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Insolvenzverfahren - Wie wird der Lohn des nicht verheirateten Partners angerechnet?

gefragt von SydneyBristowSydneyBristow am 14.02.2009 um 16:42 Uhr

Mein Freund und ich ziehen zusammen. Mein Freund will nächsten Monat ein Privatinsolvenzverfahren anmelden. Wird mein Lohn da auch mit angerechnet? Wir sind ja nicht verheiratet, und es sind ja seine Schulden....

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Insolvenz x 1.128

Trilobit
beantwortet von Trilobit am 14. Februar 2009 16:47
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Du brauchst wohl nicht dafür aufzukommen, aber bedenke, dass alles, was du ihm überweist (auch wenn es nur zum sofortigen Abheben bestimmt ist, um z.B. Lebensmittel zu kaufen) sofort vom Insolvenzverwalter einkassiert wird. Außerdem könnte es Probleme geben, wenn du ihn dein Konto mitnutzen läßt, weil er dann ja de facto "Mitbesitzer" wird und dein Lohn doch wieder gepfändet werden könnte.


wfwbinder
beantwortet von wfwbinder am 14. Februar 2009 16:48
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Sein Problem, nciht Deines. Dein Einkommen hat da keinen Einfluss


quinti
beantwortet von quinti am 14. Februar 2009 16:47
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es ist "Dein " Freund mit "Seinen" "Schulden" und "Er" meldet Privatinsolvenz an


finchen012
beantwortet von finchen012 am 14. Februar 2009 16:44
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WIE du schon sagtst es sind nicht deine schulden,du hast damit nichts zu tun!


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