Hallo, ich bin seid ca.1 wochen in Privatinsolvenz &habe ein Auto auf Lising. Nun habe ich heute Post bekommen & muss mein Auto beim Händler abgeben. Nun zu meiner frage :-) Da ich ja kein Auto bald mehr habe wollte ich von Privat mir ein Auto kaufen darf ich das trotz Insolvenz?????Würde mich freuen auf hilfe von euch
Darfst du ja, aber das auto darf nicht neu sein. Nicht jünger als 7 jahre glaub ich!
Das solltest Du deinen Insolvenzverwalter fragen...
ist das eine gute idee den treuhändler zu fragen???
Ja, denn wenn er es macht, obwohl er es nicht darf, kann seine Restschuldbefreiung gestrichen werden!

Ja, du darfst auch ein Auto haben wenn du insolvent bist. Allerdings musst du nachweisen, dass du auf ein Auto angewiesen bist. Außerdem darf es kein super-teures Auto sein, sondern ein recht günstiges. Sprich das mit deinem Insolvenzverwalter ab = dann bist du auf der sicheren Seite!
ja das kann ich bin in moment harz 4 und bin auf arbeitsuche wie soll ich arbeiten wenn ich kein auto habe.achja komme ausser dem noch aus ostfriesland da fahren die busse sowieso nicht so lange :-)))
DaSu81 am 9. Juli 2009 12:51 Siehste; dann sprich das mit deinem Insolvenzverwalter ab; dir wird dann sicher ein Auto gewährt.
ok das mache ich danke
der insolvenzverwalter ist doch mein treuhänler ????oder
DaSu81 am 9. Juli 2009 13:31 Ich weiß nicht wie die Verhältnisse bei dir geregelt sind. Der Insolvenzverwalter ist der jenige, der sich mit deinen Finanzen befasst und die Entschüsse, was mit deinem Geld geschieht, entscheidet.
Du hat über dein Vermögen den E.V abgelegt und muss alle Vermögenswerte angeben. Wie willst Du es bezahlen? Schulden machen ist nicht mehr und kann Dir die Restschuldbefreiung kosten.
a) insolvenzverwalter fragen b) jein (hängt vom wert des fahrzeugs ab) da du ja trotzdem zu deiner arbeit kommen sollst also mobil bleiben c) sollte nicht mit deinem geld bezahlt werden, da es ab einem bestimmt wert in die insolvenzmasse fällt und dann aufgeteilt werden würde bei einem verkauf d) du nur der fahrer sein solltest, VN (wird schwierig bei versicherungen (haftpflicht ja!), TK und VK sehr schwierig oder nur gegen vorauszahlung) also nicht mit deinem geld (also wo es einen beleg dafür gibt oder kaufvertrag) und nicht auf deinen namen wären besser.

Naja das ist so eine Sache, können kannst Du schouto dann mit in die Insolvenzmasse,das heißt er kann es dann auch wieder zu Geld machen oder Du löst es dann bei ihm aus.Im Klartext, der Insolvenzverwalter ermittelt den Wert des Fahrzeuges, wenn es zum Verkauf stünde und diesen ermittelten Wert kannst Du dann an den Insolvenzverwalter bezahlen und Du darfst das Auto behalten.Was wiederum heißt, das Du irgendwie doppelt zur Kasse gebeten wirst.Andere Möglichkeit wäre noch, das Du direkt mit dem Insolvenzverwalter darüber sprichst, zum Beispiel, wenn Du aus beruflichen Gründen auf das Auto angewiesen bist.Denn es macht ja keinen Sinn Dir dann das Auto zu nehmen, weil ja dann das Einkommen unter Umständen wegfallen könnte.
snecke am 9. Juli 2009 12:50 Ich meine natürlich, das das Auto dann mit in die Insolvenzmasse kommt....man man hier verschluckt wer die Buchstaben.
ach ja und kein leasing!!! bekommst eh nimmer. auch kein ratenkauf