inoffizielle Personalakte

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Dem Mitarbeiter muss auf Verlangen Einsicht in die Personalakte gewährt werden. Der Mitarbeiter hat das Recht alle Schriftstücke zu sehen, die in seiner Personalakte sind.

Dem Arbeitgeber ist es nicht erlaubt eine Personalakte anzulegen, die so geheim ist, dass der Mitarbeiter diese nicht einsehen darf.

Was tun?

Verlangen Sie Einsichtnahme in Ihre "offizielle" Personalakte.

Sprechen Sie den Personalrat darauf an dass dieses Gerücht kursiert und bitten Sie den Personalrat diesem Gerücht nachzugehen bzw. auf möglichst niedriger Ebene zu prüfen, ob da etwas dran ist. Der Personalrat sollte mit dem Vorgesetzten sprechen und diesem schildern dass (gerüchteweise) kursiert dass er eine zweite Personalakte anlegt. Der Personalrat sollte den Vorgesetzten direkt fragen ob an diesem Gerücht etwas dran ist, oder nicht. Zudem kann der Vorgesetzte belehrt werden dass solch eine Praxis nicht zulässig ist.

Peter Kleinsorge

Jo, er kann belehrt werden und er kanns auch ganz einfach abstreiten, da es nicht zu beweisen ist! Alles graue Theorie!

Der  Arbeitnehmer hat grundsätzlich das Recht auf Einsichtnahme in seine eigene Personalakte. Dieses Recht gewährt ihm das Betriebsverfassungsgesetz.

 

Eine vertrauliche Personalakte zu führen, in die keine Einsicht gewährt wird, verstößt gegen dieses Gesetz.

Nö, ganz einfach aus dem Grund, weil es keine offiziele Akte ist. In die offizielle hast du natürlich Einsichtsrecht. Zudem basiert die  inoffizielle Akte ja nur auf Vermutungen des Fragestellers.

@DonRamon

Was heisst "Nö" ? Das ist nicht erlaubt so etwas. Deine Logik ist falsch.

@DonRamon

Die Antwort von Livingstone ist korrekt.

Peter Kleinsorge

@Livingstone

ANLEGEN kann sich jeder was er will, nur darf er sie nicht verwenden, ganz zu schweigen vom Beweis der Existenz!

Es gibt nur EINE Personalakte! Ein evtl. schwarze Liste kann es sicher immer geben. Wenn du einen Beweis dafür hast würde ich umgehend mit dem Personalrat Verbindung aufnehmen.

Du hast jerderzeit Einsichtsrecht in deine PersoAkte auch unter Hinzuziehung eines Personalratmitglieds

Bei einem Arbeitsgerichtsverfahren habe ich erlebt, dass man frühererr Arbeitgeber verschiedene Unterlagen eingereicht hat, die nie in der Personalakte waren.

Später fragte ich den Betriebsrat, ob geheime Personalakten geführt wurden. Was der dann verneinte. Ich zeigte diese Unterlagen und meine Aktte.

Der Betriebsrat hielt es nicht für nötig sich darum zu kümmern, obwohl der Konzern eine Konzernaktenrichtlinie beschlossen hatte, bei dem Betriebsräte beratend und gestaltend dabei waren.

So weit ich weiß nicht. Aber Du kannst das nur schwer beweisen, wenn er es nicht zugibt. Wende Dich am Besten an den Personalrat.

Andererseits kann es eng für den Abteilungsleiter werden, wenn er im Streitfall auf die Informationen in der inoffiziellen Akte zurückgreifen möchte.