Wenn noch Geld an den Staat geflossen ist, aber andere Gläubiger auf der Strecke geblieben sind, kann man etwas vom Staat zurückverlangen?

Ich vermute mal, es handelt sich um Steuern oder Fördermittel? Da hast Du keine Chance. Die stehen an erster Stelle!

Also wenn du die Steuern meinst die an den Staat gezahlt wurden, dann glaub ich das kaum das Papa Staat die wieder hergeben tut.
andreas48 am 15. August 2008 22:59 nach oder bei einer PI sind Forderungen vom Finanzamt und den krankenkassen nicht angedeckt..damit geht es danach weiter..also kann kein geld an den Statt geflossen sein..
In der Tat kann der Insolvenzverwalter Zahlungen zurückverlangen, gerade wenn dadurch Gläubiger unbefriedigt geblieben sind. Da gibts ein neues Urteil zu. BGH Az. IX ZR 17/07
Das gilt nicht für gezahlte Steuern, sondern nur für eine Geldauflage der Staatsanwaltschaft. Das hatte ich vergessen.

Was für Geld fliesst denn bei einer Privatinsolvenz an den Staat?...und was soll vom Szaat zurückgefordert werden..