gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Interessengemeinschaft

gefragt von Joemontana am 02.07.2009 um 15:06 Uhr

Hallo.

Wenn sich Privatleute einer Interessengemeinschaft anschliessen, die ein Online-Info-Portal unterhält, und diese Privatleute eigenständig online Versicherungen abschliessen können - also keine persönliche und keine individuelle Beratung statt findet, ist dann die Interessengemeinschaft Gewerbe pflichtig?

Vielen Dank für Eure Antworten.

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Versicherungen x 560 Interessengemeinschaft x 5 Paragraph 34d GewO x 1

anonym
beantwortet von Detlef32 am 3. Juli 2009 13:30
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja, die Interessengemeinschaft (wahrscheinlich eine Unternehmergesellschaft UG) wird ja daran Geld verdienen wollen. Die Versicherungen müssen also entweder durch die UG an die einzelnen Gesellchaften weitergeleitet werden (und dafür eine Provision erhalten) dann muß die UG oder ein einzelner Vermittler die Vorschriften nach 34d und/oder 34c der Gewerbeordnung erfüllen und auch für die im Rahmen der Website oder anderer Publikationen gemachten Informationenn haften.
Oder aber es werden nur die Kontaktdaten der Interessenten an Versicherungen oder selbständige Versicherungsvermittler/-makler weitergeleitet - in diesem Fall ist es ein Gewerbe zu Vertrieb von Kontaktadressen.
Wenn Du dagegen nur so aus Privatinteresse ohne finanzielle Absicht Informationen verteilst und keine Interessentdaten oder Versicherungsanträge entgegen nimmst ist es wahrscheinlich kein Gewerbe. Hier wäre die beste Möglichkeit das Ganze als Verein ggfls. auch als gemeinützigen Verein zu organisieren.
Allerdings ist dann die Frage wer die Kosten bezahlt.

Kommentar von Joemontana am 14. Juli 2009 11:00

Hallo an alle 3.

Da es eine Interessengemeinschaft ist, die für Ihre Mitglieder Netto-Policen wohl im Bereich aller Sachversicherungen - ohne Vertriebsprovision zur Verfügung stellt - ist vielleicht kein Gewerbe nötig. Handelt es sich hierbei nicht wie um einen Investment-Club? die kaufen ja auch selbst - ohne Kosten zu Netto-Konditionen, oder?


anonym
beantwortet von Candlejack am 3. Juli 2009 13:29
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Vermittlung von Versicherungen ist seit 22.05.2007 gewerbepflichtig. Entweder Du meldest Dich selbst an beim Gewerbeamt oder Du trittst einer Firma bei, die vermittelt und die Dich dafür anstellt. Ausbildung, Haftpflicht und IHK muss natürlich trotzdem erfüllt werden oder die Firma macht das für Dich und hält den Kopf hin. Mal nebenbei Versicherungen verhökern ist seit 2007 (gottseidank) nicht mehr drin. Aufklärung und Beratung hat IMMER stattzufinden. Der Hinweis auf dem Beratungsprotokoll "Beratung wurde nicht gewünscht" soll laut Gesetz die Ausnahme und nicht die Regel sein !

Falls Du von transparent.de oder ähnlichem redest. Das sind nur Plattformen und die registrierten Berater sind gewerbepflichtig.


Brausepaul
beantwortet von Brausepaul am 2. Juli 2009 23:18
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das noch keiner geantwortet aht, liegt wohl daran, dass einige Fragen offen sind: Wie schließt Ihr Euch an? Was bedeutet das? Beteiligt Euch finanziell mit einer Einlage oder gebt Ihr allgemeine Ratschläge? Nehmt Ihr überhaupt Geld ein?


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.