Ich habe vor mit Arbeitskollegne eine Fahrgemeinschaft zu bilden. Einer der kollegen meinte, dass ich dafür eventuell eine Insassenversicherung bräuchte. Brauche ich tatsächlich eine extra Insassenversicherung für die Mitfahrer?

Scheinbar ist das nicht notwendig: http://www.dradio.de/dlf/sendungen/verbrauchertipp/466089/
Um gegen alle Widrigkeiten des Straßenverkehrs abgesichert zu sein, empfehlen Experten allen Fahrgemeinschaften, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Mehr Informationen findest du hier:
http://www.hr-online.de/website/rubriken/ratgeber/index.jsp?rubrik=3586&key=standarddocument1055564
jbinfo am 8. September 2008 13:19 Eine private Haftpflichtversicherung hat mit Fahrgemeinschaften überhaupt nichts zu tun. Haben sollte sie aber jeder trotzdem.
Sie hat damit schon zu tun, denn sie übernimmt Unfallschäden, wenn der Fahrer des Wagens diese verursacht hat.
Es wäre hilfreich gewesen, wenn du den Artikel, den ich verlinkt habe, auch gelesen hättest.
Nein. Wenn Du fährst und baust einen Unfall und schädigst dabei deine Mitfahrer, kommt für deren Schäden auch Deine KFZ-Hatpflicht auf! Nur Du als Fahrer gehst leer aus, weil die Haftpflicht nur Ansprüche Dritter (auch Mitfahrer) befriedigt. Für den Fahrer gibt es daher zusätzlich eine Fahrerunfallversicherung.
Wolfi0410 am 8. September 2008 13:15 Wenn dann aber besser eine ganz normale Unfallversicherung abschliessen, da ist dann alles versichert und nicht nur als Fahrer eines Kfz.
Klares Nein. Wie Du auf http://www.kfz-versicherungen.cc/info/insassenunfallversicherung.html nachlesen kannst, ist die Insassenunfallversicherung überflüssig. Ohnehin würde sie nur noch für den Fahrer Sinn machen, bei selbstverschuldetem Unfall, der keine Leistungen erhalten würde (die Insassen im gleichen Fahrzeug aber schon!). Deshalb wird statt der Insassenunfallversicherung von dieversen Gesellschaften eine Fahrerunfallversicherung angeboten, da günstiger, weil sie jetzt nur noch speziell den Fahrer absichert. Das kann man sich aber auch wiederum sparen, da Unfälle nicht nur im Straßenverkehr, sondern vielmehr auch im privaten Bereich passieren. Eine private Unfallversicherung ist dann optimal, zusätzlich sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung vorhanden sein.
Insassenunfallversicherungen sind absolut unnötig. Sie sichern im Schadensfalle nur das eigene Unfallrisiko und das von nahen Verwandten bei selbst verschuldeten Unfällen ab. Das kann günstiger und effektiver durch eine Unfallversicherung abgedeckt werden. Das Risiko anderer Insassen (z.B. Fahrgemeinschaften unter Kollegen) ist immer durch die Kfz-Haftpflicht des Unfallverursachers gedeckt.
"Fahrgemeinschaften benötigen keine Insassenversicherung
04.08.2008
Die steigenden Benzinpreise lassen es durchaus vorteilhaft erscheinen, sich mit einigen Arbeitskollegen zusammen zu tun und eine Fahrgemeinschaft zu gründen. Unklarheit bestand jedoch lange Zeit hinsichtlich der Versicherung. So wurden teilweise Insassenversicherungen als relevant angesehen und somit auch abgeschlossen. Experten weisen aber darauf hin, dass ein solcher Versicherungsschutz völlig unnötig ist. Versicherungstechnisch sind die Fahrgemeinschafts-Mitglieder nämlich über die gewöhnliche KFZ-Haftpflichtversicherung abgesichert. Darüber hinaus sind die Arbeitswege ohnehin über den Arbeitgeber versichert, was auch eventuelle Umwege mit einschließt."
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Quelle: http://www.finanzanzeiger.de/p/sachversicherung/100161.php