
nein, es gelten die gleichen Grenzen wie bei einer Lohnpfändung; abhängig von Höhe des Lohnes und den bestehenden Unterhaltspflichten (Ehefrau, Kinder)

Solltest du Privatinsolvenz beantragen, darfst du glaube ich 4 Jahre nur von HARTZ IV leben. Danach ist die Rechnung etc. wie weggeblasen und du kannst normal arbeiten
Achtung: Du darfst keine Wertvollen gegenstände haben, sonst kommt der herr pfänder ;)
Guppy194 am 13. Mai 2009 18:34 nicht ganz richtig; bleiben muss einem mindestens der sozialhilferechtlich notwendige Lebensbedarf; dieser beinhaltet auch ein Mehr an Bedarf, da man ja arbeitet; derjenige der arbeitet soll ja besser gestellt sein = es soll ihm mehr von seinem Verdienst bleiben als der der nicht arbeitet; gäbe es nur HartzIV würde kaum einer noch arbeiten;

Nein, muss man nicht. Es gibt einen Freibetrag (Existenzminimum) was nicht pfändbar ist. Aber sollte es soweit kommen, wird es dir der Insolvenzverwalter schon sagen ;-)
Kann man zbs ein auto kaufen in bar?
Du fragst ob Du eine bar gekauftes Auto behalten kannst. Ich denke dass kommst darauf an, ob Du es benötigst um z.B. weiterhin arbeiten zu können. Es kommt halt auch auf den Wert des Wagens und die Höhe Deines Gesamten Vermögen an ...