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innerhalb welcher zeit muss mich mein arbeitg. KV wenn ich am 01.04.2009 den ersten arbeitstaghatte

gefragt von claudl123 am 11.05.2009 um 17:54 Uhr

hallo

ich habe am 1.4.2009 meine neue arbeitsstelle angetreten innerhalb welcher zeit miuss mich mein arbeitgeber denn krankenversichern? ich hab bis heute keine meldebescheinigung und noch nicht mal ein lohnabrechnung für april weil er sagt das dauert vom steuerberater so lange er sagt heute oder morgen krieg ich die. aber ich wollte die KV wechseln und da sagt er zu mir seine frau erledigt das für mich hab bei meiner krankenk. angerufen und die wissen komischerweise garnichts davon


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bkinnsbruck
beantwortet von bkinnsbruck am 11. Mai 2009 17:56
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Hilfreichste Antwort

er muss dich innerhalb von 3 tagen anmelden, mehr weiss ich auch nicht, zumindest in österreich ist es so


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erweh
beantwortet von erweh am 11. Mai 2009 17:56
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Aber Deine Krankenkasse weiß hoffentlich das und wo Du arbeitest. Falls nicht sofort dort anrufen und denen Bescheid geben.

Kommentar von claudl123 am 11. Mai 2009 18:01

ich hab die heute angerufen und bescheid gegeben die wussten nur von meinem alten arbeitgeber aber vom neuen nicht. ich dachte innerhalb von drei wochen muss er mich anmelden



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