Rat kriegen, weil der Rechtsanwalt nicht gegen Standesrecht verstösst und sich auch nicht in einem Interessenkonflikt befindet.

Also verzichte auf sinnlose Nebenschauplätze und konzentriere Dich auf die Hauptsache. Die Kanzlei, insbesondere nicht die Nachfolger, die die Kanzlei jetzt betreiben, haben dir gegenüber keinerlei moralische Verpflichtung, das Mandat nicht wahrzunehmen.

Ich glaube nicht, dass hier jemand einen "fundierten Rat" im Sinne einer Rechtsberatung sucht. Das ist hier auch nicht erlaubt. Er möchte nur wissen, wie er es der Gegenseite schwer machen kann.

@Indy72

Könntest Du mal bitte den letzten Satz der Frage lesen?

Ich zitiere: * "Kann mir jemand einen fundierten Rat geben."*

OK, du hast die Frage einfach nicht richtig gelesen. Kommt schon mal vor. Aber wie du aus "fundiertem Rat" eine Rechtsberatung konstruierst, bleibt sicherlich dein Geheimnis. Abenteuerlich ist diese Interpretation allemal.