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Insolvenzverfahren beim Ehemann, Rechtslage für die Ehefrau

gefragt von bonita046bonita046 am 04.08.2008 um 14:08 Uhr

Mein Ehemann ist vor 4 Jahren in die private Insolvenz gegangen.Er war schon vor der Ehe Kunde bei der Citibank und hatte dort bereits ein bestehendes Girokonto mit Schulden. Im Laufe unserer Ehe haben wir eine EC Karte für mich beantragt.Vor seinem Insolvenzverfahren haben wir uns getrennt und wir waren in der Bank und haben meine Ec Karte abgegeben und gebeten mich aus diesem Konto zu entfernen.Leider alles mündlich geschehen. Die Citibank hat schriftlich nie Forderungen an mich gestellt.Heute stelle ich fest,das ich mit 15.000 € Schulden in der Schufa stehe!Kann ich das anfechten??Vielen Dank


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anonym
beantwortet von Mietnormade am 4. August 2008 14:13
1x
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Klar kanst Du das anfechten aber wenn Du Bevollmächtigte des Kontos bist kannst Du Dir die Arbeit sparen. Nicht alles was möglich ist macht auch Sinn. Wenn Du also nichts schriftliches hast würde ich die Jungs von der Bank nicht daran erinnern das ich auch noch haftbar bin.

Kommentar von Simple_avatar1smallbonita046 am 4. August 2008 14:30

Mein Mann ist ja mit diesem Girokonto auch in die Insolvenz gegangen...LEIDER habe ich nichts schriftliches darüber...dumm genug :( ich habe damals die EC karte abgegeben und bin davon ausgegangen das ich aus der Sache raus bin...


anonym
beantwortet von anjanni am 4. August 2008 14:12
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Warst Du bei dem Konto Deines Ehemanns als Mitinhaber eingetragen? Hast Du eine Bürgschaft unterschrieben?

Wenn beides mit Nein zu beantworten ist:

Gibt es einen Nachweis über eine (formale) Trennung? Getrennte Steuererklärungen z.B.?

Kommentar von Simple_avatar1smallbonita046 am 4. August 2008 14:25

Leider weiß ich nicht mehr genau was ich damals unterschrieben habe...glaube nur für die EC Karte,eine Bürgschaft habe ich nicht unterschrieben!Nein,leider nur getrennte Wohnsitze...es war eine kurzfristige Trennung...

Kommentar von Simple_avatar1smallbonita046 am 4. August 2008 14:35

Nachweis : Bescheid über den Erhalt von Sozialhilfe,Lebensunterhalt ,Mietzuschuß ,etc.

Kommentar von anjanni am 5. August 2008 00:40

Dann müßt Ihr doch auch getrennte Steuererklärungen gemacht haben, z.B. - bei getrennten Wohnsitzen.

Du warst natürlich für das Konto verfügungsberechtigt (mit der EC-Karte) - und als Ehefrau bürgst Du dann sowieso.

Richtig wäre gewesen, die Trennung schriftlich zu fixieren und Dich für die Schulden Deines Mannes für nciht zuständig zu erklären. Aber wer denkt schon an die Finanzen...?

Wenn Dein Ehemann schon vor der Ehe Schulden hatte, fallen die jedenfalls nicht in die "Scheidungsmasse", den Zu"gewinn". Aber irgendwie mußt Du das auch nachweisen, wenn er das nicht freiwillig tut. Du bist jedenfalls nur für die Schulden mit zuständig, die während der Ehe (von der Eheschließung bis zur Trennung) zusätzlich entstanden sind.

Ich würde mal sagen: Du solltest Dir einen Rat bei einem Anwalt holen. Dem kannst Du dann auch die Unterlagen zeigen, die Du hast (die ganzen Bescheide z.B.).

Kommentar von Simple_avatar1smallbonita046 am 5. August 2008 13:59

danke erstmal für deine aufmerksamkeit :) Das Leben ist verrückt,genau wie meine Ehe...waren etwa ein halbes Jahr getrennt und dann wieder zusammen,somit auch am Ende die Steuererklärung zusammen gemacht...wir haben jetzt einen Termin beim Anwalt vereinbart,mal schauen ob der für uns etwas regeln kann.DANKE nochmals


anonym
beantwortet von Nobbili am 4. August 2008 14:14
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Das ist eine Frage für kompetente Steuerberater/innen, oder die Mitarbeiter davon.

Kommentar von Mietnormade am 4. August 2008 14:23

Was will der Steuerberater gegen einen Schufaeintrag machen? Oder glaubst Du das man einen Schufaeintrag irgentwo steuerlich geltend machen kann?


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